Drucksache 18 / 17 543 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 17. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Januar 2019) zum Thema: Gewalt gegen Polizeibeamte III und Antwort vom 29. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17543 vom 17. Januar 2019 über Gewalt gegen Polizeibeamte III ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Auf meine Anfrage 18/17362 hat der Senat teils gar nicht und teils unvollständig geantwortet. Zu 1) wird sich sicherlich anhand der vorhandenen Zahlen feststellen lassen, wie viele Tage Beschäftigte aufgrund einer Verletzung im Dienst, die kein Dienstunfall war, nicht im Dienst waren. Zu 2) und 3) ist das Jahr 2018 bereits abgeschlossen, so dass die Zahlen ebenfalls vorliegen müssen. 1. Wie viele Tage Dienstausfall hat es jeweils in den Jahren 2013 bis 2018 in Folge einer physischen oder psychischen Verletzung eines Beamten a) im Dienst und b) auf dem Dienstweg - ohne Unfälle - bei der Berliner Polizei gegeben? Zu 1.: Eine statistische Erhebung mit automatisiert recherchierbaren Daten im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. 2. In wie vielen Fällen ist jeweils in den Jahren 2013 bis 2018 Anzeige durch einen Polizeibeamten wegen Straftaten im Dienst gegen diesen erstattet worden? Zu 2.: Im Jahr 2018 wurden 6.959 Polizeivollzugsbeamtinnen bzw. Polizeivollzugsbeamte während der Ausübung ihres Dienstes Opfer einer Straftat gegen die Freiheit oder körperliche Unversehrtheit. 3. In wie vielen dieser Verfahren kam es zur Anklage (auch Strafbefehlsverfahren), in wie vielen Fällen sodann zu einer Verurteilung? Seite 2 von 2 Zu 3.: Die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2018 wird voraussichtlich erst Mitte des Jahres vorliegen. Berlin, den 29. Januar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport