Drucksache 18 / 17 532 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 15. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Januar 2019) zum Thema: Das ist die Berliner Luft: Luftmessstationen in Berlin und Antwort vom 22. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17532 vom 15. Januar 2019 über Das ist die Berliner Luft: Luftmessstationen in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Stationen zur Messung der Luftschadstoffbelastung gem. EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG bzw. 2015/1480/EG betreibt das Land Berlin derzeit? Antwort zu 1: Die europäische Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG und die 2015 vorgenommene Anpassung (2015/1480/EG) wurden in deutsches Recht überführt. Maßgeblich sind damit das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und seine 39. Verordnung (39. BImSchV). Das Land Berlin betreibt derzeit 16 Probenahmestellen für ortsfeste Messungen im Sinne der 39. BImSchV. Für weitergehende Informationen wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/13941 sowie den Internetauftritt des Berliner Luftgütemessnetzes verwiesen (https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/luftqualitaet/de/berliner_luft.shtml). Frage 2: Wo ist jeweils der Standort dieser Messstationen? Antwort zu 2: Die Standortliste der automatischen Messstationen wird in jedem Monatsbericht des Berliner Luftgütemessnetzes veröffentlicht. In dieser Liste sind auch die an den einzelnen Standorten durchgeführten Messungen aufgeführt. Eine noch ausführlichere Liste findet sich in den Jahresberichten des Berliner Luftgütemessnetzes, die jeweils im Sommer des Folgejahres erscheinen. 2 Diese Berichte stehen im Internet zum Download zur Verfügung: https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/luftqualitaet/de/messnetz/monat.shtml Alle Angaben finden sich auch unter: https://luftdaten.berlin.de/station/overview/active Im Übrigen wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/13941 verwiesen. Frage 3: Welche Luftschadstoffe werden an welchem Standort gemessen und warum? Antwort zu 3: Bezüglich der ersten Teilfrage wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Begründung für die an den konkreten Standorten durchgeführten Messungen ist die Pflicht zur Umsetzung der sehr detaillierten gesetzlichen Vorgaben. Besonders relevant für die Entscheidung, an welchem Standort welche Schadstoffe gemessen werden, ist zum einen, dass für jeden einzelnen Schadstoff eine Mindestzahl von stationären Messstellen festgelegt ist. Zum anderen ist die Vorgabe zu erfüllen, Daten zu erheben - über Bereiche innerhalb von Gebieten und Ballungsräumen, in denen die höchsten Werte auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt über einen Zeitraum ausgesetzt sein wird, der im Vergleich zum Mittelungszeitraum der betreffenden Immissionsgrenzwerte signifikant ist; - zu Werten in anderen Bereichen innerhalb von Gebieten und Ballungsräumen, die für die Exposition der Bevölkerung allgemein repräsentativ sind. Dem entsprechend werden die Messstellen des Berliner Luftgütemessnetzes an drei Typen von Standorten betrieben: Stadtrand, innerstädtischer Hintergrund, verkehrsnahe Zonen. - Die Messstellen am Stadtrand dienen für Ozon der Ermittlung der höchsten Werte, denen die Bevölkerung und Vegetation direkt oder indirekt ausgesetzt sind. Weiterhin werden hier die von außerhalb eingetragenen Anteile der Luftschadstoffe ermittelt und damit Erkenntnisse für die Beurteilung von Minderungsmaßnahmen an Quellen im Stadtgebiet gewonnen. - In Wohngebieten der Innenstadt wird die für die Bevölkerung im Allgemeinen repräsentative städtische Hintergrundbelastung gemessen. - Für die in nennenswertem Ausmaß aus dem Straßenverkehr stammenden Luftschadstoffe dienen die Messungen in verkehrsnahen Zonen (Straßenschluchten und Ausfallstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen) zur Bestimmung der höchsten Werte, denen die Bevölkerung direkt oder indirekt über einen Zeitraum ausgesetzt ist, der im Vergleich zu dem jeweils zur Beurteilung herangezogenen Grenzwert relevant ist. 3 Frage 4: Weichen einzelne Stationen von den Vorgaben der Anlage 3C der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BimSchV) ab? a) Wenn ja, welche Stationen? b) Wenn ja, in welcher Weise? b) Wenn ja, mit welcher Begründung? Antwort zu 4: Hierzu wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/13941 verwiesen. Frage 5: Gibt es der Beantwortung der Anfrage zu dem Thema der Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen? (Anmerkung: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier u.a. S18/14991 führt der Senat aus, dass eine verlässliche Aussage zu dem Pilotprojekt erst nach einem Jahr erfolgen kann.) Antwort zu 5: Nein, es gibt der Schriftlichen Anfrage aus Sicht des Senats nichts hinzuzufügen. Berlin, den 22.01.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz