Drucksache 18 / 17 634 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 23. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2019) zum Thema: Eheschließungen und Ehescheidungen in 2018 und Antwort vom 08. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 634 vom 23. Januar 2019 über Eheschließungen und Ehescheidungen in 2018 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie stellt sich die Anzahl der Eheschließungen in Berlin im Jahr 2018 dar (bitte aufschlüsseln nach Bezirken )? Zu 1.: Die Anzahl der Eheschließungen für das Jahr 2018 in den einzelnen Bezirken lautet wie folgt: Bezirk Anzahl der Eheschließung Mitte 997 Friedrichshain-Kreuzberg 1.084 Pankow 688 Charlottenburg- Wilmersdorf 2.144 Spandau 667 Steglitz-Zehlendorf 1.262 Tempelhof-Schöneberg 2.318 Neukölln 1.656 Treptow-Köpenick 1.119 Marzahn-Hellersdorf 825 Lichtenberg 757 Reinickendorf 983 2. Wie stellt sich die Anzahl der Ehescheidungen und Aufhebungen der Lebenspartnerschaften in Berlin im Jahr 2018 dar (bitte aufschlüsseln nach Familiengerichtsbezirken)? Zu 2.: Zahlen für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor. Die Anzahl der Verfahren, die mit einem Scheidungsbeschluss endeten, stellt sich für das I. bis III. Quartal 2018 wie folgt dar: I. Quartal 2018 II. Quartal 2018 III. Quartal 2018 Amtsgericht Pankow/Weißensee 421 385 369 Amtsgericht Schöneberg 220 221 181 Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 837 771 676 Amtsgericht Köpenick 88 108 94 2 Die Anzahl der Entscheidungen über die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, stellt sich für das I. bis III. Quartal 2018 wie folgt dar: I. Quartal 2018 II. Quartal 2018 III. Quartal 2018 Amtsgericht Pankow/Weißensee 15 17 10 Amtsgericht Schöneberg 13 8 4 Amtsgericht Tempelhof- Kreuzberg 23 22 16 Amtsgericht Köpenick 2 4 4 3. Wie hoch waren die kassenwirksamen Einnahmen, die im Jahr 2018 durch die einschlägigen Gebühren bei den Standesämtern im Falle von Eheschließungen und Lebenspartnerschaften angefallen sind (bitte aufschlüsseln nach Bezirken sowie der Gesamtsumme)? Zu 3.: Die Erträge stellen sich im Jahr 2018 wie folgt dar: Bezirk 2018* Mitte 76.983 Friedrichshain-Kreuzberg 28.889 Pankow 19.220 Charlottenburg-Wilmersdorf 63.117 Spandau 10.964 Steglitz-Zehlendorf 593 Tempelhof-Schöneberg 109.841 Neukölln 72.380 Treptow-Köpenick 41.938 Marzahn-Hellersdorf 5.580 Lichtenberg 26.150 Reinickendorf 37.999 Summe 493.654 *) Werte des Jahres 2018 sind vorläufig, weil das Korrekturverfahren zur Verifizierung der Daten noch nicht abgeschlossen ist. 4. Wie hoch waren in den vergangenen zehn Jahren die kassenwirksamen Einnahmen bei der Kosteneinziehungsstelle der Justiz oder anderen öffentlichen Stellen, die im Zusammenhang mit den erhobenen Gerichtsgebühren für Ehescheidungen oder der Aufhebung von Lebenspartnerschaften entstanden sind (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Familiengerichtsbezirken)? Zu 4.: Im Jahr 2018 wurden Einnahmen in Familiensachen von den damit befassten Gerichten in folgendem Umfang erzielt (Die Beträge beinhalten die in den Familiensachen geleisteten Vorschüsse): Amtsgericht Köpenick: 317.614,71 € Amtsgericht Pankow: 1.203.885,91 € Amtsgericht Schöneberg: 1.160.483,13 € Amtsgericht Tempelhof/Kreuzberg: 3.979.487,60 € Eine getrennte Erfassung der erhobenen Gerichtsgebühren für Ehescheidungen oder die Aufhebung von Lebenspartnerschaften erfolgt nicht. 3 5. Wie lange betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Scheidungen bzw. Aufhebung von Lebenspartnerschaften im Jahr 2018 (bitte aufschlüsseln nach Familiengerichtsbezirken)? Zu 5.: Zahlen für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor. Die durchschnittliche Verfahrensdauer (in Monaten) in Verfahren, die mit einem Scheidungsbeschluss endeten, stellt sich wie folgt dar: I. Quartal 2018 II. Quartal 2018 III. Quartal 2018 Amtsgericht Pankow/Weißensee 11,2 10,2 10,4 Amtsgericht Schöneberg 11,3 11,6 11,7 Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 12,2 12,7 12,3 Amtsgericht Köpenick 8,4 9,0 9,0 Die durchschnittliche Verfahrensdauer (in Monaten) in Verfahren, die mit einem Beschluss auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft endeten, stellt sich wie folgt dar: I. Quartal 2018 II. Quartal 2018 III. Quartal 2018 Amtsgericht Pankow/Weißensee 8,6 6,2 6,8 Amtsgericht Schöneberg 11,8 9,2 8,3 Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5,2 4,8 7,7 Amtsgericht Köpenick 9,8 14,1 8,9 6. Wie stellt sich im Jahr 2018 die Anzahl der Entscheidungen auf Bewilligung von Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe in Scheidungsverfahren und Verfahren zur Aufhebung von Lebenspartnerschaften dar (bitte aufschlüsseln nach Familiengerichtsbezirken)? Zu 6.: Zahlen für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor. Die Anzahl der Entscheidungen auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in Scheidungsverfahren für das I. bis III. Quartal 2018 stellt sich wie folgt dar: I. Quartal 2018 II. Quartal 2018 III. Quartal 2018 Amtsgericht Pankow/Weißensee 515 558 523 Amtsgericht Schöneberg 170 187 168 Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 1.375 1.320 1.288 Amtsgericht Köpenick 85 144 112 Die Anzahl der Entscheidungen auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in Verfahren über die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft für das I. bis III. Quartal 2018 stellt sich wie folgt dar: I. Quartal 2018 II. Quartal 2018 III. Quartal 2018 Amtsgericht Pankow/Weißensee 5 5 2 Amtsgericht Schöneberg 7 2 0 Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 8 5 10 Amtsgericht Köpenick 0 4 4 7. Wie viele Verfahren wurden in 2018 pro Richter/in-Stelle erledigt (bitte aufschlüsseln nach Familiengerichtsbezirken )? 4 Zu 7.: In Familiensachen stellt sich die Erledigung pro Richterin und Richter wie folgt dar: 2018* Amtsgericht Pankow/Weißensee Amtsgericht Schöneberg Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Amtsgericht Köpenick Erledigungen je Richterin und Richter 383,6 314,5 343,4 354,2 * vorläufige Zahlen 8. Wie viele Verfahren in Familiensachen waren per 31.12.2018 unerledigt und wie viele sind aktuell unerledigt (bitte aufschlüsseln nach Familiengerichtsbezirken)? Zu 8.: Der Bestand zum 31.12.2018 stellt sich wie folgt dar: 2018* Amtsgericht Pankow/Weißensee Amtsgericht Schöneberg Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Amtsgericht Köpenick Unerledigt 4.622 2.443 10.377 984 * vorläufige Zahlen Zahlen für das I. Quartal 2019 liegen noch nicht vor. 9. Wie haben sich die Richterstellen jeweils welcher Besoldungsgruppe an den Familiengerichten in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Zu 9.: Die Verteilung der Geschäfte innerhalb eines Amtsgerichts ist Aufgabe des Präsidiums des jeweiligen Gerichts. Die Geschäftsverteilung geschieht in richterlicher Unabhängigkeit , sodass der Senat auf die Verteilung der Arbeitskraftanteile auf den Bereich Familienrecht keinen Einfluss nehmen kann. An den Amtsgerichten, welche auch Familiengericht sind, haben sich die Arbeitskraftanteile bei den Richterstellen in Familiensachen wie folgt entwickelt: Jahre AG Köpenick AG Pankow/ Weißensee AG Schöneberg AG Tempelhof -Kreuzberg 2009 Familiengericht seit dem 1.3.2016 15,35 R1 0,4 R2 Z 1,85 R1 0,35 R2 Zahlen für diese Jahre sind nicht vorhanden 2010 15,79 R1 0,5 R2 8,3 R1 0,35 R2 0,2 R2 Z 2011 20,11 R1 0,4 R2 Z 9,75 R1 0,35 R2 2012 18,88 R1 0,4 R2 Z 9,65 R1 0,35 R2 42,58 R1 3,0 R2 2013 19,51 R1 0,5 R2 Z 10,5 R1 0,35 R2 42,23 R1 3,0 R2 2014 19,3 R1 0,06 R2 10,5 R1 0,35 R2 40,16 R1 3 ,0 R2 2015 18,04 R1 0,4 R2 Z 9,9 R1 0,35 R2 39,81 R1 3,0 R2 2016 2,75 R1 0,3 R2 19,6 R1 0,4 R2 Z 10,8 R1 0,35 R2 37,29 R1 3,0 R2 2017 3,75 R1 0,7 R2 19,24 R1 0,2 R2 10,95 R1 0,35 R2 34,14 R1 3,0 R2 2018 3,75 R1 0,3 R2 0,4 R2 Z 18,12 R1 0,2 R2 10,7 R1 0,35 R2 0,3 R2 Z 31,80 R1 3,0 R2 5 2019 3,75 R1 0,3 R2 0,35 R2 Z 0,25 R3 17,22 R1 0,2 R2 0,2 R3 11,3 R1 0,35 R2 0,2 R2 Z 31,40 R1 3,0 R2 Es wird darauf hingewiesen, dass keine einheitliche Erfassung der Richterstellen in Familiensachen besteht und mangels einheitlichen Stichtages die Daten nur begrenzt vergleichbar sind. Auch finden unterjährige Änderungen des Geschäftsverteilungsplans statt und Richterinnen und Richter gehen unterjährig in Teilzeit oder kehren aus dieser zurück. 10. Wie bewertet der Senat die aktuelle Richterstellensituation an den Familiengerichten? Zu 10.: Die Familiengerichte sind Teil der Amtsgerichte. Über die Geschäftsverteilung innerhalb der Amtsgerichte entscheidet das Präsidium des jeweiligen Gerichts gemäß § 21e des Gerichtsverfassungsgesetztes in richterlicher Unabhängigkeit. Die Geschäftsverteilung und damit auch die Ausstattung der Familiengerichte unterliegen daher nicht der Bewertung des Senats. Die Eingangszahlen bei den Amtsgerichten beobachtet der Senat stetig aufmerksam. Bei auftretenden Schwankungen steuert er durch die Zuweisung von Planstellen und den Einsatz von Richterinnen und Richtern auf Probe nach. Die Ausstattung der Berliner Amtsgerichte mit Planstellen insgesamt obliegt dem Abgeordnetenhaus als Haushaltsgesetzgeber . Berlin, den 8. Februar 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung