Drucksache 18 / 17 631 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Gräff (CDU) vom 22. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2019) zum Thema: Schulplätze beim Wohnungsneubau und Antwort vom 31. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Christian Gräff (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 631 vom 22. Januar 2019 über Schulplätze beim Wohnungsneubau ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welchen Daten (bspw. Wofis) baut der Senat seine Prognosezahlen für die zu erwartenden Schüler in den Bezirken mit Neubauprojekten auf? 2. Welche weiteren statistischen Daten und welche „Kalkulation“ je zusätzlichen Einwohner, oder Haushalt liegt der zu erwartenden zusätzlichen Schüleranzahl zu Grunde? Zu 1. und 2.: Unter dem Titel „Leitfaden zur Schulnetz- und Standortplanung“ (April 2016) sind die Datengrundlagen und das Prognosemodell ausführlich beschrieben. https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/schulentwicklungsplanung/ 3. Wie viele Schüler sind in den Jahren 2016 bis 2018 auf Grund neuer Wohnungsbauvorhaben an die Berliner Schulen gekommen? Zu 3.: Es werden keine Erhebungen zur Haushalts- und Altersstruktur der Bevölkerung in Neubauwohnungen durchgeführt. Darüber hinaus könnte mit solchen Erhebungen das intendierte Erkenntnisinteresse nicht befriedigt werden, da zum Beispiel Bewohner und Bewohnerinnen in Neubauwohnungen auch aus naheliegenden Altbauwohnungen zuziehen; dies hätte keine Änderung der Schulplatznachfrage zur Folge. Weiterhin ist aus einer solchen Erhebung nicht ermittelbar, ob und wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche auch eine öffentliche Schule nachfragen. Vor diesem Hintergrund wird in dem Prognosemodell auf die Einwohner- und die Schülerzahlenstatistik verschiedener Jahre zurückgegriffen. Diese Datengrundlagen sind ausreichend zur Ermittlung der Nachfrageentwicklung. 2 4. Wie berechnet sich die Anzahl der Lehrer auf die zu erwartenden Schülerzahlen? Zu 4.: Jährlich wird dem Abgeordnetenhaus folgender aktualisierter Bericht: „Bericht SenBildJugFam - I C 1 - vom 25.06.2018 Mittelfristige Lehrkräftebedarfsplanung inkl. Bericht über Inanspruchnahme und Auflösung der Arbeitszeitkonten – 2018“ (zur Erledigung überwiesen Haupt 18/37 vom 05.09.2018), Rote Nummer 0054 C (PVPP 0090)“ vorgelegt. Dort werden ausführlich die Methodik und die Ergebnisse für die Berliner Lehrkräftepersonalplanung dargelegt https://www.parlamentber - lin.de/C1257B55002AD428/CurrentBaseLink/W29ASL7D644DEVSDE?open&Wahlp eriode =18&Ausschuss=Unterausschuss%20Personal%20und%20Verwaltung%20sowie %20Produkthaushalt%20und%20Personalwirtschaft 5. Wie viele Neubauvorhaben sind in die Prognosen (bspw. aus dem Wofis) der Jahre 2019- 2021 für die zusätzlichen Schüler mit eingeflossen und wie teilen sich die einzelnen zusätzlichen Schulplatzbedarfe auf die Bezirke auf (bitte je Bezirk angeben)? Zu 5.: Die Wohnbauflächen-Informationssystem (WoFIS)-Datenbank beschreibt standortbezogene Wohnungsbaupotenziale mit einer möglichen Wohnungsanzahl und einem möglichen Fertigstellungszeitraum (aber nicht in Jahresscheiben). Die sich daraus ergebenen Schülerinnen- und Schülerzahlen werden richtwertbezogen ermittelt. Dabei wird von einer durchschnittlichen Haushaltsgröße von 2 Einwohnern , einer prozentualen Jahrgangsstärke von 1 % schulpflichtiger Schülerinnen und Schülern und einer Nachfragequote nach öffentlichen Schulen von 90 % ausgegangen . Bereits bezogene Neubauwohnungen werden nicht erfasst, da die sich daraus ergebene „Schulbevölkerung“ zur Ableitung der Bedarfe in die Statistik der melderechtlich registrierten Einwohner bereits einfließt. Die Wohnungsbaupotenziale umfassen auch Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) mit für die Schulnetzplanung angepasster Haushaltsstruktur. Die Datenbestände des WoFIS werden jährlich mit Stichtag 31.12. aktualisiert und stehen Ende März des Folgejahres zur Verfügung. Im Rahmen der jährlich durchgeführten „Monitoring-Runden“ zur Schulnetzplanung werden ggf. weitere Erkenntnisse der jeweiligen Stadtplanungsämter zum Wohnungsbau (z. B.: Dachgeschossausbau, Baulückenschließung) ergänzt. Mit Stand 31.12.2017 wurden folgende Wohnungsbaupotenziale mit einem Realisierungszeitraum bis 2021 im WoFIS erfasst: 3 Bezirksname ca. Wohneinheiten (WE) Anzahl bis 2021 Mitte 12.000 Friedrichshain-Kreuzberg 4.800 Pankow 9.200 Charlottenburg-Wilmersdorf 4.000 Spandau 6.700 Steglitz-Zehlendorf 2.300 Tempelhof-Schöneberg 3593 Neukölln 3.900 Treptow-Köpenick 13.100 Marzahn-Hellersdorf 7.200 Lichtenberg 15.200 Reinickendorf 2.300 Berlin, 31. Januar 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie