Drucksache 18 / 17 614 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 22. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Januar 2019) zum Thema: Kunstpelz oder Echtpelz – Kontrolle von Textilwaren und Antwort vom 04. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Dr. Michael Efler (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17614 vom 22. Januar 2019 über Kunstpelz oder Echtpelz – Kontrolle von Textilwaren ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Verstöße gegen die EU-Textilkennzeichnungs-Verordnung (Nr. 1007/2011) konnten in den letzten fünf Jahren dokumentiert werden (bitte nach Bezirken auflisten)? Zu 1.: Die Textilkennzeichnungs-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen) ist am 8. Mai 2012 in Kraft getreten. Für den Vollzug erforderliche nationale Durchführungsvorschriften mussten erst noch mit dem Textilkennzeichnungsgesetz vom 15. Februar 2016 (TextilKennzG) geschaffen werden, wie z.B. die Bußgeldvorschriften in § 12. Das Gesetz ist am 23. Februar 2016 in Kraft getreten. Angaben für die Zeit vor Inkrafttreten des TextilKennzG können daher nicht gemacht werden. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden folgende Verstöße festgestellt: Bezirk Anzahl festgestellter Verstöße seit 2016 Marzahn-Hellersdorf 0 Spandau 0 Lichtenberg 0 Friedrichshain-Kreuzberg 0 Neukölln 2 Pankow 0 Mitte 0 2 Reinickendorf 0 Treptow-Köpenick 0 Steglitz-Zehlendorf 0 Charlottenburg-Wilmersdorf Einzelfälle nicht statistisch erfasst Tempelhof-Schöneberg Keine statistische Erfassung gesamt 2 2. Wurden in den letzten fünf Jahren insbesondere bei der Unterscheidung von Kunstpelz und Echtpelz Untersuchungen durchgeführt, insbesondere zur Bestimmung der verwendeten Tierart bei Echtpelz -Produkten? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Im o.g. Fall im Bezirk Neukölln wurde eine Überprüfung auf Kunst- oder Echtpelz vorgenommen; es wurden zwei Verstöße festgestellt. Eine Bestimmung der verwendeten Tierart erfolgte nicht. Diese war im betreffenden Fall ohne rechtliche Relevanz. Nach dem TextilKennzG dürfen Textilerzeugnisse nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie nach den Vorgaben der EU-Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 in deutscher Sprache zur Angabe ihrer Faserzusammensetzung etikettiert oder gekennzeichnet sind. Für die Beschreibung der Faserzusammensetzungen auf Etiketten und Kennzeichnungen von Textilerzeugnissen dürfen nur die Textilfaserbezeichnungen nach Anhang I der genannten Verordnung verwendet werden. Die Bezeichnung „Tierhaar“ genügt grundsätzlich diesen Anforderungen (z.B. bei Rinderhaar , Hausziegenhaar, Rosshaar), anderes gilt nur bei bestimmten Tierarten (z.B. Alpaka, Lama, Kamel, Kaschmir, Biber u.a.). Soweit es sich nicht um spezifisch zu kennzeichnendes Tierhaar handelt, ist eine Bestimmung der im Einzelfall verwendeten Tierart nicht angezeigt. 3. Welche Verwaltung und welche Behörde sind für die Überwachung von falsch deklarierten Textilien zuständig? Zu 3.: Marktüberwachungsbehörden nach dem Textilkennzeichnungsgesetz vom 15. Dezember 2016 sind die Berliner Bezirksämter. Für die Kontrolle der Außengrenzen sind die Zollbehörden zuständig. Fachlich zuständige oberste Landesbehörde im Land Berlin ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. 4. Wie kann man zukünftig die Verfolgung von falsch deklarierten Textilwaren verbessern, insbesondere bei Straßenfesten und Weihnachtsmärkten bzw. sicherstellen, dass solche Textilwaren nicht nach Berlin importiert werden? Zu 4.: Im Rahmen der Marktüberwachung können verschiedene Schwerpunktsetzungen erfolgen. So kann der Schwerpunkt auf bestimmte Faserzusammensetzungen (z.B. reine Textilerzeugnisse, Produkte mit Echt- bzw. Kunstpelzen), aber auch auf bestimmte Absatzplätze gelegt werden (z.B. Fokus auf den Internethandel, Straßenfeste , Weihnachtsmärkte u.a.). Die örtlichen Marktüberwachungsbehörden arbeiten mit den für die Kontrolle der Außengrenzen zuständigen Zollbehörden nach Maßgabe der EU-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 765/2008) zusammen. Die Zollbehörden übermitteln Hinweise auf Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz an die Bezirksämter. Auf Ersuchen können die Zollbehörden den Marktüberwachungsbehörden die Informationen übermitteln, die sie bei der Überführung von Produkten in den zollrechtlich freien Verkehr erlangt haben und die für die Aufgabenerfüllung der Marktüberwachungsbehörden erforderlich sind. 3 Berlin, den 04. Februar 2019 In Vertretung Christian R i c k e r t s .......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe