Drucksache 18 / 17 637 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Steffen Zillich (LINKE) vom 23. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2019) zum Thema: Steuerprüfungen bei Einkommensmillionären in Berlin im Jahr 2018 und Antwort vom 06. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Herrn Abgeordneten Steffen Zillich (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17637 vom 23.01.2019 über Steuerprüfungen bei Einkommensmillionären in Berlin im Jahr 2018 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die absolute Zahl der Steuerpflichtigen mit besonderen Einkünften im Land Berlin im Jahr 2018 dargestellt (bitte aufschlüsseln nach Finanzamtsbezirken)? Zu 1.: Die Ermittlung der Anzahl der Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften erfolgt im Rahmen der bundeseinheitlichen Einteilung der Betriebe in Größenklassen in einem dreijährigen Turnus. Die nächste Einteilung der Betriebe erfolgt Mitte dieses Jahres. Die im Rahmen der Schriftlichen Anfragen Nr. 18/11123 vom 27.04.2017 und 18/13296 vom 25.01.2018 aufgeführten Zahlen haben daher weiterhin Bestand. 2. Wie hat sich der prozentuale Anteil der Steuerpflichtigen mit besonderen Einkünften gemessen an der Gesamtzahl der Steuerpflichtigen im Land Berlin in 2018 dargestellt (bitte aufschlüsseln nach Finanzamtsbezirken )? Zu 2.: Hinsichtlich der vorstehend genannten Frage wird auf die Beantwortung der Fragen 2 der Schriftlichen Anfragen Nr. 18/11123 vom 27.04.2017 und 18/13296 vom 25.01.2018 verwiesen . Entsprechend den Ausführungen zu Frage 1 haben sich hier keine Änderungen ergeben . 3. Wie viele Außenprüfungen wurden bei Steuerpflichtigen mit besonderen Einkünften im Land Berlin im Jahr 2018 durchgeführt und welche Mehrsteuer- und Zinseinnahmen sind dadurch kassenwirksam geworden (bitte aufschlüsseln nach Finanzamtsbezirken)? Zu 3.: Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften sind solche, deren Summe der positiven Überschusseinkünfte (aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und sonstige nach § 22 Einkommensteuergesetz) 500.000 EUR übersteigt. Bei der Zahl der Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften werden die Fälle erfasst, bei denen keine betrieblichen Einkünfte erzielt werden. Steuerpflichtige, die über die o.g. Einkünfte hinaus gewerblich oder freiberuflich tätig sind, werden als Großbetriebe erfasst und in 2 der Regel im Anschluss geprüft. Die nachstehend abgebildete Anzahl der durchgeführten Außenprüfungen und die festgestellten Mehr- (Minder-) Steuern umfassen sowohl die Anzahl der Prüfungen der Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften, als auch solche, die nebenbei gewerblich oder freiberuflich tätig sind. Daneben gibt es noch Fälle, bei denen auf Grund der risikoorientierten Fallauswahl in Ermangelung einer Prüfungswürdigkeit nach Überprüfung des Steuerfalles durch die Betriebsprüfung von einer Außenprüfung abgesehen wird. Statistische Erhebungen über die Kassenwirksamkeit von Mehrsteuern und Zinseinnahmen werden nicht geführt. Entsprechend den bundeseinheitlichen Statistikgrundsätzen für die Betriebsprüfung werden in der nachstehenden Übersicht die festgestellten Mehr-/(Minder-)Steuern aufgezeichnet. Finanzamt Durchgeführte Außenprüfungen Festgestellte Mehr-/ (Minder-)Steuern (in €) Charlottenburg 10 11.519 Mitte/Tiergarten 1 -4.416 Neukölln 1 0 Pankow/Weißensee 1 -1.875 Prenzlauer Berg 11 21.380.316 Reinickendorf 1 0 Steglitz 7 922.893 Tempelhof 2 30.465 Treptow-Köpenick 1 219.090 Wilmersdorf 4 15.484 Zehlendorf 12 952.680 Summe 51 23.526.156 4. Wie viele Steuerpflichtige mit besonderen Einkünften, die im Jahr 2018 im Wege einer Außenprüfung steuerlich überprüft wurden, wurden einmal oder mehrere Male in den Jahren 2006 bis 2017 schon einmal überprüft, und jeweils welche Steuermehr- und Zinseinnahmen sind dadurch jeweils entstanden (bitte aufschlüsseln nach Finanzamtsbezirken)? Zu 4.: Von den 51 in 2018 geprüften Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften wurden 24 Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften bereits einmal oder mehrere Male in den Jahren 2006 bis 2017 im Rahmen einer Außenprüfung geprüft. Dabei wurden Mehrsteuern in Höhe von 5,6 Mio. € festgestellt. Die erbetene Aufschlüsselung würde Rückschlüsse auf den einzelnen Steuerfall zulassen und ist daher wegen des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) leider im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage nicht möglich. 5. Wie hoch war im Jahr 2018 die durchschnittliche Mehreinnahme pro durchgeführter Außenprüfung bei Steuerpflichtigen mit besonderen Einkommen? Zu 5.: Unter Hinweis auf die Beantwortung der Frage 3 wurden für die Ermittlung der „durchschnittlichen Mehreinnahmen“ ebenfalls die festgestellten Mehrsteuern zugrunde gelegt. 3 Im Berichtszeitraum 2018 lag das durchschnittlich festgestellte Mehrergebnis der Prüfung von Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften bei rd. 461.300 €. Berlin, den 06.02.2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen