Drucksache 18 / 17 561 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 14. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Januar 2019) zum Thema: Innovationspartnerschaft und Startup-Kultur in Berlin (Teil III) und Antwort vom 25. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17561 vom 14. Januar 2019 über Innovationspartnerschaft und Startup-Kultur in Berlin (Teil III) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Aufträge hat das Land Berlin im Zeitraum 1.1.2018 bis 30.12.2018 für freiberufliche Leistungen , Lieferleistungen und Dienstleistungen vergeben (bitte in Summe und differenziert nach den Arten von Vergaben: offenes Verfahren, nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog, Innovationspartnerschaft)? 2. Welches wertmäßige Volumen hatten diese Aufträge in dem genannten Zeitraum (bitte in EURO und in Summe und differenziert nach den ob en benannten jeweiligen Arten der Vergaben)? 3. Wie viele Bieter sind – differenziert nach den Arten von Vergaben – bei diesen Vergabeverfahren aufgetreten? Wie hoch ist hierunter der Anteil von Start-Up-Unternehmen (Unternehmen, die weniger als drei Jahren am Markt sind; ohne Handwerksbetriebe oder Freiberufler, differenziert nach den Arten von Vergaben)? 4. Wie bewertet der Senat die Zahlen? Zu 1. bis 4.: Außer der gesetzlich normierten Pflicht zur Erhebung von Vergabedaten nach EU-Vergaberecht werden keine landesweiten Statistiken über Vergabeverfahren geführt. Für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 liegen dem Senat noch keine statistischen Daten für die EU-Vergabestatistik vor. Die gemäß § 114 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) i.V.m. § 8 der Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (VergStatVO) für das Jahr 2 2018 zu erfassenden Daten werden erst nach Ablauf des Kalenderjahres erhoben und werden erst im Laufe des Jahres 2019 vorliegen. Freiberufliche Leistungen werden von der EU-Statistik ohnehin nicht erfasst, weil diese Differenzierung dem EU-Vergaberecht fremd ist. Auch die Anzahl oder die Art von Bietern werden statistisch nicht erfasst. Mangels Daten kann der Senat keine Bewertung vornehmen. 5. Gibt es (neue) Entwicklungen bei der Innovationspartnerschaft oder bei der „vorwettbewerblichen Auftragsvergabe“ zur Förderung von Innovationen? Zu 5.: Dem Senat sind keine über das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz 2016 hinausgehenden Entwicklungen in Bezug auf die Vergabeart „Innovationspartnerschaft “ bekannt. „Vorwettbewerbliche Auftragsvergaben“ sind dem Vergaberecht unbekannt. So genannte „vorwettbewerbliche Vorhaben“ werden in vielfältiger Form von der EU, dem Bund und den Ländern im Rahmen Förderung der Forschung und Entwicklung einschließlich der Innovation bzw. zur Förderung von Startups angeboten. (Neue) Entwicklungen , die über konkrete Förderprogramme hinausgehen, sind dem Senat nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Nr. 6 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11284 vom 13. Mai 2017 über Innovationspartnerschaft und Start-Up-Kultur sowie auf die Antwort der Schriftlichen Anfrage auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12965 vom 15. Dezember 2017 über Innovationspartnerschaft und Start-Up-Kultur in Berlin – Teil 2 in Berlin verwiesen. Berlin, den 25.1.2019 In Vertretung Christian R i c k e r t s ............................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe