Drucksache 18 / 17 607 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 21. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Januar 2019) zum Thema: Grundsanierung der A111 in Reinickendorf und Antwort vom 06. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17 607 vom 21. Januar 2019 über Grundsanierung der A 111 in Reinickendorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie weit ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Planung, der Betreuung des Planfeststellungsverfahrens, dem ggf. notwendigen Grunderwerb und der Baudurchführung (Bauvorbereitung und Bauüberwachung) für die grundhafte Erneuerung/Instandsetzung der A 111 ab der Landesgrenze Brandenburg bis zum AD Charlottenburg seit der Beauftragung der DEGES durch das Land Berlin im Mai 2015 fortgeschritten? Antwort zu 1: Mit Dienstleistungsvertrag vom 11.05.2015 wurde die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs - und -bau GmbH (DEGES) vom Land Berlin mit der Planung und Realisierung der grundhaften Erneuerung/Instandsetzung der A 111 ab der Landesgrenze Brandenburg bis zum Autobahndreieck (AD) Charlottenburg einschließlich der Rudolf-Wissell-Brücke beauftragt . Im Zuge dieser komplexen Planungs- und Bauaufgabe wurde durch die DEGES ein integriertes Verkehrs- und Baukonzept („Masterplan Bauen und Verkehr“) erarbeitet und Ende 2018 den zuständigen Stellen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorgestellt . Es ist vorgesehen, auf Basis des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes in 2019 die Planungsleistungen für die Sanierungsmaßnahmen mit dem Ziel der Erstellung eines Bauwerkserhaltungsentwurfes auszuschreiben. Frage 2: Wie viele Fahrzeuge passieren täglich den genannten Abschnitt der A 111? 2 Antwort zu 2: Die durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung (DTVw) variiert auf den einzelnen Streckenabschnitten der A 111 und steigt dabei sukzessive von ca. 51.000 Kfz/24 h (Landesgrenze Berlin/Brandenburg – Anschlussstelle (AS) Schulzendorfer Straße) bis auf ca. 100.000 Kfz/24 h (AS Heckerdamm – AD Charlottenburg) an. Nach Zusammenführung der A 111 und der A 100 im Bereich des AD Charlottenburg beträgt die durchschnittliche Verkehrsstärke auf der A 100 (AD Charlottenburg – AS Spandauer Damm) rd. 175.000 Kfz/24 h (Quelle: Verkehrslenkung Berlin – Verkehrsstärkenkarte 2014). Frage 3: In welchem Zeitraum wird die Sanierung der A 111 umgesetzt? Antwort zu 3: Das integrierte Verkehrs- und Baukonzept sieht erste Bauarbeiten auf der A 111 frühestens in 2022 vor. Eine voraussichtliche Gesamtbauzeit für die Arbeiten zur grundhaften Erneuerung bzw. Instandsetzung der A 111 lässt sich aktuell – auch mit Hinweis auf ggf. zu berücksichtigende Planfeststellungsverfahren – nicht seriös angeben. Frage 4: Wie hoch werden die Kosten für die Sanierung sein? Antwort zu 4: Die geschätzten Kosten für die grundhafte Erneuerung bzw. Instandsetzung der A 111 liegen auf Basis des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes bei rd. 870 Mio. EUR. Konkretere Aussagen zu Kosten sind erst nach Erreichen eines entsprechenden Planungsstandes mit Abschluss der Vorplanung voraussichtlich Ende 2020 möglich. Frage 5: Welche Maßnahmen sind genau geplant? Antwort zu 5: Die Planungs- und Bauaufgabe umfasst die grundhafte Sanierung von 13,3 Kilometer vierstreifiger Autobahn. Im Zuge der Sanierungsarbeiten wird der komplette Fahrbahnaufbau einschließlich der Entwässerungsanlagen zurückgebaut und anschließend erneuert. Weiterhin erfolgt unter anderem auch ein Austausch der Fahrzeugrückhaltesysteme nach aktuellem Regelwerk. Hinzu kommen neben dem erforderlichen Ersatzneubau der Rudolf- Wissell-Brücke und dem in diesem Zusammenhang ebenfalls vorgesehenen Umbau des AD Charlottenburg weitere 49 Brücken-, Tunnel- und Trogbauwerke, 85 Verkehrszeichenbrücken sowie 93 Lärmschutz- und Stützwände, die sich im betrachteten Streckenverlauf der A 111 befinden. 3 Frage 6: Wo wird die Umleitung entlangführen? Antwort zu 6: Im Rahmen der Erstellung des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes wurden umfangreiche Verkehrssimulationen durchgeführt. Im Ergebnis dieser Untersuchungen sind verkehrliche Prämissen aufgestellt worden, die unter anderem die Weiternutzung der Autobahn – wenn auch mit erheblichen Einschränkungen der verkehrlichen Leistungsfähigkeit – insbesondere auch im Hinblick auf den Schwerverkehr vorsieht. Die Abstimmungen und Prüfungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Explizite Umleitungsausschilderungen/- empfehlungen von der Autobahn in das nachgeordnete Straßennetz hinein sind demnach nicht vorgesehen, auch wenn Verkehrsverlagerungen in das nachgeordnete Netz zu erwarten sind. Frage 7: Gibt es Abstimmungen mit der S-Bahn und der BVG, damit die Sanierung der A 111, der Ausbau der S 25- Gleise und die Sanierung der U 6-Trasse in Reinickendorf nicht zeitlich zusammenfallen? Frage 8: Wie sehen diese Abstimmungen konkret aus? Welche Ergebnisse gibt es diesbezüglich? Antwort zu 7 und 8: In 2017 hat die DEGES Anfragen an Verwaltungen, Verkehrsträger und Verbände zu dort geplanten Baumaßnahmen gestellt, um diese bei der Erstellung des integrierten Verkehrsund Baukonzept berücksichtigen zu können. Zu den angefragten Verkehrsträgern gehörten auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Deutsche Bahn AG. Rückläufe zu diesen Anfragen sind insoweit erfolgt, dass nach derzeitigem Kenntnisstand die Sanierungsarbeiten auf der U 6-Trasse in 2020/2021 vorgesehen sind und sich demnach nicht mit dem eingeschätzten frühesten Baubeginn der Sanierungsarbeiten auf der A 111 in 2022 überschneiden. Die Koordinierung erfolgt fortlaufend. Bezüglich der Baumaßnahme S 25 liegt aktuell kein Sachstand seitens der DB AG vor. Es ist vorgesehen, in 2019 konkrete Gespräche hinsichtlich der zeitlichen und technischen Randbedingungen der einzelnen Baumaßnahmen mit der BVG wie auch mit der Deutschen Bahn AG aufzunehmen. Berlin, den 06.02.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz