Drucksache 18 / 17 537 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franziska Becker (SPD) vom 16. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Januar 2019) zum Thema: Soziale Erhaltungsgebiete nach § 172 Abs. 2 BauGB und Antwort vom 04. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Franziska Becker (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17537 vom 16. Januar 2019 über Soziale Erhaltungsgebiete nach § 172 Abs. 2 BauGB Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Gleichwohl ist er bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf um Stellungnahme gebeten. Sie ist in die Antwort einbezogen. Frage 1: Wie viele Anträge auf Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gab es in Charlottenburg-Wilmersdorf seit 2011? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Ortsteilen. Frage 2: Wie vielen Anträgen wurde davon stattgegeben? Frage 3: Wie viele Anträge wurden davon abgelehnt? Antwort zu 1 bis 3: Eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen besteht im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf seit dem 01.09.2018 ausschließlich in den sozialen Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Mierendorff- Insel und Gierkeplatz. Beide Gebiete befinden sich im Ortsteil Charlottenburg. Nach Auskunft des Bezirks sind in beiden Gebieten im Zeitraum 01.09.2018 bis 31.12.2018 keine Anträge für eine Umwandlungsgenehmigung gestellt worden. 2 Um Wohnungseigentum zu begründen, ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsicht Voraussetzung. In der folgenden Übersicht sind die Angaben des Bezirks für die beantragten Abgeschlossenheitsbescheinungen nach Ortsteilen in den Jahren 2011 bis 2018 sowie für die einzelnen Jahre mit dem Prüfergebnis "erteilt" oder "nicht erteilt" dargestellt. Bei den nicht erteilten Bescheinigungen wurden die Anträge in den meisten Fällen zurückgezogen. Die hohe Anzahl an nicht erteilten Bescheinigungen im Jahr 2018 ist auf den Bearbeitungsstand zurückzuführen. Zahlreiche Anträge wurden erst zum Jahresende 2018 gestellt und befinden sich noch in der Prüfung. Anzahl Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB) in Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Summe Charlottenburg 80 64 108 109 122 100 132 87 802 Wilmersdorf 47 58 67 64 84 58 70 65 513 Schmargendorf 11 7 16 14 19 15 13 15 110 Grunewald 16 15 12 16 19 14 16 15 123 Westend - 1 1 - 2 5 10 5 24 Gesamt 154 145 204 203 246 192 241 187 1.572 Prüfergebnis AB erteilt 149 141 199 195 236 177 234 162 1.493 AB nicht erteilt 5 4 5 8 10 15 7 25 79 Quelle: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf In der folgenden Übersicht ist die Entwicklung der über Grundbuchumschreibungen vollzogenen Umwandlungen von ehemaligen Mietwohnungen im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf differenziert nach Ortsteilen in den Jahren 2011 bis 2018 dargestellt. Angegeben sind die Wohnungszahlen. Anzahl umgewandelter ehemaliger Mietwohnungen in Charlottenburg-Wilmersdorf Ortsteil 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Summe Charlottenburg 234 465 588 825 1.101 848 1.354 1.221 6.636 Wilmersdorf 162 294 380 171 861 441 752 882 3.943 Schmargendorf 18 36 85 222 232 40 107 233 973 Grunewald 27 18 26 18 2 62 46 46 245 Westend 12 90 67 138 257 189 197 41 991 Charlottenburg-Nord - - - - 81 - - - 81 Halensee 10 - 41 49 217 87 86 40 530 keine Ortsangabe - - - - - 66 - 48 114 Gesamt 463 903 1.187 1.423 2.751 1.733 2.542 2.511 13.513 Quelle: Automatisierte Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Frage 4: Wie viele Anträge auf Abriss zum Zwecke des Neubaus von Wohngebäuden gab es seit 2011? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Ortsteilen. 3 Antwort zu 4: Nach Angabe des Bezirks gab es im Zeitraum 2011 bis 2018 insgesamt 344 Anträge, die sich auf einen Abriss zum Zwecke des Neubaus von Wohngebäuden bezogen. Aus der bezirklichen Statistik ist eine Lagezuordnung der Anträge nach Ortsteilen nicht möglich. Die Aufteilung der Anträge nach Jahren ist in der folgenden Übersicht dargestellt. Anträge auf Abriss zum Zwecke des Neubaus von Wohngebäuden in Charlottenburg-Wilmersdorf 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Summe Bezirk - - - 21 86 59 93 85 344 Quelle: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Frage 5: Wie sichert der Senat die Festlegung von Sozialen Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 2 BauGB durch die Bezirke? Antwort zu 5: Gemäß § 30 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) sind die Bezirke für die Festlegung von sozialen Erhaltungsgebieten durch eine Rechtsverordnung zuständig. Eine Ausnahme bilden Gebiete mit festgestellter außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung nach § 9 Abs. 1 AGBauGB. Für den Erlass einer Erhaltungsverordnung in diesen Gebieten ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zuständig. Die Bezirke stellen sich umfassend den gewachsenen Herausforderungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Verdrängung. So hat sich die Kulisse der sozialen Erhaltungsgebiete in den letzten Jahren erheblich erweitert: von 22 Gebieten im Jahr 2015 auf 56 Gebiete im Jahr 2018. Allein im Jahr 2018 wurden - neben fünf Erweiterungen bestehender Gebiete - 14 neue Gebiete festgelegt. Weitere Gebietsfestlegungen befinden sich in Vorbereitung. Frage 6: Mit welchem Instrument identifiziert der Senat potentielle Verdrängungseffekte der Wohnbevölkerung? Frage 7: Welche Erkenntnisse liegen dem Senat vor, in welchen Stadtteilen Berlins ein Handlungsbedarf zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Verdrängung besteht, die mit Festsetzungen Sozialer Erhaltungsgebiete nach § 172 Abs. 2 BauGB begegnet werden kann? Wie nutzt der Senat seine Erkenntnisse? Bitte an Hand einer adressenscharfen Übersicht dieser Bestände nach Bezirken und Ortsteilen sortiert darstellen. Antwort zu 6 und 7: Die Bezirke sind für die Anwendung des sozialen Erhaltungsrechts nach BauGB verantwortlich (siehe Antwort zu 5). Dies schließt auch die notwendigen analytischen Betrachtungen ein, um Anhaltspunkte für Verdrängungsprozesse zu gewinnen. In der Regel erarbeiten die Bezirke dafür spezielle Screenings, um Gebiete zu identifizieren, für die der Instrumenteneinsatz in Frage kommen kann. Für die identifizierten Gebiete werden 4 in einem weiteren Schritt vertiefende Untersuchungen erarbeitet. Diese bilden die Grundlage für die jeweiligen Rechtsverordnungen der Bezirke und werden regelmäßig - in der Regel alle fünf Jahre - wiederholt. Für die bezirklichen Screenings bieten die Monitorings der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu den Themen Wohnungsmarkt und soziale Stadtentwicklung den Bezirken wichtige Orientierungen. In den Jahren 2015 und 2017 wurden den Bezirken zudem speziell aufbereitete immobilienwirtschaftliche Daten (Baumaßnahmen im Wohnungsbestand, Umwandlungen, Wohnungsverkäufe, Angebotsmiete) sowie sozio-ökonomische Daten (Wanderungen der 18 bis unter 35- Jährigen, Arbeitslose, unter 65 sowie unter 15-Jährige in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II) zur Verfügung gestellt. Das gemäß der gesetzlich geregelten Zuständigkeit etablierte Vorgehen, dass die Bezirke eigene systematische Untersuchungen erarbeiten, hat sich aufgrund der Größe der Bezirke, der Ortskenntnisse sowie der Betroffenennähe grundsätzlich bewährt. In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass bis auf den Bezirk Marzahn-Hellersdorf alle Bezirke eigene Grundlagen für den Instrumenteneinsatz erarbeitet haben bzw. diese derzeit fortschreiben oder erstellen. Berlin, den In Vertretung ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen