Drucksache 18 / 17 627 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 16. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Januar 2019) zum Thema: Organisierte Kriminalität – Zur „Wettarena – Sportsbar“ in der Braunschweiger Straße 84 und Antwort vom 06. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17627 vom 16. Januar 2019 über Organisierte Kriminalität – Zur „Wettarena – Sportsbar“ in der Braunschweiger Straße 84 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann existiert die „Wettarena“ in der Braunschweiger Straße 84, 12055 Berlin? Zu 1.: Eine Gewerbeanmeldung unter dem Namen „Wettarena - Sportsbar“ in der Braunschweiger Straße 84, 12055 Berlin, ist der Polizei Berlin nicht bekannt. Zu dieser Anschrift liegt seit dem 2. Januar 2018 für ein Objekt und seit dem 3. Mai 2018 für ein weiteres Objekt jeweils eine Gewerbeanmeldung im Handelsregister vor. Für das erstgenannte Objekt wurde auf Antrag vom 14. Februar 2018 am 4. April 2018 ein Bescheid gemäß § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO) für das Aufstellen von Spielgeräten nach den Vorschriften der Spieleverordnung vom Bezirksamt Neukölln erlassen. Dieses Objekt wird darin als „Café Istanbul“ geführt. Für das weitere Objekt erging durch das Bezirksamt Neukölln mit Datum vom 28. Januar 2019 eine Versagung der Geeignetheit nach § 33 c Abs. 3 GewO. 2. Wer ist Inhaber/in dieser Lokalität und wann erfolgte hierzu die Gewerbeanmeldung? Zu 2.: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erteilt der Senat zu Gewerbetreibenden keine Auskunft. Für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister gelten die einschlägigen Vorschriften der §§ 150 ff. Gewerbeordnung. 3. Wie oft wurde in den letzten acht Jahren der örtliche Polizeiabschnitt aufgrund von Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung oder Raubdelikten zur „Wettarena“ in der Braunschweiger Straße 84 gerufen? (Aufstellung nach Jahren und Art des Vorfalls erbeten.) Seite 2 von 3 Zu 3.: Eine statistische Auswertung zu polizeilich bekannt gewordenen Straftaten ist lediglich zu einer Anschrift, nicht jedoch zu einer bestimmten Lokalität oder Gewerbeeinrichtung möglich. Die nachfolgende tabellarische Übersicht weist die von der Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin erfassten Einsatzanlässe zur Örtlichkeit Braunschweiger Straße 84, 12055 Berlin, aus. Ein tatsächlicher Bezug zu einer Lokalität ist hierdurch allerdings nicht belegt, da lediglich die Einsatzörtlichkeit für die Einsatzkräfte definiert wird, die Tatörtlichkeit jedoch eine andere sein kann. Einsatzanlass 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Körperverletzungsdelikte 0 1 1 0 0 0 0 0 Raub 0 0 1 0 1 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0 0 0 Überfall 0 0 0 1 0 0 0 0 Quelle: DataWareHouse (DWH) über Dir E ELZ 14 vom 28.01.2019 (Hinweis: Eine Trennung bei den Körperverletzungsdelikten erfolgt bei der statistischen Erfassung nicht. Aufgrund der Ausrichtung der Schriftlichen Anfrage wird der Einsatzanlass „Überfall“ ebenfalls ausgewiesen.) 4. Wann genau und mit welchen Ergebnissen erfolgten Prüfungen der „Wettarena“ in der Braunschweiger Straße 84 durch die Gewerbeaufsicht bzw. aus welchen Gründen sind diese ausgeblieben? (Aufstellung der letzten acht Jahre erbeten.) Zu 4.: Die an der Anschrift Braunschweiger Str.84, 12055 Berlin, befindlichen Gewerbeobjekte waren bisher nicht Gegenstand von gewerberechtlichen Kontrollmaßnahmen. 5. Besitzt die „Wettarena“ eine einsehbare Videoüberwachung am Gebäude? Wenn ja, wurde dieses kenntlich gemacht? Zu 5.: Zu Sicherungsmaßnahmen Gewerbetreibender kann durch den Senat grundsätzlich keine Aussage getroffen werden. 6. Welche Rolle spielt die „Wettarena“ in der Braunschweiger Straße 84 nach Behördenkenntnissen im Hinblick auf den Drogenhandel sowie die Rocker- und Clankriminalität in Berlin? Zu 6.: Dem Senat liegen keine Anhaltspunkte vor, dass Tatverdächtige, die der sogenannten „Clan“- oder Rockerkriminalität zugerechnet werden, ein Lokal „Wettarena“ in der Braunschweiger Straße 84 als Verkehrsörtlichkeit nutzen. Ein solches Lokal hat nach hiesiger Kenntnis auch in den Phänomenbereichen der Betäubungsmittelkriminalität keine Relevanz. 7. Wie viele Körperverletzungsdelikte wurden in den letzten acht Jahren in und vor der „Wettarena“ in der Braunschweiger Straße 84 zur Anzeige gebracht? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 7.: Der nachfolgenden Übersicht sind die zur Anschrift Braunschweiger Straße 84,12055 Berlin, erfassten Körperverletzungsdelikte zu entnehmen, die ausschließlich einen Bezug zur Anschrift, jedoch nicht zu etwaigen Gewerbeeinrichtungen darstellen. Seite 3 von 3 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Summe Körperverletzung 1 2 2 0 0 0 0 0 5 darunter Einfache Körperverletzung 0 2 1 0 0 0 0 0 3 Gefährliche Körperverletzung sonstige Tatörtlichkeit 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Körperverletzung (gefährliche & schwere) auf Straßen , Wegen, Plätzen 1 0 0 0 0 0 0 0 1 Quelle: DataWareHouse (DWH) vom 28.01.2019 Berlin, den 06. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport