Drucksache 18 / 17 571 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 21. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Januar 2019) zum Thema: Autos in Berlin II und Antwort vom 01. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17571 vom 21. Januar 2019 über Autos in Berlin II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie setzt sich der Fahrzeugbestand an in Berlin zugelassenen PKW nach Herstellern zum 31.12.2018 zusammen? Zu 1.: Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) kann den Berliner Fahrzeugbestand nach Herstellern zum Stichtag 31.12.2018 nicht rückwirkend ermitteln. Das Kraftfahrtbundesamt hat im Internet (www.kba.de) auch für Berlin die PKW-Bestände nach Herstellern zum Stichtag 1.1.2018 veröffentlicht. 2. Sind nach Kenntnis des Senats bestimmte Hersteller signifikant häufiger von a) Brandstiftung, b) Einbruchsdiebstahl aus KfZ und c) Diebstahl von KfZ-Teilen betroffen? Zu 2.: a) Brandstiftung: Die in Berlin durch Brandstiftung beschädigten Kraftfahrzeuge (Kfz) können nicht über die Polizeiliche Kriminalstatistik oder verlaufsstatistische Auswertungen im Datawarehouse FI abgebildet werden, da hier nur die Brandstiftung insgesamt erfasst wird. Eine Unterscheidung nach dem angegriffenen Gut und im Weiteren nach bestimmten Herstellern erfolgt nicht. b) Einbruchsdiebstahl aus Kfz und c) Diebstahl von Kfz-Teilen Eine deliktische Unterscheidung bzw. Trennung nach Diebstahl an bzw. aus Kfz erfolgt in der Polizeilichen Kriminalstatistik seit dem Jahr 2012 nicht mehr. Des Weiteren wird keine Unterscheidung hinsichtlich der betroffenen Kfz-Hersteller bzw. -Marken im Bereich Diebstahl an/aus Kfz vorgenommen. 3. Trifft es zu, das mehrfach in den Jahren 2018 und 2019 Scheinwerfer von Fahrzeugen des Herstellers Porsche demontiert und gestohlen worden sind? Seite 2 von 3 Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 2 b) und c). 4. Wie ist das polizeiliche Vorgehen bei Einbruchsdiebstahl aus KfZ und dem Diebstahl von Fahrzeugteilen? Zu 4.: Die Dienstkräfte der Polizei Berlin orientieren sich bei der Anzeigenaufnahme, der Spurensuche und -sicherung sowie der weiteren Sachbearbeitung in Fällen des einfachen Diebstahls an Kfz bzw. des einfachen und/oder besonders schweren Diebstahls aus Kfz an den einschlägigen Polizeidienstvorschriften und Geschäftsanweisungen. Insbesondere die im Intranet der Polizei Berlin abrufbaren Bearbeitungsstandards zu den vorgenannten Delikten dienen hierbei als Hilfestellung. Grundsätzlich wird, abhängig von den fallbezogenen Gegebenheiten und der vorgefundenen Spurenlage bei diesen Delikten, eine Spurensicherung vorgenommen. In Frage kommen hierbei regelmäßig die Sicherung von DNA-, (Desoxyribonukleinsäure) Fingerabdruck- sowie Werkzeugspuren. Die Dienstkräfte der Polizei Berlin sind für die Spurensuche und -sicherung aus- und fortgebildet und orientieren sich auch hier an internen Richtlinien. Verwertbare Spuren werden in der Regel dem Kriminaltechnischen Institut beim Landeskriminalamt Berlin (LKA KTI) zur kriminaltechnischen Untersuchung zugeleitet. Entwendete Fahrzeugteile und/oder andere Gegenstände werden, sofern dazu geeignet, zur Sachfahndung ausgeschrieben. Alle Ermittlungsmaßnahmen erfolgen nach einer individuellen Einzelfallbeurteilung, die auf den jeweiligen Sachverhaltsumständen beruht. Weiterhin finden regelmäßige Lageauswertungen statt, um Tatzusammenhänge zu erkennen und Tatserien festzustellen. An wiederholt auftretenden Tatorten werden in der Regel Sondereinsätze zur Verhinderung der genannten Delikte durchgeführt. Darüber hinaus erfolgen gezielte Recherchen in Internet-Verkaufsportalen, um hierüber Diebesgut aufzufinden und Täteranhalte zu ermitteln. 5. Wie viele Einbruchsdiebstähle aus KfZ oder dem Diebstahl von Fahrzeugteilen sind für die Jahre 2017 und 2018 in den einzelnen Polizeidirektionen jeweils erfasst? Zu 5.: Im Jahr 2017 wurden in Berlin 17.549 Fälle des besonders schweren Falles von Diebstahl an/aus Kfz erfasst. Im Jahr 2018 waren es 15.860 Fälle. Der nachfolgenden Übersicht ist die Verteilung auf die Direktionen zu entnehmen. Tatortdirektion 2017 2018 Direktion 1 2.765 2.452 Direktion 2 2.792 2.487 Direktion 3 2.633 2.185 Direktion 4 2.693 2.735 Direktion 5 3.110 3.167 Direktion 6 3.526 2.812 Seite 3 von 3 6. Wie viele Einsätze des Kriminaldauerdienstes hat es insgesamt, wie viele wegen Einbruchsdiebstählen aus KfZ oder dem Diebstahl von Fahrzeugteilen in den einzelnen Direktionen in den Jahren 2017 und 2018 gegeben? Zu 6.: Eine behördenweite Statistik im Sinne der Fragestellung wird bei der Polizei Berlin nicht geführt. Berlin, den 01. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport Sonstige 30 22 Gesamtergebnis 17.549 15.860 Quelle: Datawarehouse PKS