Drucksache 18 / 17 572 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) vom 17. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Januar 2019) zum Thema: Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses – Sensibilisierung von Betreibern im Vorfeld von rechten Veranstaltungen und Antwort vom 01. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete June Tomiak (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 572 vom 17. Januar 2019 über Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses – Sensibilisierung von Betreibern im Vorfeld von rechten Veranstaltungen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In dem Schlussbericht des Senates zur „Umsetzung der Empfehlungen des NSU- Untersuchungsausschusses im Land Berlin Drucksache 17/1693“ mit der Drucksachennummer 17/2422 heißt es auf Seite 24 „Sensibilisierung der Betreiber von Lokalitäten und sonstigen Veranstaltungsräumen im Vorfeld von rechten Veranstaltungen - Anlassbezogen wird nach Einzelfallprüfung eine Sensibilisierung der Betreiber von Lokalitäten und sonstigen Veranstaltungsörtlichkeiten im Vorfeld von rechten Veranstaltungen initiiert.„ 1. Wie viele dieser Sensibilisierungen wurden seit 2015 durchgeführt? Zu 1.: Sensibilisierungsgespräche im Sinne der Anfrage werden statistisch nicht erfasst. Eine valide Aussage zu deren Anzahl ist daher nicht möglich. 1. An wen richten sich diese Sensibilisierungen? 2. Was sind die Kriterien aufgrund derer eine solche Sensibilisierung erfolgt oder unterbleibt? 3. Was sind Ziele dieser Sensibilisierungen? 4. Was wird im Rahmen einer solchen Sensibilisierung thematisiert? Zu 1. bis 4.: Wenn Veranstaltungen der sogenannten rechten Szene zur Kenntnis gelangen, erfolgt anlassbezogen eine Gefährdungsbewertung des jeweiligen Einzelsachverhalts. Dabei wird auch die Erforderlichkeit von Sensibilisierungs- bzw. Sicherheitsgesprächen mit den Betreibenden von Lokalitäten oder sonstigen Veranstaltungsräumlichkeiten geprüft. Beim Vorliegen einer Gefahr für die Betreibenden und/oder für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird den Betreibenden in der Regel ein Sicherheitsgespräch angeboten. Das genaue Ziel solcher Gespräche ist dabei abhängig vom Einzelfall. Beispielsweise werden die Adressaten mit Blick auf die Veranstaltung darauf aufmerksam gemacht, dass sie durch die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten möglicherweise Gefahren durch Seite 2 von 2 Aktionen der Teilnehmenden oder auch politisch Andersdenkender ausgesetzt sein könnten. Soweit möglich, werden auch die polizeilichen Maßnahmen transparent dargestellt. 5. Durch welche Dienststellen erfolgt diese Sensibilisierung und auf welche Weise? Zu 5.: Grundsätzlich suchen Dienstkräfte der Abteilung Operative Dienste des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin die Betreibenden persönlich auf. Im Einzelfall werden bei Sicherheitsgesprächen Dienstkräfte des Polizeilichen Staatsschutzes hinzugezogen oder führen diese Gespräche selbst. 6. Wurden im Anschluss an Sensibilisierungen Folgemaßnahmen getroffen? Falls ja, welche? Bitte nach Fällen aufschlüsseln. Zu 6.: Etwaige Folgemaßnahmen richten sich nach der der polizeilichen Bewertung des Einzelfalls. Statistische Daten liegen dazu nicht vor. Berlin, den 01. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport