Drucksache 18 / 17 618 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 21. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Januar 2019) zum Thema: BauOrdnung 2019 II, hier Spielplätze und Antwort vom 07. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17618 vom 21. Januar 2019 über BauOrdnung 2019 II, hier Spielplätze Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: 1. Welche Auswirkungen hat die in der Berliner Bauordnung in §8 niedergelegte Abweichung von der Musterbauordnung, bei Wohnungsbauprojekten einen Spielplatz erst bei mehr als sechs Wohnungen anstatt bei mehr als drei Wohnungen zu fordern? Antwort zu 1: In dem angefragten Bereich, Wohnungsbauvorhaben mit 4 bis 6 Wohnungen, gibt es nur eine vernachlässigbare Anzahl. In Berlin werden Vorhaben mit wesentlich mehr oder weniger Wohnungen errichtet. Eine Herabsetzung des Grenzwertes hätte keine Effekte. Im Übrigen werden zu dieser Fragestellung keine Daten erfasst. Deshalb liegen dem Senat hierzu keine entsprechenden Daten vor. Frage 2 und 3: 2. Welchen Anteil an den aktuellen Wohnungsneubauvorhaben in Berlin machen Vorhaben aus, bei denen lediglich sechs oder weniger Wohnungen errichtet werden? 3. In wie vielen Fällen sind die Bezirke in den Jahren 2017 und 2018 von der Forderung nach der Schaffung von Spielplätzen abgewichen, weil „nach der Zweckbestimmung des Gebäudes mit der Anwesenheit von Kindern nicht zu rechnen ist“. Welche konkreten Gründe lagen hierzu jeweils im Einzelnen vor? Wie viele Wohnungsbauvorhaben waren unter diesen Abweichungsfällen? 2 Antwort zu 2. und 3.: Zu diesen Fragestellungen werden keine Daten erfasst. Deshalb liegen dem Senat hierzu keine entsprechenden Daten vor. Berlin, den 7. Februar 2019 In Vertretung R. Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen