Drucksache 18 / 17 590 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 22. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Januar 2019) zum Thema: Mit Sicherheit nicht inklusive und Antwort vom 06. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17590 vom 22. Januar 2019 über Mit Sicherheit nicht inklusive ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Gemäß Bezirksbehindertenbeauftragtem war die Zugangssituation zum Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche wie folgt gekennzeichnet: Blinde können die Situation mit der breiten Rampe über den Gehweg nicht deuten. Personen mit Gleichgewichtsstörungen können das Geländer nicht sinnvoll nutzen. Für Rollstuhlnutzer ist die Steigung zu steil und oben ist kein Podest vorhanden. 1. Welche Vertreterinnen und Vertreter der Menschen mit Behinderung; wie z.B. Frau Braunert- Rümenapf, ABSV, DGM u.ä., waren im Vorfeld an der Planung des Weihnachtsmarktes 2018 am Breitscheidplatz beteiligt und in welcher Form? Zu 1.: Bei den eingerichteten temporären Sperren am Weihnachtsmarkt 2018 am Breitscheidplatz handelte es sich um ein Pilotprojekt der Projektgruppe „Schutz öffentlicher Räume in Berlin“ unter der Leitung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und mit Vertreterinnen und Vertretern der Polizei Berlin, der Berliner Feuerwehr, der Bezirke Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf und den Senatsverwaltungen für Finanzen, für Stadtentwicklung und Wohnen sowie für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als weitere Mitglieder. Nach dem Terroranschlag am 19.12.2016 auf dem Breitscheidplatz sowie anderen Überfahrtaten wie in Nizza, London, Stockholm, Barcelona oder Münster mit hohen Opferzahlen wurde die Projektgruppe gegründet, um zu untersuchen, in welchem Umfang und auf welche Art und Weise öffentliche Räume in Berlin vor Überfahrtaten mit Kraftfahrzeugen wirkungsvoll geschützt werden können. Die Barrierefreiheit ist Bestandteil des Entwurfs der Leitlinien der Projektgruppe. Durch die Projektgruppe gab es für das Pilotprojekt keine direkte Beteiligung von Personen im Sinne der Fragestellung. 2. Wenn eine Beteiligung nicht erfolgt sein sollte, wie meinte der Senat die berechtigten Anliegen der Menschen mit Behinderung angemessen zu berücksichtigen? Seite 2 von 2 Zu 2.: Im Auftrag der Projektgruppe wurde für das Pilotprojekt ein Zufahrtsschutzkonzept erarbeitet. Das Zufahrtsschutzkonzept wurde gemäß der international anerkannten Regel der Technik in Form der einschlägigen Richtlinie ISO/IWA 14 erstellt. Der zweite Teil der Richtlinie, die ISO/IWA 14-2, legt den umfangreichen Prozess der Aufgabenbeurteilung und Anwendung von Zufahrtsschutzmaßnahmen fest. Die Berücksichtigung von Belangen behinderter Personen ist Teil der Norm. Im Ergebnis wurden beispielsweise zertifizierte mobile Schwerlast-Poller des Fabrikats „truckBloc“ an den Zugangsbereichen eingesetzt. Die lichte Weite zwischen den Pollern beträgt gemäß Hersteller und in Übereinstimmung mit internationalen Normen 1,20 m. Die Rampen sind barrierefrei. Neben den Pollern befanden sich mindestens ca. 1,20 m breite ebenerdige Durchlässe. Aufgrund der lichten Weiten auf und neben den Polleranlagen war ein barrierefreies Passieren für behinderte und andere in ihrer Beweglichkeit eingeschränkte Personen, insbesondere mit handelsüblichen Rollstühlen, rund um den Breitscheidplatz möglich und wurde auch beobachtet. Dies galt vor allem für die Zuwegungen mit Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr. Belange von Menschen mit Behinderungen wurden somit durch die Projektgruppe berücksichtigt. 3. Welche Konsequenzen wird der Senat aus der Kritik durch den Bezirksbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung und zahlreicher Betroffener an der Zugangssituation zum Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz für 2019 ziehen, d.h. was wird sich verbessern und werden künftig Experten für barrierefreie Gestaltung frühzeitig einbezogen? Zu 3.: Die Kritik des Bezirksbeauftragten von Charlottenburg-Wilmersdorf für Belange von Menschen mit Behinderungen, Herrn Jürgen Friedrich, und der Betroffenen der Zugangssituation zum Weihnachtsmarkt wird aufgenommen und in der andauernden Auswertung des Pilotprojekts um den Weihnachtmarkt 2018 am Breitscheidplatz und weiteren Planung der Projektgruppe „Schutz öffentlicher Räume“ berücksichtigt. Durch die Projektgruppe wird ein dauerhafter Schutz des Breitscheidplatzes mit baulichen Sicherheitselementen angestrebt. Ein entsprechendes Zufahrtsschutzkonzept befindet sich derzeit in Bearbeitung. Mit der Einrichtung eines solchen dauerhaften Schutzes würde die erneute Einrichtung eines temporären Schutzes in Form der im Pilotprojekt eingesetzten Sperren in 2018 hinfällig. Nach Vorlage des Zufahrtsschutzkonzepts für den dauerhaften Schutz des Breitscheidplatzes wird dieses zunächst durch die Projektgruppe bewertet. Die Arbeitsgruppe „Menschen mit Behinderungen“ der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird in die Erörterungen einbezogen. Sollte sich darüber hinaus die Erforderlichkeit einer Beteiligung weiterer Stellen ergeben, werden diese in die Prüfung ebenfalls einbezogen, um die Belange der Menschen mit Behinderung angemessen zu berücksichtigen. Berlin, den 06. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport