Drucksache 18 / 17 588 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 22. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Januar 2019) zum Thema: Tarifverhandlung zwischen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. und Antwort vom 29. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17588 vom 22. Januar 2019 über Tarifverhandlung zwischen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gespräche zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und den Gewerbeverbänden des Taxigewerbes über die Anpassung der Beförderungsentgelte fanden seit März 2018 statt? (bitte offizielle und inoffizielle Termine chronologisch auflisten unter Angabe der Beteiligten) Antwort zu 1: Auf Einladung des Leiters der Abteilung Verkehr der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fand am 14. August 2018 ein erstes Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Innung des Berliner Taxigewerbes e. V., Taxi Deutschland e. V. sowie dem Taxiverband Berlin, Brandenburg e. V. statt. An einem weiteren Gespräch am 27. September 2018 hat neben den vorgenannten Taxenverbänden auch ein Vertreter der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi teilgenommen. Am 18. Dezember 2018 gab es einen erneuten Gesprächstermin, an dem zudem auch ein Vertreter der Industrie- und Handelskammer (IHK) teilnahm. Frage 2: Welcher aktuelle Stand besteht in den Tarifverhandlungen? Frage 3: Inwieweit entsprechen die aktuellen Beförderungsentgelte a) dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – Mindestlohngesetz (MiLoG), b) gestiegenen Betriebskosten für das Taxigewerbe, c) gestiegenen Rundfunkbeiträgen und der d) Chancengleichheit gegenüber Betrieben des Mietwagengewerbes sowie On-Demand-Service-Angeboten (u.a. BerlKönig)? Frage 5: Welche Notwendigkeit zu einer neuen Fahrpreisverordnung sieht der Senat? 2 Frage 6: Welche Pläne verfolgt der Senat aktuell zur Kompensation der Kosten durch den gestrichenen Zuschlag von 1,50 Euro bei Kreditkartenzahlungen in Folge der neunten Tarifverordnung? Frage 7: Welchen Status hat das von Hartmut Reupke (Abteilungsleiter Verkehr) angekündigte Gutachten zur allgemeinen wirtschaftlichen Betrachtung des Berliner Taxigewerbes und veränderter Wettbewerbsbedingungen? Frage 9: Welche Zielstellungen verfolgt die Senatsverwaltung zukünftig bei Veränderungen des Zuschlags für Coupons und Rechnungsfahrten? Antwort zu 2, 3, 5, 6, 7 und zu 9: Wie in der Begründung der Senatsvorlage zur 9. Verordnung zur Änderung der Taxentarif- Verordnung vom 30. Oktober 2018 zum Wegfall des Kartenzahlungszuschlags ausgeführt, erfordert die im Frühjahr 2018 von den Taxenverbänden beantragte Anpassung des Tarifs eine umfassende Gesamtwirtschaftlichkeitsprognose. In den vorgenannten Gesprächen mit den Taxenverbänden wurde um Übermittlung weiterer nachvollziehbarer betriebswirtschaftlicher Begründungen für die Tarifanhebungen gebeten. Die übermittelten Gründe waren jedoch nicht fundiert. Daher wird derzeit eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit Gesamtwirtschaftlichkeitsprognose unter Einbeziehung der Entwicklung der Lohn- und Betriebskosten sowie der Wettbewerbssituation erstellt. Die Ergebnisse werden dem Taxigewerbe vorgestellt. Sollten daraus resultierend Tarifänderungen notwendig werden, wird anschließend das nach dem Personenbeförderungsgesetz vorgeschriebene, mindestens zweiwöchige Anhörungsverfahren verschiedener Behörden und Verbände beginnen. Die dann vorliegenden Stellungnahmen sind auszuwerten. Die Änderung der Taxentarife erfordert in Berlin eine Rechtsverordnung des Senats mit entsprechenden Begründungen, die der Senat beschließen und die anschließend im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht werden muss. Frage 4: Welche Möglichkeiten zur Stellungnahme hatte das Taxigewerbe vor Inkrafttreten der 9. Tarifverordnung? Frage 8: Welche Zielstellungen verfolgte die Senatsverwaltung mit dem Bestreben, den Zuschlag für Coupons und Rechnungsfahrten von 1,50 Euro auf 0,75 Euro zu senken? Antwort zu 4 und zu 8: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hatte den bei der Abrechnung von Gutschein- und Rechnungsfahrten in den Taxizentralen erhobenen und von Taxiunternehmern jeweils zu zahlenden Betrag von 0,75 € ermittelt und als Zuschlag vorgesehen. Das Taxigewerbe wurde auch dazu mit Schreiben vom 12. Juli 2018 um schriftliche Stellungnahme gebeten. Im Gespräch am 14. August 2018 sowie mit Schreiben vom 13., 22. und 28. August 2018 hat das Taxengewerbe Stellungnahmen abgegeben. Erst aufgrund der letzten nachgereichten Begründungen konnten die weiteren Kostenanteile großenteils nachvollzogen und das Anliegen der Taxenverbände 3 berücksichtigt werden. Der Zuschlag für Coupon- und Rechnungsfahrten beträgt weiterhin 1,50 €. Berlin, den 29.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz