Drucksache 18 / 17 628 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dieter Neuendorf (AfD) vom 22. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Januar 2019) zum Thema: Kunstdiebstahl im öffentlichen Raum und Antwort vom 04. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Dr. Dieter Neuendorf (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17628 vom 22.01.2019 über Kunstdiebstahl im öffentlichen Raum Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und bat daher die Bezirksämter um eine Stellungnahme, die in die Beantwortung eingeflossen ist. Die Angaben zu „Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum“ lassen sich frühestens für den Zeitraum seit dem Jahr 2009 definieren. Hintergrund sind die sich aus den Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) sowie den Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins ergebenden Aufbewahrungsfristen für Unterlagen und Informationen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens. Anlage 1 zu § 71 AV LHO sieht in Nr. 2.5 vor, dass Rechnungsunterlagen im Sinne des Nr. 6 zu § 80 AV LHO, also Rechnungsunterlagen zu Baumaßnahmen und Unterhaltungsmaßnahmen 10 Jahre aufzubewahren sind. Vorbemerkung des Abgeordneten: Im Mai des Jahres 2018 wurde die Bronze- Figur „Schwimmer“, die normalerweise in der Parkanlage an der Kiefholzstraße, Ecke Hohenbirker Weg steht, als vermisst gemeldet. Sie tauchte nach Presseberichten 1 dann wieder teilzerstört bei einem Schrotthändler auf. Für die Restaurierung oder einen Nachguss soll es laut Medienberichten eine Spendensammlung geben. 1. Wie viele Kunstwerke verschwanden seit dem Jahr 2000 von öffentlich zugänglichen Orten wie Plätzen oder Parks? 1 https://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/bronze-figur--schwimmer--gestohlen--zersaegt--zu-geldgemacht -31868274 Seite 2 von 3 Zu 1.: Seit dem Jahr 2009 verschwanden von öffentlich zugänglichen Orten wie Plätzen oder Parks insgesamt 32 Kunstwerke, davon: aus dem Fachvermögen des Landes Berlin ein Kunstwerk aus dem Fachvermögen des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg neun Kunstwerke aus dem Fachvermögen des Bezirkes Lichtenberg zwei Kunstwerke aus dem Fachvermögen des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf zwei Kunstwerke aus dem Fachvermögen des Bezirkes Pankow elf Kunstwerke aus dem Fachvermögen des Bezirkes Reinickendorf ein Kunstwerk aus dem Fachvermögen des Bezirkes Spandau ein Kunstwerk aus dem Fachvermögen des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg zwei Kunstwerke aus dem Fachvermögen des Bezirkes Treptow-Köpenick drei Kunstwerke 2. Wie viele Kunstwerke wurden seit dem Jahr 2000 zerstört oder so stark beschädigt, dass sie nicht mehr in der Öffentlichkeit ausgestellt werden können? Zu 2.: Seit dem Jahr 2009 wurden 8 Kunstwerke zerstört oder so stark beschädigt, dass sie nicht mehr in der Öffentlichkeit ausgestellt werden konnten, davon: aus dem Fachvermögen des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg drei Kunstwerke aus dem Fachvermögen des Bezirkes Pankow fünf Kunstwerke und sind Teil der unter der Beantwortung zu Frage 1. genannten Kunstwerke. 3. Wo werden diese Kunstwerke dann aufbewahrt? Zu 3.: Diese stark beschädigten Kunstwerke werden in der Regel in geeigneten Depots oder auf Werkhöfen gelagert. 4. Wie viele Kunstwerke konnten seit dem Jahr 2000 erst auf Grund privater Initiativen wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden? Zu 4.: Seit dem Jahr 2009 konnten insgesamt 3 Kunstwerke auf Grund privater Initiativen wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, davon: aus dem Fachvermögen des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg ein Kunstwerk aus dem Fachvermögen des Bezirkes Treptow-Köpenick ein Kunstwerk aus dem Fachvermögen des Bezirkes Mitte ein Kunstwerk 5. Wie unterstützt das Land Berlin solche Initiativen? Zu 5.: Solche Initiativen werden jeweils von den zuständigen Fachämtern der Bezirksverwaltungen fachlich unterstützt. 6. Wie werden Kunstwerke im öffentlichen Raum gegen Diebstahl gesichert? Zu 6.: Die Kunstwerke sind grundsätzlich massiv verankert und damit gegen einfachen Diebstahl abgesichert. Über diese Grundsicherung hinaus bestehen kaum Mög- Seite 3 von 3 lichkeiten für eine zusätzliche kriminaltechnische Sicherung. Einige besonders gefährdete Objekte werden eingezäunt und videoüberwacht oder an einem geschützten , gut wahrnehmbaren und kontrollierten Ort aufgestellt. Regelmäßige Begehungen sorgen zusätzlich für die Sicherheit der Kunstwerke. Das Grundprinzip der Sicherung der Kunst im öffentlichen Raum besteht vor allem in der sozialen Kontrolle und der einsehbaren Platzierung von Kunst im öffentlichen Raum. Beschilderung der Kunstwerke, die sie als öffentliches Eigentum ausweisen sowie der damit verbundene Zuwachs des öffentlichen Bewusstseins können des Weiteren Diebstahl verhindern. Auch die Verwendung von Materialien wie Stein oder Metall anstelle von Bunt- und Edelmetallen sichert die Kunstwerke im öffentlichen Raum gegen Diebstahl. 7. Wie wird sichergestellt, dass ein Diebstahl zeitnah entdeckt wird und so ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird? Zu 7.: Diebstähle von Kunstwerken werden im Rahmen von regelmäßigen Begehungen sowie durch Informationen aus der Anwohnerschaft festgestellt. In diesen Fällen wird zeitnah ein Ermittlungsverfahren von der jeweils zuständigen Verwaltung eingeleitet , in deren Fachvermögen sich das Kunstwerk befindet. Berlin, den 04.02.2019 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa