Drucksache 18 / 17 555 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) vom 16. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2019) zum Thema: Zukünftige Nutzung des derzeit durch die Bootshaus Rietz GbR i. L. genutzten Grundstücks durch die BIM bzw. die Liegenschaftsfond Berlin GmbH & Co KG und Antwort vom 28. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 555 vom 16.01.2019 über Zukünftige Nutzung des derzeit durch die Bootshaus Rietz GbR i.L. genutzten Grundstücks durch die BIM bzw. die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co KG Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die mit der Verwaltung des Grundstücks betraute BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) um Stellungnahme gebeten. Die dem Senat von dort übermittelten Sachverhalte wurden bei der Beantwortung berücksichtigt. Vorbemerkung des Abgeordneten: Die Bootshaus Rietz GbR i. L. betreibt seit 1935 in den Gesellschaftsformen "Bootshaus Jacht-Agentur ‚Zeuthener See‘ GmbH", ab 1951 als „Bootshaus und Yacht - Agentur OHG“ und seit 1960 als „Bootshaus Rietz KG“ auf den Grundstücken in Schmöckwitz (Treptow- Köpenick) mit den Flurstückskennzeichen 1649 und 1413/63 unter der postalischen Anschrift: Adlergestell 784 in 12527 Berlin einen Bootshausbetrieb. Die Liegenschaftsfond Berlin GmbH & Co KG erhob am 27.08.2013 Klage auf Herausgabe und Räumung o. g. Grundstücks beim Landegericht Berlin. Der Klage wurde stattgegeben. Das Kammergericht hat das Urteil des Landesgerichts bestätigt und die Revision nicht zugelassen. Beim BGH ist derzeit eine Nichtzualssungsbeschwerde anhängig. 1. Was waren die Gründe für die Klage der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH? 2. Welche zukünftigen Pläne verfolgt die BIM (Liegenschaftsfonds Berlin GmbH) mit den o. g. Flurstücken ? 3. Gibt es einen neuen Pachtvertrag oder laufende Verhandlungen für einen solchen? Falls ja, bitte um Nennung aller Parteien und Konditionen. 4. Wie soll mit den Aufbauten des Grundstücks verfahren werden (insb.: Bootshaus, Motorenhäuser, Slipanlage)? - 2 - 5. Kam es zu einer Einigung zwischen dem ehemaligen Nutzer und der BIM im Sinne des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes? 6. Welche konkreten Angebote wurden seitens der BIM und dem Bootshaus Rietz GbR i.L. unterbreitet, um sich gütig zu einigen, einen eventuellen Abriss der Aufbauten zu verhindern und die bisherige Nutzung bis auf weiteres sicherzustellen? 7. Plant die BIM Auflagen/Vorgaben für die zukünftige Nutzung o.g. Grundstückes, um den bestehenden Naherholungswert zu erhalten oder an anderer Stelle adäquat zu ersetzen? 8. Plant der Senat oder die BIM die ca. 80 Sommer- bzw. Winterliegeplätze der Bootseigner und die Slipanlage zu ersetzen bzw. an anderer Stelle zur Verfügung zu stellen? Zu 1. bis 8.: Die Bootshaus Rietz GbR i.L. betreibt auf dem Grundstück Adlergestell 784 in Berlin Treptow-Köpenick, Flurstücke 1649 und 1413/63, einen Bootshausbetrieb. Das Grundstück befindet sich im Treuhandvermögen der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co KG (Liegenschaftsfonds Berlin), das von der BIM GmbH verwaltet wird. Der Liegenschaftsfonds Berlin hat am 27.08.2013 beim Landgericht Berlin Klage auf Herausgabe und Räumung des Grundstücks erhoben. Der Klage wurde stattgegeben. Das Kammergericht hat das Urteil des Landgerichts bestätigt und eine Revision nicht zugelassen. Beim Bundesgerichtshof ist derzeit eine Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten anhängig. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten. Berlin, den 28. Januar 2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen