Drucksache 18 / 17 622 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) vom 17. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Januar 2019) zum Thema: Verkehrskonzept Schöneweide und Antwort vom 04. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17622 vom 17. Januar 2019 über Verkehrskonzept Schöneweide Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Stadium befinden sich die Planungen des Verkehrskonzepts Schöneweide für die Neugestaltung der Edison-, Spree- und Siemensstraße, um diese Straßen sicherer zu machen und die Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärmbelastung zu schützen? Antwort zu 1: Seit Herbst letzten Jahres sind nach Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme der Stubenrauchbrücke als zwischenzeitliche Lösungen auf der Edison- und Spreestraße Radfahrstreifen zu Lasten eines Fahrstreifens aufgetragen worden. Die Verkehrsführung über die Stubenrauchbrücke entspricht mit je einem Fahrstreifen pro Richtung und einem Radfahrstreifen in Richtung Edisonstraße der Zielplanung. Die Behelfsbrücke kann nur noch von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden genutzt werden. Gegenwärtig werden durch die beauftragten Ingenieurbüros auf Basis aktueller Vermessungsunterlagen die Lagepläne für die Zielplanung erstellt und innerhalb der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie mit dem Bezirk und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) abgestimmt. Frage 2: Wie hat sich die Eröffnung der Minna-Todenhagen-Brücke auf die Verkehrs- und Lärmbelastung in Oberschöneweide – insbesondere auf die in Frage 1 gennannten Straßen – ausgewirkt? Antwort zu 2: Die Minna-Todenhagen-Brücke wurde im Dezember 2017 für den Verkehr freigegeben. Im Juni 2018 und im Oktober 2018 wurden an verschiedenen Knotenpunkten in Ober- und Niederschöneweide Verkehrszählungen zwischen 7 Uhr und 19 Uhr (12 Stunden) durchgeführt. 2 Im Ergebnis ist belegbar, dass die Verkehrsbelastung in der Edisonstraße (südlich der Straße An der Wuhlheide) von etwa 21.600 Kfz/12 Stunden auf rund 11.000 Kfz/12 Stunden bis 13.000 Kfz/12 Stunden zurückging. Diese Größenordnung der Verkehrsabnahme von ca. 10.000 Kfz /12 Stunden (entspricht rund 13.000 Kfz/24 Stunden werktags) lässt sich auch für die Karlshorster Straße im Bereich der Stubenrauchbrücke nachweisen (von 26.600 Kfz/12 Stunden auf 15.700 Kfz/12 Stunden). Weniger deutlich stellt sich die Verkehrssituation auf dem östlichen Ast zwischen Niederund Oberschöneweide dar. In der Spreestraße nördlich der Michael-Brückner-Straße ging die Verkehrsbelastung von rund 5.900 Kfz/12 Stunden auf etwa 4.200 Kfz/12 Stunden zurück. Frage 3: Inwieweit wurden die Ergebnisse der Online-Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger über die Plattform mein.berlin.de und des Ortsteilgespräches vom 13. Februar 2018 in die Planungen einbezogen? Antwort zu 3: Die Vorschläge und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger wurden alle aufgenommen, katalogisiert, diskutiert und bewertet. Sie sind anschließend in die erneut auf Fachebene geführte Querschnittsdiskussion eingeflossen, ebenso wie die neuen Anforderungen aus dem Mobilitätsgesetz. Frage 4: Wird es eine weitere Anschlussveranstaltung und eine damit verbundene Online-Beteiligung zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geben? Antwort zu 4: Es ist beabsichtigt, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort über die Ergebnisse der Untersuchung und die neuen Straßenraumgestaltungen zu informieren. Frage 5: Gibt es einen Termin für den Abbau der Behelfsbrücke neben der Stubenrauchbrücke? Antwort zu 5: Aufgrund der Prioritätensetzung und Fokussierung auf unabdingbar notwendige Instandsetzungs- bzw. Ersatzneubaumaßnahmen kann ein Zeitpunkt für den Rückbau der Behelfsbrücke z.Zt. nicht benannt werden. Berlin, den 04.02.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz