Drucksache 18 / 17 591 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 22. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Januar 2019) zum Thema: Sonderfahrdienst – Teil 3 und Antwort vom 04. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17591 vom 22. Januar 2019 über Sonderfahrdienst – Teil 3 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie erklärt sich der Senat die Tatsache, dass über 30.000 Berlinerinnen und Berliner die gesundheitlichen Voraussetzungen zur Nutzung des Sonderfahrdienstes (SFD) nur 20.000 die notwendige Magnetkarte besitzt, also nur Zweidrittel? Zu 1.: Eine Diskrepanz in Höhe von rd. 10.000 Personen zwischen der Anzahl von Menschen mit Behinderungen mit der Berechtigung zur Nutzung des besonderen Fahrdienstes aufgrund der Erfüllung entsprechender Kriterien und der Anzahl derer aus dieser Gruppe, die im Besitz einer für die konkrete Nutzung des Fahrdienstes erforderlichen Magnetkarte sind, ist nachweislich mindestens seit dem Jahre 2010 in dieser Größenordnung konstant gegeben, ist daher auch bisher nicht als ungewöhnlich anzusehen. 2. Hält der Senat es für wünschenswert, dass mehr berechtigte Personen tatsächlich des SFD nutzen können, um ihre Teilhabe umzusetzen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie will er dies erreichen? Zu 2.: Grundsätzlich ist es aus Sicht des Senats wünschenswert, wenn mobilitätseingeschränkte Menschen im Wesentlichen durch Angebote eines barrierefreien ÖPNV am sozialen Leben teilhaben können. Der besondere Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen bleibt dennoch auch weiterhin ein Angebot des Landes Berlin, auf das Menschen mit Behinderungen - bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen zur Berechtigung für die Nutzung des Fahrdienstes - im Sinne eines Nachteilsausgleichs zugreifen können. 3. Wie viele regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer des SFD gibt es? 4. Wenn die Nutzeranzahl nur noch bei rund 2.500 liegt, während sie noch vor gut drei Jahren bei 7.500 Nutzern lag, worauf führt der Senat dies zurück? 2 Zu 3. und 4.: Die durchschnittliche Anzahl der monatlichen Nutzerinnen und Nutzer des besonderen Fahrdienstes stellte sich in den vergangenen drei Jahren wie folgt dar: Im Jahr 2016 gab es durchschnittlich 2.660 Nutzerinnen und Nutzer. Im Jahr 2017 gab es durchschnittlich 2.568 Nutzerinnen und Nutzer. Im Jahr 2018 gab es durchschnittlich 2.503 Nutzerinnen und Nutzer. Eine – wie in der Frage 4 dargestellte - Entwicklung der Nutzerzahlen kann demnach nicht bestätigt werden. 5. Hält der Senat die Tendenz, dass weniger als 10% der Berechtigten den SFD tatsächlich nutzen, für eine gute Entwicklung? 6. Wenn nein, was wird er unternehmen, um den SFD wieder in der Praxis attraktiver zu machen? Zu 5. und 6.: In den vergangenen 8 Jahren ist die Anzahl der Menschen, die berechtigt sind, den besonderen Fahrdienst zu nutzen, auf einem gleichbleibenden Niveau von ca. 30.000 bis 31.000 Menschen geblieben. In diesem Zeitraum blieb auch die Anzahl der Menschen, die im Besitz einer Magnetkarte waren - die Voraussetzung für die Nutzung des Fahrdienstes ist - auf einem gleichbleibenden Niveau von ca. 19.000 Menschen. Zur durchschnittlichen Anzahl der monatlichen Nutzerinnen und Nutzer des besonderen Fahrdienstes siehe die Antwort zu 3. und 4.. Der Senat betrachtet die rückläufige Entwicklung der Nutzerzahlen und insbesondere die der in Anspruch genommenen Fahrten mit dem besonderen Fahrdienst als eine Entwicklung, die auf die seit Jahren verbesserte Barrierefreiheit im Angebot des ÖPNV zurückzuführen sein dürfte. Mitglieder des Fahrgastbeirates bestätigen dies mit der Aussage, dass der ÖPNV grundsätzlich immer, wenn es möglich ist, vorrangig genutzt wird. Mit der Schaffung individueller Beförderungsangebote - im Sinne einer Mobilitätsgarantie für Menschen mit Behinderungen -, wie sie im Mobilitätsgesetz für den ÖPNV gesetzlich verankert wurden, wird sich diese Entwicklung weiter fortsetzen und damit die soziale Teilhabe für Menschen mit Behinderungen weiter stärken. 7. Gibt es eine allgemeinverbindliche Festlegung, welche zeitliche Abweichung zwischen bestellter Abholzeit und realer Abholzeit die Nutzerin bzw. der Nutzer akzeptieren muss? Denn eine halbe Stunde vor Ende der Theateraufführung oder des Konzerts gehen zu müssen ist genauso misslich wie in Folge des kompletten Kunstgenusses ohne Heimfahrt dazustehen. Zu 7.: Grundsätzlich sollte es keine zeitliche Abweichung zwischen bestellter Abholzeit und realer Abholzeit geben. Allerdings ist im Vertrag zwischen der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung und dem Regiebetreiber für den besonderen Fahrdienst festgelegt, dass, wenn innerhalb von 20 Minuten nach vereinbartem Abholtermin noch kein Fahrzeug gekommen ist, für die Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit besteht, über eine Notrufnummer Kontakt mit der Regiezentrale aufzunehmen. Spätestens binnen 45 Minuten erfolgt dann von dort die Disposition eines entsprechenden Fahrzeugs. 8. Wie ist die Ankündigung eines Vertreters des Landes Berlin im Fahrgastbeirat des SFD zu verstehen, dass alle SFD-Berechtigungen (Merkzeichen T) überprüft werden sollen? Steht die Verunsicherung der Nutzerinnen und Nutzer im Vordergrund oder soll damit eine Beschäftiggarantie für die Belegschaft des LaGeSo gewährleistet werden? 9. Falls es der letztgenannte Grund ist, warum verkürzt man mit dem offensichtlich beschäftigungssuchenden Personal des LaGeSo nicht endlich die Bearbeitungsdauer bei Anträgen auf 3 einen Schwerbehindertenausweis? Zu 8. und 9.: Dass im Fahrgastbeirat des besonderen Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen von einem Vertreter des Landes Berlin eine Ankündigung erfolgt sein soll, dass alle Sonderfahrdienst-Berechtigung (SFD-Berechtigungen) überprüft werden sollen, lässt sich auch nach Durchsicht der Protokolle des Fahrgastbeirates der vergangenen Jahre nicht nachvollziehen. Zwischen der Anzahl der SFD- Berechtigungen und der Bearbeitungsdauer bei Anträgen auf einen Schwerbehindertenausweis besteht kein Sachzusammenhang. Berlin, den 4. Februar 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales