Drucksache 18 / 17 583 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) vom 18. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Januar 2019) zum Thema: Zeit für eine Reform in der Notfallversorgung! und Antwort vom 04. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17583 vom 18. Januar 2019 über Zeit für eine Reform in der Notfallversorgung! ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Anregungen seitens der Kassenärzteschaft, von vermeintlichen Notfallpatienten eine Gebühr zu verlangen, weil die Rettungsstellen mit Bagatellfällen belegt seien? Zu 1.: Die Forderungen nach einer Gebühr für eine „ungebührliche“ Inanspruchnahme von Rettungsstellen werden inzwischen auch von Funktionären der Kassenärztlichen Vereinigungen nicht mehr ernsthaft erhoben. Dies gilt schon deshalb, weil niemand die Entscheidung treffen kann und möchte, dass eine Inanspruchnahme zu Unrecht erfolgt ist. Sicherlich ist die Überlastung der Rettungsstellen gerade auch in Berlin mit seiner ausgeprägten Gesundheitsversorgungsstruktur ein Problem. Die Verantwortung dafür kann aber nicht den Patientinnen und Patienten aufgebürdet werden, denn diese empfinden sich, wenn sie die Rettungsstellen aufsuchen, als Notfall. Eine Entlastung der Rettungsstellen ist sicher durch ein besseres Zusammenwirken von niedergelassener Ärzteschaft und Krankenhäusern zu erreichen sowie eine bessere Aufklärung der Patientinnen und Patienten über die gesundheitliche Versorgung außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Letzteres kann insbesondere auch durch eine bessere Bewerbung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes geschehen. Das gemeinsame Landesgremium befasst sich in einer eigenen Arbeitsgruppe mit dem Thema Notfallversorgung, hier erarbeiten die verschiedenen Akteure Lösungen und bringen sich engagiert ein. 2. Wie bewertet der Senat die vom Bundesgesundheitsminister in Anlehnung auch an die Empfehlungen des Sachverständigenrates (SVR) vorgelegten Pläne für eine Reform der Notfallversorgung, die 2020 in Kraft treten soll? Zu 2.: Der Senat begrüßt die Pläne zur Reform der Notfallversorgung und wird sich aktiv an der Umsetzung auf Bundes- und Länderebene beteiligen. Wichtige Aspekte der geplanten - 2 - 2 Gesetzesänderung sind die Schaffung von Integrierten Notfallzentren, die eine eigenständige extrabudgetäre Finanzierung erhalten und von den Landesbehörden geplant werden. Dies ist ein wesentlicher Schritt in die Richtung der Bereitstellung einer bedarfsgerechten sektorenübergreifenden Notfallversorgung. Berlin hat bereits 2014 die Federführung einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe übernommen , die Vorschläge zur Reformierung der Notfallversorgung erarbeitet hat. Ein entsprechender GMK-Beschluss konnte 2017 einstimmig herbeigeführt werden. Viele dieser Vorschläge finden sich im Gutachten des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen wieder. 3. Inwiefern werden vom Senat oben genannte Reformpläne berücksichtigt, Integrierte Notfallzentren (INZ) einrichten und betrieben zu wollen, beispielsweise bei der Förderung der Baumaßnahme Zentrale interdisziplinäre Notaufnahme am Campus Benjamin Franklin? Zu 3.: Die Prinzipien von Integrierten Notfallzentren sind im Gutachten 2018 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen beschrieben, das u.a. die Neuorganisation der Notfallversorgung zum Schwerpunkt hat. Ein Grundprinzip besteht in der Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und Klinikärzten unter einem Dach, die rund um die Uhr erfolgt und eine differenzierte und somit zielgerichtete Notfallversorgung von hoher Qualität sicherstellt. In den vorbereitenden Planungskonzepten für den Neubau einer Zentralen Notaufnahme am Campus Virchow-Klinikum und einer am Campus Benjamin Franklin hat die Charité entsprechende Raumstrukturen bereits vorgesehen . Bei Umsetzung der vorliegenden Planungskonzepte können die Prinzipien von Integrierten Notfallzentren in die Versorgungspraxis überführt werden. 4. Wie bewertet der Senat den Bedarf an notfallmedizinischer Fachausbildung und wie steht er zur Einführung dieser, analog auch zu vielen anderen europäischen Ländern? (Damit ist nicht die Zusatzweiterbildung gefragt.) Zu 4.: Der Senat bewertet notfallmedizinische Fachkompetenz als sehr wichtig, dies zeigt sich insbesondere darin, dass Berlin als erstes Bundesland die Zusatzweiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin in der ärztlichen Weiterbildungsordnung und als eines der ersten Bundesländer die Fachweiterbildung Notfallpflege eingeführt hat. Eine weitere Professionalisierung der Notfallversorgung wird grundsätzlich begrüßt, liegt aber für den ärztlichen Sektor in der Zuständigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung. Berlin, den 4. Februar 2019 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung