Drucksache 18 / 17 613 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Seidel (LINKE) vom 22. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Januar 2019) zum Thema: Mangel an Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst der Jugendämter (RSD) und Antwort vom 12. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Katrin Seidel (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17613 vom 22. Januar 2019 über Mangel an Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst der Jugendämter (RSD) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist gegenwärtig der Bedarf an pädagogischen Fachkräften im RSD im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Stellen in den bezirklichen Jugendämtern (bitte je Bezirk Soll- und IST- Ausstattung gegenüberstellen und zum Stichtag 31. Dezember 2018 auflisten)? Zu 1.: Gemäß Angaben der bezirklichen Jugendämter zum Stichtag 01.01.2019 beträgt die Anzahl der finanzierten Stellen in den Regionalen Sozialen Diensten (RSD) berlinweit 901,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Die bezirkliche Auflistung der finanzierten und besetzten Stellen ist der Tabelle 1 zu entnehmen. Der Personalbedarf (Soll-Ausstattung) wird gemäß dem zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und den bezirklichen Jugendämtern vereinbartem Fallzählungsmodell berechnet, vgl. Schriftliche Anfrage Nr. 18/16584. 2 Tabelle 1: Finanzierte und besetzte Stellen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im Regionalen Sozialen Dienst (RSD) der bezirklichen Jugendämter zum Stichtag 01.12.2018 (Quelle: Berliner Jugendämter ; Auswertung: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie) Bezirksamt Finanzierte Stellen im RSD zum 01.12.2018 (VZÄ) Spalte 1 Spalte 2 Mitte 90,3 Friedrichshain-Kreuzberg 78,5 Pankow 86,0 Charlottenburg-Wilmersdorf 65,3 Spandau 69,1 Steglitz-Zehlendorf 53,5 Tempelhof-Schöneberg 85,0 Neukölln 87,9 Treptow-Köpenick 56,0 Marzahn-Hellersdorf 83,7 Lichtenberg 79,0 Reinickendorf 67,1 Berlin 901,5 2.Welche Gründe sind nach Auffassung des Senats wesentlich für die Probleme bei der Besetzung freier Stellen und das Halten der Fachkräfte im RSD der Bezirke? 8.Was wird der Senat tun, um die Arbeit im RSD deutlich aufzuwerten und auch durch eine deutlich bessere Bezahlung attraktiver zu machen? Zu 2. und 8.: Die im RSD tätigen Fachkräfte müssen hoch komplexen Anforderungen und Erwartungen gerecht werden und stets kompetent, schnell und zuverlässig im Hinblick auf die Erfüllung ihrer zahlreichen –teilweise hoheitlichen– Aufgaben handeln. Insbesondere die Aufgaben im Rahmen des Kinderschutzes erfordern eine herausragende Verantwortungsbereitschaft, die nicht selbstverständlich vorausgesetzt werden kann. Darüber hinaus führte die bisherige geringe Berücksichtigung der Aufgaben des RSD in den Studiengängen für Soziale Arbeit dazu, dass sich Absolventinnen und Absolventen nicht ausreichend auf die Tätigkeit im RSD vorbereitet fühlen. Daraufhin wurde gemeinsam mit den Hochschulen für Sozialpädagogik ein besonderes Modul zur Arbeit in den RSD entwickelt, welches bereits an den Hochschulen eingesetzt wird. 3 Das Berufsfeld für Sozialpädagogik ist sehr vielfältig, der Fachkräftemangel allgegenwärtig , so dass sich gerade Berufseinsteigende angesichts der komplexen Tätigkeit im RSD mit einer vergleichsweise niedrigen Eingangsstufe E 9 TV-L für eine andere Tätigkeit entscheiden. Vor dem Hintergrund der wachsenden Anforderungen an die Handlungsfähigkeit und bedarfsgerechte Aufgabenerfüllung der RSD wurde unter der Überschrift „Berlin braucht stärkere Regionalen Sozialpädagogischen Dienste in den Jugendämtern“ zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der Senatsverwaltung für Finanzen ein Eckpunktepapier verabschiedet, in dem zahlreiche Maßnahmen sowohl zur Fachkräftegewinnung und –bindung als auch zur Personalentwicklung benannt sind, um den öffentlichen Jugendhilfeträger zu stärken. Im Hinblick auf das Ziel einer angemessenen Bezahlung hat sich das Land Berlin mit Schreiben vom 18. Mai 2018 gegenüber der Tarifgemeinschaft der Länder für eine höhere Bewertung der Tätigkeit von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern im RSD (auf dem Niveau der Entgeltgruppe EG 10 TV-L) eingesetzt. Ein Ergebnis der Tarifverhandlungen über die neue Entgeltordnung zum TV-L wird zum Ende des ersten Quartals 2019 erwartet. Die mit den Bezirken abgestimmte Maßnahmenplanung sieht eine Fachkraft-Fallrelation von 1:65 als relevanten Orientierungsrahmen vor, die noch nicht in allen Bezirken erreicht wird. Mit Erreichen dieses Orientierungsrahmens wird der Arbeitsaufwand für den/die Sozialpädagen/in geringer. 3.In welchen Bereichen des Berliner Öffentlichen Dienstes werden in welchem stellenmäßigen Umfang Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen aus welchen Gründen verbeamtet? 4.In welchen Jugendämtern Berlins sind Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter mit welcher Begründung verbeamtet und wo und wie viele davon sind im RSD des jeweiligen Jugendamtes beschäftigt? Zu 3. und 4.: Angaben zu Umfang sowie Gründe der Verbeamtung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen werden im Rahmen der durch das Statistische Landesamt Berlin Brandenburg durchgeführten Statistik der Kinder- und Jugendhilfe nicht erhoben. Laut einer von der SenBildJugFam zum Stichtag 01.01.2019 durchgeführten Erhebung des Personals in den Jugendämtern waren berlinweit 29 Prozent der Fachkräfte im RSD verbeamtet bei einer Variationsbreite von 6 Prozent in Lichtenberg bis 49 Prozent in Neukölln. 5. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Praxis der Verbeamtung im RSD bzw. ASD der anderen Bundesländer und wie bewertet der Senat diese? 6. Welche Position besteht in der Runde der Jugend- und Familienministerkonferenz zur Verbeamtung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen im RSD bzw. ASD? 7. Inwieweit hält der Senat Verbeamtungen im Bereich des RSD angesichts der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben (Kinderschutz, Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren, Hilfeplanung und Beratungsverpflichtungen ) für gerechtfertigt und geboten? Zu 5., 6. und 7.: Kenntnisse über die Praxis der Verbeamtung im RSD bzw. Allgemeinen Sozialpädagogischen Dienst (ASD) der anderen Bundesländer liegen der Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie nicht vor und es gibt diesbezüglich keine allgemeine 4 und länderübergreifende Position. Angesichts der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und der Gewährleistungspflicht des öffentlichen Jugendhilfeträgers für den Kinderschutz wird die Verbeamtung von Fachkräften im RSD als mindestens gerechtfertigt bzw. zum Teil als geboten eingeschätzt. Die konkrete Umsetzung in diesem Bereich wird in bezirklicher Verantwortung durchgeführt. Berlin, den 12. Februar 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie