Drucksache 18 / 17 584 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Taschner (GRÜNE) vom 21. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Januar 2019) zum Thema: Biesenhorster Sand und Antwort vom 01. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Taschner (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17584 vom 21. Januar 2019 über Biesenhorster Sand Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Förderprogramme verwaltet der Senat, über die das Bezirksamt Gelder zur Pflege des Biesenhorster Sandes beantragen könnte? Frage 2: Über welche Förderprogramme können Naturschutzorganisationen aktuell Gelder zur Pflege von Grünflächen und für die Anschaffung von Werkzeugen, Reparaturen und die Vergabe von kleineren Aufträgen beantragen und welche Fristen sind dabei einzuhalten? Frage 3: Welche Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln bietet der Senat Naturschutzorganisationen an? Antwort zu 1, 2 und zu 3: Grünflächen und naturschutzrechtliche Schutzgebiete werden von den Bezirksämtern bzw. der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gepflegt. Die notwendigen Ausgaben werden in den Haushaltsplänen der Bezirke und im Kapitel 0750 veranschlagt. Spezielle Förderprogramme zur Pflege von Grünflächen gibt es nicht. Berlin, den 01.02.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz