Drucksache 18 / 17 573 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 18. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Januar 2019) zum Thema: Wie werden nachts Geschwindigkeitsbegrenzungen kontrolliert? und Antwort vom 01. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17573 vom 18. Januar 2019 über Wie werden nachts Geschwindigkeitsbegrenzungen kontrolliert? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es tageszeitliche Einschränkungen bzw. Unterschiede bei der Geschwindigkeitsüberwachung? 2. Wenn ja, welche und wie werden diese begründet? Zu 1. und 2.: Sämtliche Radarfahrzeuge der Polizei Berlin sind beim Begleitschutz und Verkehrsdienst (BVkD) stationiert und werden durch die Dienstkräfte der Verkehrseinsatzkommandos im Rahmen gültiger Dienstzeitenmodelle eingesetzt. Vor diesem Hintergrund werden Radareinsätze täglich ganz überwiegend im Zeitraum von 05:45 bis 24:00 Uhr durchgeführt. In Abhängigkeit von Einsatz- und Ressourcenlagen können die Radarfahrzeuge zu Nachtzeiten jedoch auch beispielsweise von Dienstkräften der Polizeiabschnitte und Bereitschaftspolizei genutzt werden. Die nächtliche Geschwindigkeitsüberwachung im Stadtgebiet wird vorrangig durch Dienstkräfte der Polizeiabschnitte und den flexiblen Einsatz von Handlasermessgeräten in örtlichen Bereichen gewährleistet. Auch die in Nachtzeiten eingesetzten polizeilichen Streifen schreiten gegen erkannte Geschwindigkeitsverstöße ein. Darüber hinaus stehen dem Autobahndauerdienst „rund um die Uhr“ Videofahrzeuge mit Geschwindigkeitsüberwachungstechnik und besondere Messgeräte für den Stativeinsatz von Autobahnbrücken oder hinter Leitplanken zur Verfügung. Insofern ist die Überwachungsintensität zu Tageszeiten – wenn sowohl die Verkehrsdichte als auch die Verkehrsunfallbelastung nachweisbar ein stärkeres Engagement erfordern – deutlich höher als zu Nachtzeiten. Selbstverständlich sind die derzeit 29 stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen 24 Stunden im Betrieb. 3. Wie viele Geschwindigkeitskontrollen gab es in den letzten zwei Jahren in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr? Seite 2 von 3 Zu 3.: Im Jahr 2017 wurden in diesem Zeitraum insgesamt 982 Geschwindigkeitskontrollen mit Handlasermessgeräten und Radarfahrzeugen durchgeführt. Von Januar bis November 2018 waren es 925 Einsätze (Quelle: Geschwindigkeitsdatenbank, Direktion Einsatz BVkD, Stand: 23. Januar 2019, valide Zahlen für den Monat Dezember 2018 liegen noch nicht vor). 3. Wie schätzt die Polizei die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen generell und speziell bei den nachts aus Lärmschutzgründen angeordneten Begrenzungen auf 30km/h ein? Zu 3.: Die bei Verkehrsradareinsätzen zu registrierenden Überschreitensquoten (Verhältnis von Anzahl der Überschreitungen zur Gesamtzahl aller gemessenen Fahrzeuge) betragen seit Jahren im stadtweiten Durchschnitt aller Straßen regelmäßig ca. 5 %. Das bedeutet, dass sich durchschnittlich ca. 95 % aller von Radarfahrzeugen gemessenen Kraftfahrenden an die geltenden Geschwindigkeitsregeln halten. Eine aussagekräftige Einschätzung zum Geschwindigkeitsverhalten in Straßen, auf denen aus Lärmschutzgründen Tempobeschränkungen gelten, ist nicht möglich. Die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung dient ganz vorrangig der Verkehrsunfallbekämpfung . Diese grundsätzliche Intention gilt ebenso für Überwachungsmaßnahmen zur Nachtzeit. Vor dem Hintergrund, dass dann deutlich weniger Ressourcen für Kontrollmaßnahmen zur Verfügung stehen, kommt der zielorientierten Auswahl unfallrelevanter Strecken eine gesteigerte Bedeutung zu. Insofern werden reine Lärmschutzkontrollen regelmäßig nicht durchgeführt – dies gilt zumindest dann, wenn dort nicht gleichzeitig Verkehrssicherheitsaspekte eine konkrete Relevanz haben. 4. Wird hier ein vermehrter Handlungsbedarf gesehen und wenn ja, wie könnte dieser gedeckt werden ? Zu 4.: Ein dringendes Handlungsbedürfnis dafür, die Intensität nächtlicher Geschwindigkeitsüberwachung zugunsten der Verkehrssicherheit zu steigern, wird zurzeit nicht erkannt. Jede Prioritätenverschiebung hin zu verstärkter Überwachung von solchen zu Lärmschutzzwecken oder auch zur Luftreinhaltung angeordneten Tempobeschränkungen würde zwangsläufig zu Lasten der Verkehrsunfallbekämpfung gehen müssen. 5. Welche Daten über Geschwindigkeitsüberschreitungen liegen der Polizei für die Torstraße im Abschnitt zwischen Bergstraße und Ackerstraße aus den letzten zwei Jahren vor? Wie oft und zu welchen Zeiten wurde dort kontrolliert? Fanden Kontrollen auch zwischen 22 und 6 Uhr bzw. speziell nach 0 Uhr statt? Zu 5.: Im besagten Streckenabschnitt wurde im Jahr 2017 keine und im vergangenen Jahr bis einschließlich November eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt (Quelle: Geschwindigkeitsdatenbank, Direktion Einsatz BVkD, Stand: 23. Januar 2019, valide Zahlen für den Monat Dezember 2018 liegen noch nicht vor). Der Einsatz mit einem Radarfahrzeug erfolgte am Tage über ca. sechs Stunden. Von 3.861 gemessenen Fahrzeugen überschritten 31 die dort zulässige Geschwindigkeit (Überschreitensquote = 0,8 %). Seite 3 von 3 Berlin, den 01. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport