Drucksache 18 / 17 582 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) vom 18. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Januar 2019) zum Thema: Dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst in Berlin auf die Beine helfen! und Antwort vom 04. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 582 vom 18. Januar 2019 über Dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst in Berlin auf die Beine helfen! ______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft auch Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat deshalb die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) um eine Stellungnahme gebeten, die in die Beantwortung eingeflossen ist: 1. Wie viele Ärzte sind derzeit im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst tätig, aufgeschlüsselt nach Bezirken? Zu 1.: Bezüglich des fahrenden Ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist Berlin aus organisatorischen Gründen in acht Regionen eingeteilt. Die Ärzte in dieser Dienstart sind überregional tätig, sodass eine klare Zuordnung zu einem Bezirk nicht möglich ist. Insgesamt nehmen am fahrenden Ärztlichen Bereitschaftsdienst ca. 285 Ärztinnen und Ärzte teil. Im kinder- und jugendärztlichen Bereitschaftsdienst sind an den derzeit vier Standorten insgesamt ca. 300 Pädiater tätig. Auch hier ist eine bezirkliche Zuordnung nicht möglich, da die Ärzte an wechselnden Standorten Dienste absolvieren. Die Standorte des kinderund jugendärztlichen Bereitschaftsdienstes befinden sich in den Stadtteilen Charlottenburg , Wedding, Lichtenberg und Tempelhof. In der KV-Notdienstpraxis am Unfallkrankenhaus Berlin nehmen derzeit 34 Ärztinnen und Ärzte, in der KV-Notdienstpraxis am Jüdischen Krankenhaus 23 Ärztinnen und Ärzte an den Diensten teil. Im telefonischen Beratungsdienst in der Leitstelle des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes werden derzeit 35 Ärztinnen und Ärzte eingesetzt. 2. Wie hat sich die Zahl der Inanspruchnahme des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes seit 2008 bis heute entwickelt? (Bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln.) - 2 - 2 Zu 2.: Die Inanspruchnahme des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes stellt sich für die Jahre 2008 bis 2018 wie folgt dar: Jahr Fahrender Dienst Notdienstpraxen Erwachsene Notdienstpraxen Kinder Beratungsdienst 2008 151.161 15.8051) 41.4325) 23.309 2009 158.809 6.462 35.321 29.855 2010 148.459 5.397 32.030 41.801 2011 153.621 6.011 34.604 43.445 2012 154.870 4.798 25.599 43.206 2013 163.446 7.486 37.555 44.735 2014 152.902 5.3712) 38.104 43.737 2015 156.084 37.146 41.861 2016 161.447 1.3743) 37.019 41.805 2017 157.989 4.247 36.386 40.300 2018 159.654 8.9644) 36.056 42.119 Erläuterungen: 1) Schließung der KV-Erste-Hilfe-Stelle (Erwachsenenversorgung) in 08/2008 2) Schließung der KV-Erste-Hilfe-Stelle DRK-Kliniken Mitte (Erwachsenenversorgung) in 09/2014 3) Eröffnung der KV-Notdienstpraxis am ukb ab 08/2016 4) Eröffnung der KV-Notdienstpraxis am Jüdischen Krankenhaus ab 04/2018 5) Schließung der KV-Erste-Hilfe-Stelle Graefestraße (kinder- und jugendärztliche Versorgung) in 06/2008 3. Wie hat sich die Inanspruchnahme des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes entwickelt seit der Einführung im April 2018 auch in Berlin der bundesweiten Bereitschaftsdienstnummern 116 117? (Bitte nach Monaten aufschlüsseln) Die Inanspruchnahme der Rufnummer 116 117 des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes stellt sich für die Monate April bis Dezember 2018 wie folgt dar: Monat Anzahl der Anrufenden über 116 117 April 25.847 Mai 24.489 Juni 21.788 Juli 23.290 August 24.032 September 22.834 Oktober 25.020 November 24.780 - 3 - 3 Dezember 34.404 4. Gibt es ein Budget, um den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst öffentlichkeitswirksam zu bewerben? Falls ja, wie hoch ist dieses? Zu 4.: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wird voraussichtlich im Mai 2019 eine bundesweite Kampagne zur Bewerbung der Bereitschaftsdienstrufnummer 116117 starten. Die Kosten hierfür werden ca. zehn Millionen Euro betragen. Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin beteiligt sich an den Kosten dieser Kampagne. 5. Wie wird der ärztliche Bereitschaftsdienst vergütet? (Honorierung bitte incl. kinderärztlichen Bereitschaftsdienst.) Zu 5.: Der fahrende Ärztliche Bereitschaftsdienst wird nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vergütet. Auch die Leistungen für die weiteren Dienstarten (KV-Notdienstpraxen für Kinder und Jugendliche , KV-Notdienstpraxen für die Erwachsenenversorgung) werden nach dem EBM abgerechnet. Pro Fall werden hier von den Krankenkassen nach EBM zwischen 20,- und 25,- € erstattet. 6. Wie/woher werden die Mittel zur (Re-)Finanzierung des Bereitschaftsdienstes generiert? Zu 6.: Zur Refinanzierung des externen Fahrdienstleisters (Fahrzeuge und Fahrer) des fahrenden Ärztlichen Bereitschaftsdienstes erstattet die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen und Krankenkassenverbände in Berlin der KV Berlin für Einsätze während der Sprechstundenzeiten 11,- € pro Hausbesuch. Für Einsätze innerhalb der sprechstundenfreien Zeiten werden 15,33 € pro Hausbesuch refinanziert. Diese Erstattungen decken nicht die Kosten des fahrenden Ärztlichen Bereitschaftsdienstes . Weitere Kosten entstehen durch das Vorhalten von Notdienstpraxen. Die gesamte finanzielle Unterdeckung wird über den Haushalt der KV Berlin finanziert. 7. Welche Vorgaben zur (zeitlichen und örtlichen) Erreichbarkeit gelten für Berlin und inwiefern werden diese eingehalten? Zu 7.: Zeitliche und örtliche Vorgaben bestehen für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV Berlin nicht. Hilfsfristen, wie sie im Rettungsdienst üblich sind, sind für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht formuliert, da die ambulante Versorgung über den Ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht mit der Notfallrettung gleichzusetzen ist. Der Ärztliche Bereitschafts- - 4 - 4 dienst ergänzt die Hausbesuche aus den Praxen. Längere Wartezeiten können auch bei Hausbesuchen aus der Praxis für die Patienten entstehen, da diese, mit Ausnahme von dringenden Hausbesuchen, typischerweise nach Beendigung der Sprechstunde ausgeführt werden. 8. Wie hat sich der Ausbau und die Inanspruchnahme von Portalpraxen seit ihrer Einführung entwickelt? Zu 8.: Der ehemalige Vorstand der KV Berlin hat nach § 75 Abs. 1b Satz 2 SGB V zwölf Portalpraxen etabliert. Die Einbindung dieser durch das Krankenhaus betriebenen Portalpraxen in die ambulante Notfallversorgung unterstützt der amtierende Vorstand der KV Berlin nicht, sondern er wird weitere KV-eigene Notdienstpraxen auch im Bereich der Erwachsenenversorgung etablieren. Die Inanspruchnahme der KV-Notdienstpraxen ist der Aufstellung zu Frage 2 zu entnehmen. Neben den bereits existierenden KV-Notdienstpraxen am Unfallkrankenhaus Berlin und am Jüdischen Krankenhaus plant die KV Berlin, für das laufende Jahr zunächst zwei weitere Notdienstpraxen zur Erwachsenenversorgung im innerstädtischen Bereich zu eröffnen . 9. Inwiefern haben diese zur Entlastung der Notaufnahmen in den Krankenhäusern geführt? (Falls vorhanden, bitte um zahlenmäßige Ergebnisse.) Zu 9.: Zur Entlastung der Notaufnahmen liegen derzeit noch keine validen Daten vor. Das Jüdische Krankenhaus Berlin und das Unfallkrankenhaus Berlin haben von einer guten Zusammenarbeit mit den Notdienstpraxen am Standort und einer Entlastung der Notaufnahmen berichtet. Seit dem 01.11.2018 betreibt die KV Berlin eine Notdienstpraxis für Kinder und Jugendliche in der Charité Campus Virchow-Klinikum. Erste Rückmeldungen der Klinik besagen, dass zu den Öffnungszeiten der KV-Notdienstpraxis ca. 60% der ambulanten Fälle durch die Kassenärztliche Vereinigung versorgt werden. Berlin, den 4. Februar 2019 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung