Drucksache 18 / 17 566 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) vom 17. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Januar 2019) zum Thema: „Viele offene Fragen: Die Entlassung von Dr. Hubertus Knabe (II)“ und Antwort vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 9 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17566 vom 17.01.2019 über Viele offene Fragen: Die Entlassung von Dr. Hubertus Knabe (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann hat der Stiftungsrat Herrn Dr. Knabe in welcher Form die ihm vorgeworfenen Vergehen vorgehalten ? 2. Wie hat Herr Dr. Knabe auf den Vorhalt reagiert? Zu 1. und 2.: Der damalige Stiftungsratsvorsitzende, Tim Renner, führte am 29. Februar 2016 ein Gespräch mit Herrn Dr. Knabe und informierte ihn, dass seinem Stellvertreter sexuelle Belästigung (gemäß Landesgleichstellungsgesetz – LGG) vorgeworfen werde. Nach Konkretisierung der Vorfälle wies er ihn an, entsprechende Maßnahmen gegenüber seinem Stellvertreter zu ergreifen. Am 1. März 2016 führte Dr. Knabe ein Personalgespräch mit seinem Stellvertreter und dokumentierte es mit einem Vermerk, den er dem Stiftungsratsvorsitzenden zukommen ließ. Ausweislich eines Schreibens vom 02.02.2018 an die Senatsverwaltung für Kultur und Europa (SenKultEuropa) habe er „den Mitarbeiter in dem Personalgespräch angewiesen, körperliche Berührungen oder private SMS an seine Mitarbeiter strikt zu unterlassen, da diese offenbar missverstanden werden könnten.“ Herr Dr. Knabe sprach ferner die betroffene Frau bei einer Veranstaltung des Deutschen Bundestags (07.06.2016) an und warf ihr „schäbiges Verhalten“ vor. In der Konsequenz des Gespräches am 29.02.2016 wurden der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen zunächst keine Volontariate aus dem senatseigenen Programm mehr bewilligt. Auf wiederholtes Drängen von Herrn Dr. Knabe entschied der ehemalige Staatssekretär Renner, ein Volontariat unter der Auflage zu bewilligen , dass die Nachwuchskraft nicht in der Abteilung des Vizedirektors der Gedenkstätte eingesetzt werden dürfe. Seite 2 von 9 Am 12.12.2017 beschwerte sich erneut eine Volontärin bei der SenKultEuropa über sexuelle Belästigung und es stellte sich heraus, dass - entgegen der Auflage - der Vizedirektor ihr Vorgesetzter war. Der Vorstand wurde am 29.01.2018 schriftlich darüber informiert, dass bei der SenKultEuropa Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass sich die Situation der Betroffenen in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen analog zu den Vorfällen gestalte, die Gegenstand des Gesprächs am 29.02.2016 gewesen waren, und die Nachwuchskraft dementsprechend abgezogen werde. Herr Dr. Knabe wies in einem Antwortschreiben vom 02.02.2018 schriftlich die Beschwerden zurück, weil sie nicht substantiiert seien. Seiner Auffassung nach sei es nicht zu sexuellen Belästigungen gekommen. Er könne keine angemessenen arbeitsoder strafrechtlichen Maßnahmen ergreifen, solange die Vorwürfe nicht weiter substantiiert würden. Weiter führte Herr Dr. Knabe aus: „Bis zum Beweis des Gegenteils muss ich deshalb davon ausgehen, dass es zu den von Frau K. in ihrem Schreiben behaupteten sexuellen Belästigungen nicht gekommen ist… Sollten sich die Behauptungen hingegen als unrichtig erweisen, ist der Tatbestand der §§ 186 (Üble Nachrede ) StGB und 187 (Verleumdung) StGB zu prüfen, denen zufolge mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, (…). Entsprechende Ermittlungen würden sich sowohl gegen den Urheber als auch gegen die Verbreiter der Behauptung richten.“ Es folgte ein Schriftwechsel zwischen SenKultEuropa und Herrn Dr. Knabe, in dem Dr. Knabe am 23.03.2018 u.a. mitteilte, dass er zu seiner eigenen Absicherung Strafanzeige gegen Unbekannt stellen werde, wenn die SenKultEuropa ihm nicht weitere Details aus den Beschwerden übermittelt. Die SenKultEuropa hielt sich an die von der Betroffenen eingeforderte strikte Verschwiegenheit über weitere Details und wies ihn abschließend mit Schreiben vom 28.04.2018 u.a. auf seine Sorgfaltspflichten gemäß Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hin: „Da Sie richtig darauf verweisen, dass Sie für Ihre eigenen Mitarbeiterinnen gemäß AGG zuständig sind, Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen aus Gründen des Geschlechts zu treffen, empfehle ich Ihnen, geeignete Maßnahmen zur Prävention zu ergreifen und diese mit Ihren Stiftungsgremien abzustimmen.“ Herr Dr. Knabe kam dieser Aufforderung nicht nach und hatte das Thema auch für die nächste, für den 11.06.2018 angesetzte Stiftungsratssitzung nicht vorgesehen. Er wies lediglich im schriftlichen Bericht des Vorstands auf den Abzug der Volontärin hin, ohne jedoch auf die Gründe einzugehen. Daraufhin informierte Dr. Lederer den Stiftungsrat, weshalb die SenKultEuropa die Volontärin abgezogen hatte: Sie hatte sich am Arbeitsplatz belästigt gefühlt. Zudem ist die Auflage, dem Vizedirektor keine Volontärinnen zuzuteilen, nicht eingehalten worden. Der Senator schlug vor, als Stiftungsrat den Vorstand damit zu beauftragen, zeitnah ein Präventionskonzept gegen Diskriminierung, Mobbing und sexuelle Belästigung zu entwickeln. In der Folge bot die stellvertretende Stiftungsratsvorsitzende an, eine entsprechende Dienstvereinbarung aus ihrem Hause als Vorlage zu übersenden . Daraufhin sagte Herr Dr. Knabe laut Protokoll, dass sich „kein Mitarbeiter diskriminiert fühlen dürfe“. Etwaige Probleme müssten offen artikuliert werden können . Ebenso wichtig sei die Prävention. Die konkrete Volontärin jedoch habe sich kurz vor ihrem Abzug ihm gegenüber sehr zufrieden geäußert. Im Anschluss beauftragte der Stiftungsrat Herrn Dr. Knabe, bis zur nächsten Stiftungsratssitzung ein Konzept zur Prävention gegen Diskriminierung, Mobbing und sexuelle Belästigung vorzulegen. Nach dem Eingang des Schreibens der sechs Frauen am 12.06.2018 (per E-Mail) und am 14.06.20187 postalisch, sowie einem persönlichen Gespräch mit den Unterzeichnerinnen beauftragte die SenKultEuropa in Abstimmung mit der Beauftragten Seite 3 von 9 der Bundesregierung für Kultur und Medien am 18.06.2018 eine tatsächliche und rechtliche Untersuchung der Vorwürfe, die sich nunmehr nicht mehr allein auf konkrete Vergehen seines Vizedirektors bezogen, sondern auf den Vorwurf eines strukturellen Sexismus in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen und auf eine Regelhaftigkeit von Machtmissbrauch und sexueller Belästigung. Die stellvertretende Stiftungsratsvorsitzende und der Vorsitzende des Stiftungsrats haben am 06.08.2018 den Gedenkstättenleiter im persönlichen Gespräch über dieses Schreiben und in verknappter Form über die Erkenntnisse aus den bisherigen Untersuchungen informiert. Ihm wurde mitgeteilt, dass die Frauen einzeln ausführlich zu den Vorwürfen befragt worden seien, um die Belastbarkeit der Vorwürfe zu überprüfen . Herr Dr. Knabe erklärte lediglich, dass sich sein Stellvertreter intensiv, insbesondere gegenüber jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, um ein gutes Verhältnis auf Augenhöhe bemühe. Sie würden geradezu von ihm schwärmen. Am 13.08.2018, nach der Anhörung des Vizedirektors am 09.08.2018, bat der Direktor per Brief den Stiftungsratsvorsitzenden um ein persönliches Gespräch mit der Bitte, die Dinge vertraulich zu lösen und gemeinsam zu überlegen, wie man „mit dem heiklen Problem“ umgehen solle. Am 27.08.2018 führte der Vertreter des Stiftungsratsvorsitzenden, Staatssekretär Dr. Wöhlert, im Beisein seiner persönlichen Referentin ein Gespräch mit Dr. Knabe, da der Senator urlaubsbedingt nicht zur Verfügung stand. In diesem Gespräch wurden die Vorwürfe erneut angesprochen, auch seine persönliche, enge und langjährige Verbundenheit mit dem Vizedirektor und die Aussage der Frauen, sie würden Dr. Knabe nicht vertrauen; ausdrücklich wies Herr Dr. Wöhlert in diesem Gespräch darauf hin, dass es sich seiner Meinung nach hier nicht nur um Einzelfälle handele, sondern die Vorfälle auch auf strukturelle Probleme in der Gedenkstätte verweisen. Herr Dr. Knabe schlug jedoch außer der Kündigung des Vizedirektors, falls sich die Vorwürfe als substantiell erweisen sollten, keine weiteren Maßnahmen vor. Am 18. September 2018 wurde Herrn Dr. Knabe das Anhörungsschreiben an seinen Vizedirektor übermittelt. Zuletzt wurde der Vorgang mit Dr. Knabe in der Stiftungsratssitzung vom 25.09.2018 erörtert und Herr Dr. Knabe nahm Stellung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Im Ergebnis kam der Stiftungsrat der Stiftung Gedenkstätte Berlin- Hohenschönhausen zum Schluss, dass er kein Vertrauen in Herrn Dr. Knabe habe, den dringend notwendigen innerbetrieblichen Kulturwandel in der Stiftung einzuleiten , geschweige denn einen solchen glaubhaft vertreten zu können. 3. Hat der Stiftungsrat Herrn Dr. Knabe die Möglichkeit gegeben, auf den Vorhalt des Stiftungsrates mit entsprechenden Maßnahmen zu reagieren? Zu 3.: Ja. 4. Wie lange dauerte die Sitzung des Stiftungsrates am 25.09.2018 und wie lange hat Herr Dr. Knabe daran teilgenommen? Zu 4.: Die Sitzung dauerte 5 Stunden. Herr Dr. Knabe war rd. 1,5 Stunden anwesend. 5. Wurde Herr Dr. Knabe während der Sitzung des Stiftungsrates mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen konfrontiert, und wenn ja, mit welchen? 6. Was hat Herr Dr. Knabe auf die vom Stiftungsrat erhobenen Vorwürfe erwidert? Seite 4 von 9 Zu 5. und 6.: Während seiner Teilnahme an der Stiftungsratssitzung am 25.09.2018 wurde mit Herrn Dr. Knabe über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe gesprochen. Er erhielt die Gelegenheit, umfassend Stellung zur Wahrnehmung seiner Sorgfaltspflichten zu nehmen. Diese Möglichkeit hat Herr Dr. Knabe entsprechend genutzt. 7. Wann hat der Kultursenator den an ihn gerichteten Beschwerdebrief ehemaliger Mitarbeiterinnen der Gedenkstätte vom Juni 2018 Herrn Dr. Knabe auf welchem Weg übergeben? 8. Welche Auflagen bzw. Erwartungen hat der Kultursenator bei der Übergabe des Beschwerdebriefes an Herrn Dr. Knabe diesem gegenüber in welcher Form formuliert? Zu 7. und 8.: Da der Brief an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Frau Prof. Grütters, und an den Senator für Kultur und Europa, Herrn Dr. Lederer, von den Frauen ausdrücklich mit der Bitte um vertrauliche Behandlung versehen war, wurde Herr Dr. Knabe am 06.08.2018 mündlich über den Erhalt des Briefes und seine wesentlichen Inhalte informiert. Veröffentlicht wurde der Brief am 20.09.2018 durch die Berliner Zeitung und war Herrn Dr. Knabe seitdem mutmaßlich bekannt. Der Brief ist außerdem in dem Anhörungsschreiben vom 07.09.2018 zitiert, welches Herr Dr. Knabe mit der Einladung zur Stiftungsratssitzung erhalten hat. 9. Wann hat der Kultursenator eine Rechtsanwältin mit der Überprüfung der Beschwerde beauftragt und wann hat er Herrn Dr. Knabe darüber informiert? Zu 9.: Nach postalischem Eingang des Schreibens von sechs Frauen am 14.06.2018 und dem Gespräch des Senators mit den Unterzeichnerinnen beauftragte die SenKultEuropa in Abstimmung mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien am 18.06.2018 eine tatsächliche und rechtliche Untersuchung der Vorwürfe. Siehe im Übrigen Antworten zu 1. und 2. 10. Macht sich der Kultursenator die in dem Brief erhobenen Vorwürfe inhaltlich zu eigen, wenn ja, welche, wenn nein, welche nicht? 11. Machen die Verfasserinnen ihre in dem Brief erhobenen Vorwürfe dem Direktor der Gedenkstätte persönlich zum Vorwurf und wenn ja, macht sich der Senat diese Einschätzung zu eigen? 12. Macht sich der Senat die in dem Brief vertretene Auffassung zu eigen, dass es sich bei nachfolgend genannten Sachverhalten um eine “erschreckende Regelhaftigkeit übergriffiger Verhaltensmuster ” handelt: “gering strukturierte Arbeitsorganisation bei eingeforderter maximaler Verfügbarkeit und Arbeitsbelastung mit starkem psychischen Druck durch Zeitverträge” “wiederholte Angebote, die Mitarbeiterin nach der Arbeit nach Hause zu fahren” “Übertragen von Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die nicht dem Ausbildungscharakter des wissenschaftlichen Volontariates entsprechen” “maximale Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen bei fehlendem inhaltlichen Austausch” “Abwälzung von Verantwortung für Fehler und Misserfolge auf die Mitarbeiterin”? Zu 10. bis 12.: Der Senat macht sich in Briefen vertretene Auffassungen grundsätzlich nicht ungeprüft zu Eigen. Vielmehr hat der Senat die Vorwürfe ernst genommen und deswegen eine tatsächliche und rechtliche Prüfung veranlasst. Siehe Antwort zu 9. Seite 5 von 9 13. In welchen Behörden und Einrichtungen des Landes Berlin außer der Gedenkstätte Hohenschönhausen sind die vorgenannten Verhaltensweisen ebenfalls aufgetreten und hat der Senat dort ebenfalls den Leiter abgelöst? Zu 13.: Ob vergleichbare Verhaltensweisen in Behörden und Einrichtungen des Landes Berlin außer der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen aufgetreten sind, ist dem Senat nicht bekannt. Werden Beschwerden an den Senat gerichtet, werden diese systematisch geprüft und entsprechende Maßnahmen ergriffen. 14. Was versteht der Senat unter einer “teils sexistischen Zurückweisung von ‘anderen’ Argumenten”, von der in dem Brief die Rede ist, und hat diese zur Entlassung von Herrn Dr. Knabe geführt? 15. Wie definiert der Senat “strukturellen Sexismus”, von dem in dem Brief die Rede ist, und hat dieser zur Entlassung von Herrn Dr. Knabe geführt? 16. Was versteht der Senat unter dem in dem Brief genannten Begriff der “sexuellen Belästigung” und hat diese zur Entlassung von Herrn Dr. Knabe geführt? Zu 14. - 16.: Eine Interpretation von Brieftexten wird hier nicht vorgenommen. Der Stiftungsrat hat beschlossen, Herrn Dr. Knabe zu kündigen, weil er das Vertrauen nicht hatte, dass der Vorstand den dringend notwendigen innerbetrieblichen Kulturwandel in der Stiftung einleiten würde, geschweige denn einen solchen glaubhaft vertreten könnte. 17. In welcher Form wurde die laut dem Brief Anfang 2018 in eine andere Einrichtung gewechselte Volontärin von wem an der Gedenkstätte sexuell belästigt? Zu 17.: Hierzu kann aufgrund des vertraulichen Charakters der Personaleinzelangelegenheiten keine Auskunft erteilt werden. 18. Hat der Stiftungsrat vor seiner Entscheidung, Herrn Dr. Knabe zu kündigen, mit den Verfasserinnen des Briefes gesprochen oder haben die Mitglieder des Stiftungsrates die von ihnen erhobenen Vorwürfe nur aus zweiter Hand erfahren? Zu 18.: Dem Senat ist bekannt, dass einige Stiftungsratsmitglieder mit einzelnen Verfasserinnen des Briefes persönlich gesprochen haben. Der Stiftungsratsvorsitzende hat am 14.06.2018 ein Gespräch mit den Verfasserinnen geführt. Siehe Antworten zu 1. und 2. 19. Hat der Stiftungsrat vor seiner Entscheidung, Herrn Dr. Knabe zu kündigen, den Direktor der Gedenkstätte , die übrigen dort tätigen Mitarbeiter und den Personalrat der Gedenkstätte zur Stichhaltigkeit der Vorwürfe befragt, wenn ja, wann und wie? Zu 19.: Siehe Antworten zu den Fragen 5. und 6. 20. Wann und in welcher Form hat der Stiftungsrat Herrn Dr. Knabe über das Ergebnis seiner Befragungen informiert? Zu 20.: Siehe Antworten zu den Fragen 5. und 6. Seite 6 von 9 21. Wann hat der Stiftungsrat dem Leiter der Gedenkstätte welche Informationen und Zeugenaussagen übergeben, die geeignet waren, dass dieser mit Erfolg arbeitsrechtliche Maßnahmen einleiten konnte? Zu 21.: Es wurde seitens der SenKultEuropa stets die von den Betroffenen geforderte Vertraulichkeit gewahrt, jedoch hatte der Vorstand ausreichend konkrete Hinweise, um sich mit dem Phänomen des Machtmissbrauchs in der Gedenkstätte Berlin- Hohenschönhausen eigenverantwortlich und systematisch zu befassen. Siehe zudem Antwort zu 1., 7. und 8. 22. Wann ging das erste Beschwerdeschreiben über den Vizedirektor der Gedenkstätte beim damaligen Stiftungsratsvorsitzenden Tim Renner ein? Zu 22.: Im Oktober 2014 hat sich erstmals eine Volontärin aus dem senatseigenen Programm für wissenschaftliche Volontäre der Frauenvertreterin der SenKultEuropa anvertraut , sie fühle sich durch ihren Ausbilder, den stellvertretenden Leiter der Gedenkstätte , sexuell belästigt. Sie entband die Frauenvertreterin im Dezember 2015 von ihrer Schweigepflicht und der damalige Stiftungsratsvorsitzende wurde informiert . 23. Was war der Inhalt des Beschwerdeschreibens an Herrn Renner und unterscheidet es sich inhaltlich von dem des Jahres 2018, wenn ja, in welchen Punkten? Zu 23.: Der Inhalt unterliegt der strikten Vertraulichkeit. 24. Wann wurde der Direktor der Gedenkstätte vom damaligen Stiftungsratsvorsitzenden Tim Renner über den Eingang des vorgenannten Beschwerdeschreibens informiert? 25. Wann wurde dem Direktor der Gedenkstätte das vorgenannte Schreiben zur Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterinnen übergeben? Zu 24. und 25. : Der damalige Stiftungsratsvorsitzende führte am 29.02.2016 ein Gespräch mit Herrn Dr. Knabe und informierte ihn, dass seinem Stellvertreter sexuelle Belästigung vorgeworfen werde, und wies ihn an, entsprechende Maßnahmen gegenüber dem so Beschuldigten zu ergreifen. In diesem ausführlichen persönlichen Gespräch legte der damalige Staatssekretär und Stiftungsratsvorsitzende gemeinsam mit der Personalleiterin der SenKultEuropa die Vorwürfe so konkret dar, dass Herr Dr. Knabe einen Rückschluss auf zumindest eine Betroffene ohne weiteres ziehen konnte. Dass er dies auch tat, belegt seine Ansprache der Betroffenen bei einer Veranstaltung des Deutschen Bundestages (07.06.2016), bei dem er der Frau „schäbiges Verhalten“ vorwarf. Seite 7 von 9 26. Wann hat der Leiter der Gedenkstätte das Beschwerdeschreiben zum Anlass für ein Personalgespräch mit dem Beschuldigten Vizedirektor genommen? 27. Hat Herr Dr. Knabe insoweit zeitnah auf die Vorwürfe gegen den stellv. Leiter reagiert? Zu 26. und 27.: Der Leiter der Gedenkstätte hat einen Tag nach Erhalt des Briefes, am 01.03.2016 ein Personalgespräch mit seinem Stellvertreter geführt und hierüber einen Vermerk angefertigt, den Herr Dr. Knabe dem damaligen Stiftungsratsvorsitzenden zuleitete. 28. Welche Reaktion gab es von Seiten des damaligen Stiftungsratsvorsitzenden Tim Renner auf die Nachfrage von Herrn Dr. Knabe, ob er weitere arbeitsrechtliche Maßnahmen für erforderlich hielte? Zu 28.: Der damalige Stiftungsratsvorsitzende entschied, dass erst einmal keine weiteren Volontärinnen und Volontäre an die Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen zugewiesen wurden. Im Übrigen siehe Antworten zu den Fragen 24. und 25. 29. Welche Verantwortung hatte der Vorsitzende des Stiftungsrates als „Personalstelle und Personalwirtschaftsstelle “ bis zum 01.07.2018? Zu 29.: Siehe Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/16898 zu Nr. 2. Das Errichtungsgesetz ist zu § 5 Abs. 7 korrekt zitiert, aber es war und ist gängige Praxis, dass die Aufgaben der Personalstelle in die Einrichtung selbst verlagert werden . Dies hat die Gesetzesänderung zu § 5 Abs. 9 Errichtungsgesetz vom 01.07.2018 auch so klargestellt. Der Stiftungsrat hat faktisch nicht als Personalstelle fungiert, sondern dies an den Vorstand delegiert. 30. Wann hat der Vorsitzende des Stiftungsrates erstmals von den Vorwürfen gegen den Vizedirektor der Gedenkstätte erfahren? Zu 30.: Der damalige Stiftungsratsvorsitzende hat im Dezember 2015 von den Vorwürfen erfahren. 31. Welche konkreten Schritte hat der Kultursenator als Vorsitzender des Stiftungsrates wann ergriffen , um die Mitarbeiterinnen der Gedenkstätte vor sexuellen Belästigungen zu schützen? Zu 31.: Der Stiftungsrat hat – abgesehen von den vorgenannten Gesprächen und Schreiben – den Direktor in seiner 30. Sitzung mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur Prävention von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung beauftragt. 32. Hat sich der Senat von Berlin vor Beantwortung der schriftlichen Anfrage zum Thema: „Viele offenen Fragen: Die Entlassung von Dr. Hubertus Knabe zur Drucksache 18/16898“ vorab, das heißt vor Verweigerung des Fragerechts des Abgeordneten gem. Artikel 45 Verfassung von Berlin, juristisch beraten lassen? Zu 32.: Eine Prüfung erfolgte durch die Juristen der SenKultEuropa. Seite 8 von 9 33. Bejahendenfalls: Waren dem Senat von Berlin vor der Verweigerung der Beantwortung der in der vorgenannten schriftlichen Anfrage gestellten Fragen die nachstehenden Entscheidungen diverser Verfassungsgerichtshöfe, des Bundesverfassungsgerichts und die einschlägigen Kommentare BUNDESVERFASSUNGSGERICHT 07.11.2017: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/11/es20171107_2bv e000211.html dazu auch: WISSENSCHAFTLICHER DIENST DES BUNDESTAGES https://www.bundestag.de/blob/538904/7e7c2e1ee6f6f93855da8d1d7dd6f68e/wd-3-220-17-pdfdata .pdf BERLIN 18.02.2015: Verletzung des parlamentarischen Fragerechts http://www.gerichtsentscheidungen.berlinbranden - burg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_ peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KVRE0062515 15&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint SACHSEN 28.07.2017: Staatsregierung hat Landtagsabgeordneten teilweise in seinem parlamentarischen Fragerecht verletzt https://www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de/content/1597.htm https://www.justiz.sachsen.de/esaver/internet/2016_126_I/2016_126_I.pdf https://www.justiz.sachsen.de/esaver/internet/2016_115_I/2016_115_I.pdf https://www.justiz.sachsen.de/esaver/internet/2016_105_I/2016_105_I.pdf 27.10.2016: Staatsregierung hat Landtagsabgeordnete in ihrem parlamentarischen Fragerecht verletzt https://www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de/content/1595.htm https://www.justiz.sachsen.de/esaver/internet/2016_023_I/2016_023_I.pdf 28.01.2016: Staatsregierung hat Landtagsabgeordnete in deren parlamentarischem Fragerecht verletzt https://www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de/content/1595.htm 30.09.2014: Staatsregierung hat den Abgeordneten des letzten Sächsischen Landtages Andreas Storr in seinem parlamentarischen Fragerecht verletzt https://www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de/content/1591.htm https://www.justiz.sachsen.de/esaver/internet/2013_069_I/2013_069_I.pdf THÜRINGEN 19.12.2008: Verletzung des Parlamentarischen Fragerechts http://www.thverfgh.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/4B6EA8D374982D5CC1257528002D7527/$File /07-00035-U.pdf?OpenElement BAYERN https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/56iva00.pdf LITERATUR https://books.google.de/books?id=Yb6vDAAAQBAJ&pg=PA89&lpg=PA89&dq=Verfassungsgerichtsho f+Sachsen+parlamentarisches+Fragerecht&source=bl&ots=lNOq6Fl8PP&sig=OwlQAwZEcjPKiAlnUM chDavs R7A&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwiG5tK89dHeAhWksKQKHd1_CHE4FBDoATAHegQIABAB#v=on epage&q=Verfassungsgerichtshof%20Sachsen%20parlamentarisches%20Fragerecht&f=false bekannt? Zu 33.: Für Berlin: Die Leitlinien der Rechtsprechung sind bekannt. Seite 9 von 9 34. Meint der Senat von Berlin weiterhin, dass die Verweigerung des verfassungsrechtlich geschützten Fragerechts des Abgeordneten gem. Artikel 45 Verfassung von Berlin im Hinblick auf damals anhängige Gerichtsverfahren rechtlich erlaubt ist, obwohl der Senat – wie im Übrigen jede andere Partei eines Rechtsstreites – selbstverständlich im Prozessverfahren eine prozessuale Wahrheitspflicht hat? 35. Durch die Beantwortung welcher konkreten Frage in der schriftlichen Anfrage zur 18/16898 hätte der Senat von Berlin seine Rechtsposition in dem damals anhängigen Gerichtsverfahren gegen Dr. Knabe verschlechtert? (Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der Verfassungsgerichtshöfe wird um eine Stellungnahme zu jeder einzelnen Frage gebeten). Zu 34. und 35.: Zwischen dem Land Berlin und Dritten waren wegen Veränderungen bei der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen Rechtsstreitigkeiten anhängig. In diesem Zusammenhang waren auch viele Sachverhalte, zu denen Auskunft begehrt wurde, zwischen den Parteien streitig und deshalb befürchtete der Senat eine Verschlechterung seiner Rechtsposition. Berlin, den 11.02.2019 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa