Drucksache 18 / 17 602 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 21. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Januar 2019) zum Thema: Spandau: Verdrängung der Wirtschaft durch Vorkaufsrecht und Antwort vom 04. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 602 vom 21. Januar 2019 über „Spandau: Verdrängung der Wirtschaft durch Vorkaufsrecht“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Daten und Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk Spandau sowie die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) um Mitwirkung gebeten. Soweit von dort Angaben übermittelt wurden, werden diese nachfolgend wiedergegeben. 1. Sind dem Senat aus den letzten zehn Jahren Fälle bekannt, bei denen das Bezirksamt Spandau unter Anwendung des Vorkaufsrechts oder anderer Rechte und Möglichkeiten bestehende gewerbliche Betriebe aus Immobilien gedrängt hat, um sie für die eigene Verwaltung zu nutzen? Zu 1.: Der in der Frage zum Ausdruck kommenden Unterstellung wird entgegengetreten . Im Übrigen wurden nach Information des Bezirksamtes Spandau in den letzten Jahren Vorkaufsrechte nach § 24 Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung von Verkehrs - und Grünflächen ausgeübt. Generell ist zu sagen, dass in der wachsenden Stadt auch der Unterbringungsbedarf der wachsenden Verwaltung steigt. 2. Gibt es Spandauer Gewerbeimmobilien, die akut von einer derartigen Kündigung bedroht sind oder in denen die Kündigung bereits ausgesprochen wurde? Zu 2.: Der Senat hat keine Kenntnis von einem solchen Fall. 3. Unterstützt der Senat von der eigenen Verwaltung aus Gewerbeimmobilien verdrängte Unternehmen , wie z.B. gerade im Spree-Forum Alt-Moabit 59 – 64 geschehen, bei der Vermittlung adäquater Immobilien, um eine Abwanderung der Firmen aus Berlin oder die Geschäftsaufgabe und den Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern? Zu 3.: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe steht gemeinsam mit dem Unternehmensservice der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH und den bezirklichen Wirtschaftsförderungen als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner zur Verfügung, um adäquate Lösungen für Unternehmen zu finden, die ihren Standort verlagern müssen. 4. Sind dem Senat Projekte in Spandau bekannt, bei denen geplant ist, zurzeit genutzte Gewerbe- oder 2/2 Industrieflächen in Bauland für Wohnungen umzuwandeln? Bitte aufschlüsseln von 2010 – 2020. Zu 4.: Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit, dass sich fünf Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren befinden, der Zeitpunkt der Festsetzung, also der Umwandlung von gewerblicher Baufläche in Wohngebietsfläche, derzeit aber nicht bestimmbar sei. 5. Wenn ja, gehen mit einer derartigen Planung die Schaffung attraktiver Ausgleichsflächen einher? Zu 5.: Ob die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer den Nutzenden Ersatzflächen anbieten werden, ist nicht bekannt. Bei den fünf Bebauungsplanverfahren handelt es sich um derzeit unterausgenutzte Flächen mit hohen Leerstandsquoten und teilweisen Zwischennutzungen. In einem dieser Verfahren werden Teilflächen des Geländes als gewerbliche Baufläche erhalten und qualifiziert. 6. Mit welchen Maßnahmen stellt der Senat sicher, dass das Interesse an dringend benötigten Flächen für den Wohnungsneubau nicht zu Lasten Gewerbetreibender und der Industrie geht und dort zu Kündigungen und Verdrängung führt? Zu 6.: Der Stadtentwicklungsplan Wirtschaft 2030, der derzeit erarbeitet wird, zielt auf einen gesamtstädtischen Ausgleich der Potenzialflächen. Mit der anstehenden Erarbeitung von Wirtschaftsflächenkonzepten sollen gewerbliche Nutzungen auch außerhalb der Gewerbe- und Industrieflächen der Stadt durch die Bezirke verstärkt geschützt werden. Im Einzelfall stehen betroffenen Unternehmen die bereits unter Frage 3. genannten Institutionen der Wirtschaftsförderung als Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner zur Verfügung. Berlin, den 4. Februar 2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen