Drucksache 18 / 17 632 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 22. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2019) zum Thema: Causa Knabe – war der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge? – Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 18/16905 und Antwort vom 01. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17632 vom 22. Januar 2019 über Causa Knabe – war der Direktor der Gedenkstätte Berlin- Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge? – Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 18/16905 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Entspricht es den Tatsachen, dass Dr. Lederer kurz nach seinem Amtsantritt dem Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen Dr. Knabe öffentlich dienstrechtliche Sanktionen angedroht hat, weil er nach der Berufung des Ex-Stasi-Offiziersschülers Andrej Holm zum Berliner Staatssekretär privat einen Link an Journalisten weitergeleitet hat, der zu einer Kopie der MfS-Kaderakte führte, die einige Jahre zuvor von der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) der Presse ausgehändigt worden war? Zu 1.: Siehe Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18 / 16905 Nr. 1. 2. Wurde der Direktor der Gedenkstätte vor der öffentlichen Ankündigung dienstrechtlicher Überprüfungen von Herrn Dr. Lederer darüber informiert? Trifft es zu, dass der Direktor erst aus der Presse davon erfuhr? Falls ja, wie vereinbart sich die öffentliche Ankündigung möglicher dienstrechtlicher Konsequenzen ohne vorherige Rücksprache mit dem Betroffenen mit der Aussage von Herrn Dr. Lederer , dass er sich „die gesamte Zeit öffentlich sehr zurückgehalten“ habe? Zu 2: Am 26. Januar 2017 berichtete der Tagesspiegel, Herr Dr. Knabe hätte die „Stasi-Kaderakte“ zu Herrn Holms Tätigkeit für den DDR-Geheimdienst Anfang Dezember 2016 per Internetlink zahlreichen Journalisten zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang wurde vom Autor eine Verletzung der Vorschriften des Stasi- Unterlagen-Gesetzes durch Herrn Dr. Knabe behauptet. In der Funktion als Stiftungsratsvorsitzender der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen ist Herr Senator Lederer gehalten, solche Vorwürfe aufzuklären und ggf. auszuräumen. Siehe zudem Antwort zu 1. 3. Trifft es zu, dass Dr. Lederer eine rechtliche Stellungnahme einholen ließ, das dem Direktor der Gedenkstätte einen Rechtsverstoß vorwarf, obwohl der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen die Weiterleitung des Links ausdrücklich nicht beanstandet hatte? Seite 2 von 2 Zu 3.: Ja. 4. Falls ja: Auf welcher Rechtsgrundlage holte Herr Dr. Lederer diese Stellungnahme ein, bei wem, wann und wer war der Autor? Zu 4.: Am 8. März 2017 wurde eine Stellungnahme des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR eingeholt, die am 3. April 2018 vorlag. Zudem siehe Antwort zu 2. 5. Trifft es zu, dass Herr Dr. Lederer den Direktor der Gedenkstätte dazu aufgefordert hat, zu der von ihm in Auftrag gegebenen Stellungahme rechtlich Stellung zu nehmen, ihm aber gleichzeitig die Einholung eines entsprechenden Gutachtens auf Stiftungskosten untersagen wollte? Zu 5.: Ja. Herr Dr. Knabe betonte, dass die Weiterleitung des Internetlinks eine Privatangelegenheit sei und mit seiner Tätigkeit für die Stiftung nichts zu tun habe. Daher erschien die Ankündigung der Einholung einer rechtlichen Auskunft durch Hr. Dr. Knabe nach 7- monatiger Korrespondenz in der Sache ungewöhnlich. 6. Stimmt es, dass das eingeholte Gutachten Herrn Dr. Lederer eine Kompetenzüberschreitung vorwarf und die Weitergabe des Links für rechtlich korrekt erklärte? Zu 6.: Nein, das Gutachten von Herrn Dr. Knabe gelangte in diesem Fall zu einer anderen Auslegung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. 7. Trifft es zu, dass Senator Dr. Lederer nach Eingang des Gutachtens versucht hat, ein Gegengutachten einzuholen? Falls ja: bei wem mit welchem Ergebnis? Zu 7.: Nach Abstimmung mit dem neuen Beauftragten für die Aufarbeitung der SED- Diktatur wurde die Angelegenheit abgeschlossen. Berlin, den 01.02.2019 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa