Drucksache 18 / 17 574 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Philipp Bertram (LINKE) vom 21. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Januar 2019) zum Thema: Sportstättensanierungsprogramm 2018 – Bilanz und Ausblick und Antwort vom 01. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Philipp Bertram (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 574 vom 21.01.2019 Sportstättensanierungsprogramm 2018 – Bilanz und Ausblick ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Bilanz des Sportstättensanierungsprogramms (SSP) 2018? 2. Welche Sanierungsmaßnahmen wurden von den Bezirken für 2018 angemeldet und tatsächlich umgesetzt? 3. Welche der für 2018 angemeldeten Maßnahmen wurden aus welchen Gründen nicht realisiert (bitte bezirklich aufschlüsseln)? 4. In welcher Höhe wurden Mittel nicht verausgabt (bitte bezirklich aufschlüsseln)? 5. Welche Beträge wurden zwischen den Bezirken aus welchen Gründen umverteilt (bitte bezirklich aufschlüsseln)? 6. Welche der für 2018 angemeldeten Maßnahmen dienten der Herstellung von Barrierefreiheit? 7. Welche Maßnahmen wurden im Rahmen des SSP für 2019 angemeldet (bitte bezirklich aufschlüsseln)? 8. Welche der für 2019 angemeldeten Maßnahmen werden auch bzw. insbesondere mit dem Ziel der Herstellung von Barrierefreiheit durchgeführt werden? 9. Nach welchen Kriterien und unter welchen Voraussetzungen erfolgt eine Umverteilung von nicht verausgabten Mitteln auf andere Bezirke im jeweiligen Programmjahr? Bis zu welchem Zeitpunkt im Programmjahr erfolgt eine „Bewerbung“ um nicht verausgabte Mittel anderer Bezirke , und wer „verteilt“ letztendlich zu welchen Konditionen diese nicht verausgabten Mittel? 10. Wie bewertet der Senat die Auskömmlichkeit des mit derzeit 18 Mio. Euro pro Jahr ausgestatten SSP im Verhältnis zum angemeldeten Bedarf? 11. Welcher Betrag für die finanzielle Ausstattung des Programms wäre nach Einschätzung des Senats pro Programmjahr bedarfsgerecht und auch durch die Bezirke in der Umsetzung realisierbar ? Seite 2 von 2 Zu 1. bis 11.: Das Abgeordnetenhaus hat in der 19. Plenarsitzung vom 14.12.2017 beschlossen, dass der Senat dem Hauptausschuss jährlich zum 28. Februar einen Bericht über das Sportstättensanierungsprogramm vorzulegen hat, aus dem der Stand der Umsetzung für das abgelaufene Kalenderjahr, die Umverteilung der Mittel nach dem 31.Juli, der Planungsstand für das laufende Kalenderjahr und eine Abschätzung des weiterhin bestehenden Sanierungsbedarfs hervorgeht. Der diesjährige Bericht, der sich auf die Kalenderjahre 2018 und 2019 bezieht, wird derzeit erstellt und dem Abgeordnetenhaus fristgerecht zugeleitet. In diesem Zusammenhang wird gebeten, den Bericht abzuwarten. Sollten sich in Folge des Berichts noch detaillierte Nachfragen ergeben, so können diese zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend beantwortet werden. Berlin, den 01. Februar 2019 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport