Drucksache 18 / 17 623 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) vom 21. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Januar 2019) zum Thema: Sporthalle der Heidegrundschule und Antwort vom 31. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17623 vom 21.Januar 2019 über Sporthalle der Heidegrundschule ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Gemäß § 109 Schulgesetz von Berlin obliegt es den bezirklichen Schulträgern, die äußeren Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen in der Schule zu schaffen. Dies beinhaltet den Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulstandorte. Die Schriftliche Anfrage betrifft daher Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher das Bezirksamt Treptow- Köpenick um Zulieferung gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und in Abstimmung mit der Schulaufsicht dem Senat mit nachfolgenden Aussagen übermittelt wurden. 1. Seit wann ist die Sporthalle der Heidegrundschule (09G09) in Adlershof für den Schulsport gesperrt und aus welchen Gründen erfolgte die Sperrung? Zu 1.: Beide Sporthallen der Heide-Schule (09G09) am Standort Florian-Geyer-Straße 87, 12489 Berlin, stehen der Schulleitung zur Nutzung als Schulsporthallen zur Verfügung . Eine Sperrung für den Schulsport ist nicht erfolgt. 2. Wurde die Halle seit der Sperrung anderweitig genutzt und falls ja, durch wen, mit welchen Angeboten ? Zu 2.: 2 Während der Sanierungsarbeiten im Hauptgebäude ist die alte Sporthalle am Standort Florian-Geyer-Straße zwischenzeitlich als Speiseraum genutzt worden, im Geräteraum der Sporthalle wurde eine Verteilküche eingerichtet. Nach dem Ende der Sanierungsarbeiten wurde der Speiseraum wieder in das Hauptgebäude zurückverlegt und die alte Sporthalle stand wieder für den Schulsportunterricht und außerschulische Vergabe zur Nutzung durch Sportvereine durch das Schul- und Sportamt, Fachbereich Sport, zur Verfügung. 3. Welchen rechtlichen Status besitzt die Sporthalle seit der Sperrung für den Schulsport? Zu 3.: Der rechtliche Status der alten Sporthalle der Heide-Schule am Standort Florian- Geyer-Straße ist, da keine Sperrung für den Schulsportunterricht erfolgte, unverändert : Es handelt sich um eine Schulsportanlage im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1, 1. Alt. Gesetz über die Förderung des Sports im Lande Berlin vom 06.01.1989, zuletzt geändert durch Art. III des Gesetzes vom 15.12.2010 (Sportförderungsgesetz - SportFG), da sich die Sporthalle und das Schulgelände im Eigentum des Landes Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow- Köpenick von Berlin, befindet. 4. Wurde vom Bezirksamt Treptow-Köpenick ein Antrag auf Entwidmung der Sporthalle gestellt? Falls nicht, aus welchen Gründen erfolgte der entsprechende Antrag nicht? Zu 4.: Durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick, Schul- und Sportamt erfolgte kein Antrag auf Entwidmung der alten Sporthalle der Heide-Schule am Standort Florian-Geyer- Straße als öffentliche Sportanlage durch das Abgeordnetenhaus. Nach § 7 Abs. 2 SportFG ist die Aufgabe einer öffentlichen Sportanlage zugunsten einer anderen Nutzung überhaupt nur dann möglich, wenn das öffentliche Interesse an einer anderen Nutzung überwiegt und zudem das Abgeordnetenhaus zustimmt. Es besteht ein öffentliches Interesse daran die Sporthalle der Heide-Schule am Standort Florian-Geyer-Straße zur Befriedigung eines Bedarfes an öffentlichen Sportanlagen, die durch die Nutzung förderungswürdiger Sportvereine im Sinne des SportFG entsteht, als öffentliche Sportanlage zu erhalten. 5. Aus welchem Grund wurde das bereits 2014 entwickelte Konzept des Heide-Campus und des Heide -Hauses nicht weiterverfolgt? Zu 5.: Die Konzeption zu Heide-Campus und Umbau der alten Sporthalle am Standort Florian -Geyer-Straße, ist im Rahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Dörpfeldstraße 2015 entstanden. Nachdem in die Konzeptionierung auch das Schul- und Sportamt als behördlicher Schulträger einbezogen wurde, wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei der alten Sporthalle um eine öffentliche Sportanlage handelt, die unter die schützende Hürde 3 des § 7 Abs. 2 SportFG fällt und zudem auch regelmäßig nach 16.00h für den Vereinssport genutzt wird. 6. Durch das Bezirksamt wurde die Unterstützung für eine schulische Nutzung des Gebäudes zugesagt . Warum wurde das in Frage 5 genannte Konzept zum Umbau der Sporthalle nicht umgesetzt? Zu 6.: Die alte Sporthalle der Heide-Schule am Standort Florian-Geyer-Straße ist weiterhin als Schulsportanlage und somit als öffentliche Sportanlage im Sinne des SportFG gewidmet, sie steht als solches auch für die schulische Nutzung unverändert zur Verfügung . Der Umbau und eine Nutzungsänderung der alten Sporthalle als „Heide-Haus“ ist nicht weiterverfolgt worden, da weiterhin der Bedarf an öffentlichen Sportanlagen in der Region besteht und die alte Sporthalle auch regelmäßig durch Sportvereine genutzt wird. Vor der Aufgabe einer öffentlichen Sportanlage sind wie die Interessen an Schulerweiterungen , die Interessen für Sportanlagen für die Allgemeinheit abzuwägen. Durch die wachsende Stadt ist es außerdem zunehmend schwerer, die Sportinfrastruktur bedarfsgerecht auszubauen, deshalb erscheint es erkennbar sehr schwer die Zustimmung des Abgeordnetenhauses zur Aufgabe von Sportstätten zu erlangen, auch nicht der alten Sporthalle der Heide-Schule am Standort Florian-Geyer-Straße. 7. Welche Nutzung ist für die Sporthalle zukünftig vorgesehen? Zu 7.: Eine Nutzungsänderung der alten Sporthalle der Heide-Schule am Standort Florian- Geyer-Straße ist nicht vorgesehen: Sie wird weiterhin als öffentliche Sportanlage benötigt . 8. Bestehen weiterhin Sanierungs- oder Umbaupläne, die eine Nutzung für den Schulsport oder eine anderweitige schulische Nutzung, etwa als Mensa oder Verteilküche vorsehen? Zu 8.: Nach dem Befall mit Legionellen ist die Sanierung der Sanitäranlagen der alten Sporthalle der Heide-Schule am Standort Florian-Geyer-Straße bereits erfolgt: Es wurden im Jahr 2018 die bestehenden Duschmöglichkeiten durch Dusch- und Waschplätze ersetzt und diese mit Durchlauferhitzern für die Erzeugung von Warmwasser geschaffen. Weitere umfassende Sanierungs- oder Umbaupläne bestehen nicht. Eine andere Nutzung, als als Schulsportanlage und öffentliche Sportanlage ist nicht vorgesehen. 9. Aus welchem Grund wird die Sporthalle, trotz ihrer Sperrung für den Schulsport, ganztägig dem Köpenicker Sportverein Ajax e.V. zur Verfügung gestellt und existieren entsprechende Nutzungsverträge ? 4 Zu 9.: Im Rahmen der Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen vom 02.02.2010 (Sportanlagen-Nutzungsvorschriften – SPAN) zu den §§ 13 und 14 SportFG, hat der TTV Treptow 90 e.V. Nutzungszeiten von Montag bis Freitag von jeweils 16.00h bis 22.00h erhalten. Der TTV Treptow 90 e.V. kooperiert mit dem KSV Ajax e.V., sodass einmal wöchentlich , in Absprache mit dem Schul- und Sportamt, Fachbereich Sport, auch Angehörige des KSV Ajax e.V. in Verantwortung des TTV Treptow 90 e.V. die Sporthalle nutzen . Es wurden Nutzungsvereinbarungen, beziehungsweise Vergabebescheide erlassen, die Schul- und Sportamt, Fachbereich Sport, auch vorliegen. 10. Welche versicherungsrelevanten Vorkehrungen plant das Bezirksamt, wenn schulfremde Sportler, den Schulhof queren, um die Sporthalle zu erreichen? Zu 10.: Grundsätzlich kann es sich bei den Mitgliedern der Sportvereine, die das Schulgelände im Rahmen einer mit dem behördlichen Träger der öffentlichen Sportanlage vereinbarten Nutzung betreten, um schulfremde Personen handeln. Es handelt sich dabei jedoch keineswegs um zum Betreten des Schulgeländes unbefugte Personen. Regelmäßig erhalten im Rahmen der Nutzungsvereinbarungen Mitglieder von Sportvereinen auch Schlüssel zu den öffentlichen Sportanlagen und zum umgebenden Gelände um die Sportanlagen auch zu erreichen, der entsprechende Mustervertrag unter Anlage 2 der SPAN zu §§ 13, 14 SportFG sieht dies auch so vor. In SPAN Nr. 14 (3) zu § 14 SportFG ist bestimmt, dass das Land Berlin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Landes Berlin und seiner gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter oder Erfüllungsgehilfinnen und Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies schließt die Haftung für derartige Schäden auf dem Weg über ein Schulgelände zu einer öffentlichen Sportanlage mit ein. Andere als bereits gesetzlich bestimmte versicherungsrelevante Vorkehrungen sind durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick, Schul- und Sportamt, nicht vorgesehen. 11. Ist es vorgesehen, der Heidegrundschule Ausgleichsflächen, bzw. alternative Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen? Zu 11.: Die Heide-Schule wird derzeit an zwei Standorten betrieben: Dem Standort Florian- Geyer-Straße 87, 12489 Berlin, und dem Standort Waldstraße 7, 12489 Berlin. Der Standort Waldstraße fungiert als Filiale: Aufgrund des steigenden Schulplatzbedarfes in der Region ist der Standort wieder für den regulären Schulbetrieb reaktiviert worden. Es sind zur Ertüchtigung des Schulgebäudes in der Waldstraße umfangreiche Sanierungsarbeiten vorgesehen, diese wurden für 2021 zur Investitionsplanung des Landes Berlin angemeldet. 5 Da die Reaktivierung des Schulstandortes in der Waldstraße, der als Filiale der Heide -Schule betrieben wird, zur Deckung eines künftigen Bedarfes erfolgte, stehen der Heide-Schule derzeit mehr Schulplätze zur Verfügung als Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen: Es stehen zwei Gebäude mit insgesamt 50 Räumen für Unterricht und Betreuung zur Verfügung, das entspricht Schulplätzen für 620 Schülerinnen und Schüler, dem steht eine derzeitige Auslastung von 423 Schülerinnen und Schülern (Stand 11/2018) gegenüber. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick, Schul- und Sportamt, Fachbereich Schule, als behördlicher Schulträger sieht derzeit keinen unmittelbaren Handlungsbedarf der Heide-Schule weitere Räumlichkeiten als Ausgleichsflächen, beziehungsweise alternative Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, wohl wissend, dass die schulinterne Organisation von Unterricht und Betreuung an zwei Standorten nicht einfach zu gestalten ist. 12. Welche Auswirkungen hat die neue Schwerpunktsetzung der Heidegrundschule auf das bestehende Raumkonzept und welche zusätzlichen Raumanforderungen ergeben sich daraus? Zu 12.: Im Rahmen eines Schulversuches nach § 18 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG), ist die Heide-Schule zum Schuljahr 2017/2018 eine Inklusive Schwerpunktschule „Hören und Kommunikation“ geworden. Im Rahmen dieses Schulversuches, wurden nach Bedarfsfeststellung durch die Schulleitung abgestimmte Umbaumaßnahmen in den bestehenden Räumlichkeiten am Standort Florian-Geyer-Straße durch den Schulträger ermöglicht, um dadurch den Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Hören und Kommunikation“ Barrierefreiheit und damit eine inklusive Beschulung mit zu ermöglichen . Die Umsetzung der nötigen Umbauten im Rahmen des Schulversuches, soll schrittweise , je nach Bedarf und Möglichkeiten, erfolgen: Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit sind derzeit im Schulgebäude am Standort Florian-Geyer- Straße im Gange. Nach der erfolgten Änderung des Schulgesetzes im Dezember 2018 haben die Inklusiven Schwerpunktschulen nicht mehr den rechtlichen Status eines Schulversuches . Bedarfe, die über die bereits erfolgenden und festgelegten Umbauten hinausgehen , müssen folgend in Absprache der Schulleitung mit dem bezirklichen Schulträger und den weiteren zu beteiligenden Stellen auf ihre wirtschaftliche und tatsächliche Umsetzbarkeit geprüft werden. 13. Wie sollen diese zusätzlichen Raumanforderungen realisiert werden? Zu 13.: Der Schulstandort Waldstraße 7, 12489 Berlin, ist für die schulische Nutzung reaktiviert worden, um einen künftigen Bedarf an Schulplätzen und damit an Räumlichkeiten , in der Region zu decken. Wenn durch die barrierefreie Ertüchtigung der Gebäude am Standort Florian-Geyer-Straße und die für Inklusive Schwerpunktschulen vorgesehenen Frequenzabsenkungen der Klassenstärken an der Heide-Schule weniger Schulplätze zur Verfügung stehen, muss der ohnehin anwachsende Bedarf an 6 Schulplätzen durch andere Schulen und Schulstandorte in der Umgebung aufgefangen werden. Wie unter „zu 11.:“ angeführt ist die Sanierung und Ertüchtigung des Schulstandortes Waldstraße zur Investitionsplanung des Landes Berlin im Jahr 2021 angemeldet worden. Berlin, den 31. Januar 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie