Drucksache 18 / 17 625 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 16. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Januar 2019) zum Thema: Organisierte Kriminalität – Zur „Cocktail Bar NovoLine“ und Antwort vom 06. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17625 vom 16. Januar 2019 über Organisierte Kriminalität- Zur „Cocktail Bar NovoLine“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann existiert die „Cocktail Bar NovoLine“ in der Hertastraße 14, 12051 Berlin? Zu 1.: Zu den Anschriften Hertastraße 14 und Hertastraße 14 rechts, liegen derzeit zwei Gewerbeanmeldungen für erlaubnisfreie Gaststätten ohne Alkoholausschank vor. Seit dem Jahr 2000 befinden sich unter der Anschrift Hertastraße 14, 14 rechts und 14 links ständig wechselnde Betreiber. Eine Anmeldung unter dem Namen „Cocktail Bar NovoLine“ lag jedoch nicht vor. 2. Wer ist Inhaber/in dieser Lokalität und wann erfolgte hierzu die Gewerbeanmeldung? Zu 2.: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erteilt der Senat zu Gewerbetreibenden keine Auskunft. Für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister gelten die einschlägigen Vorschriften der §§ 150 ff. Gewerbeordnung. 3. Wie oft wurde in den letzten acht Jahren der örtliche Polizeiabschnitt aufgrund von Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung oder Raubdelikten zur „Cocktail Bar NovoLine“ gerufen? (Aufstellung nach Jahren und Art des Vorfalls erbeten.) Zu 3.: Eine statistische Auswertung zu polizeilich bekannt gewordenen Straftaten ist lediglich zu einer Anschrift, nicht jedoch zu einer bestimmten Lokalität oder Gewerbeeinrichtung möglich. Die nachfolgende tabellarische Übersicht weist die von der Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin erfassten Einsatzanlässe zur Örtlichkeit Hertastraße 14, 12051 Berlin, aus. Ein tatsächlicher Bezug zur Lokalität „Cocktail Bar NovoLine“ ist hierdurch Seite 2 von 3 allerdings nicht belegt, da lediglich die Einsatzörtlichkeit für die Einsatzkräfte definiert wird, die Tatörtlichkeit jedoch eine andere sein kann. Einsatzanlass 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Körperverletzungsdelikte 2 0 1 0 1 5 1 0 Raub 0 0 0 0 0 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0 0 0 Überfall 1 0 0 0 0 0 1 0 Quelle: DataWareHouse (DWH) über Dir E ELZ 14 vom 28.01.2019 (Hinweis: Eine Trennung bei den Körperverletzungsdelikten erfolgt bei der statistischen Erfassung nicht. Aufgrund der Ausrichtung der Schriftlichen Anfrage wird der Einsatzanlass „Überfall“ ebenfalls ausgewiesen.) 4. Wann genau und mit welchen Ergebnissen erfolgten Prüfungen der „Cocktail Bar NovoLine“ durch die Gewerbeaufsicht bzw. aus welchen Gründen sind diese ausgeblieben? (Aufstellung der letzten acht Jahre erbeten.) Zu 4.: Der Polizei Berlin liegen keine gewerberechtlichen Erkenntnisse über eine„Cocktail Bar NovoLine“ vor (vgl. Antwort zu Frage 1); entsprechende Überprüfungen fanden daher nicht statt. Prüfungen der unter der Adresse Hertastraße 14, 12051 Berlin, ansässigen Lokalitäten fanden am 10. August 2017 und am 8. Oktober 2018 statt. 5. Besitzt die „Wettarena“ eine einsehbare Videoüberwachung am Gebäude? Wenn ja, wurde dieses kenntlich gemacht? Zu 5.: Die Lokalität „Wettarena“ ist Gegenstand der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/17627. Darüber hinaus können durch den Senat grundsätzlich keine Aussagen zu den Sicherungsmaßnahmen Gewerbetreibender getroffen werden. 6. Welche Rolle spielt die „Cocktail Bar NovoLine“ nach Behördenkenntnissen im Hinblick auf den Drogenhandel sowie die Rocker- und Clankriminalität in Berlin? Zu 6.: Der Polizei Berlin liegen Anhaltspunkte vor, dass Tatverdächtige, die der sog. „Clankriminalität“ zugerechnet werden, die unter der Anschrift Hertastraße 14, 12051 Berlin, ansässigen Lokalitäten als Verkehrsörtlichkeit nutzen. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse vor, dass Tatverdächtige, die der sogenannten Rockerkriminalität zugerechnet werden, diese Lokale als Verkehrsörtlichkeit nutzen. Sie entfalten in den Phänomenbereichen der Betäubungsmittelkriminalität keine Relevanz. 7. Wie viele Körperverletzungsdelikte wurden in den letzten acht Jahren in und vor der „Cocktail Bar NovoLine“ zur Anzeige gebracht? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 7.: Der nachfolgenden Übersicht sind die zur Anschrift Hertastraße 14,12051 Berlin, erfassten Körperverletzungsdelikte zu entnehmen, die ausschließlich einen Bezug zur Anschrift, jedoch nicht zu etwaigen Gewerbeeinrichtungen darstellen. Seite 3 von 3 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Summe Körperverletzung 5 7 0 0 3 7 0 0 22 darunter Fahrlässige Körperverletzung 1 0 0 0 0 0 0 0 1 Einfache Körperverletzung 4 3 0 0 1 4 0 0 12 Gefährliche Körperverletzung sonstige Tatörtlichkeit 0 4 0 0 2 3 0 0 9 Quelle: DataWareHouse (DWH) vom 28.01.2019 Berlin, den 06. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport