Drucksache 18 / 17 638 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 24. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Januar 2019) zum Thema: Spandau: Keine Sanktion für Hartz IV- Empfänger und Antwort vom 05. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17638 vom 24. Januar 2019 über Spandau: Keine Sanktion für Hartz IV-Empfänger ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die zuständige Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RDBB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist. 1. In wie vielen Fällen wurden im Bezirk Spandau Sanktionen für Leistungsempfänger bei Pflichtverletzungen nach § 31 ff. SGB II verhängt? (Bitte für die letzten 10 Jahre nach prozentualer Höhe der Kürzungen auflisten.) Zu 1.: Die Ausweisung einer prozentualen Höhe der Kürzungen war nicht möglich. Als Kompensation ist der durchschnittliche Kürzungsbetrag in Euro ausgewiesen. 2 ELB = erwerbsfähige Leistungsberechtigte 2. Wie hoch war die Summe dieser durch Kürzungen an Leistungsempfänger nicht ausgezahlten Beträge im Bezirk Spandau? (Bitte für die letzten 10 Jahre auflisten.) a. Was passiert mit dem Geld, welches durch die Sanktionen nicht ausgegeben wurde/wird? Zu 2.: a) Leistungen werden bei einer Sanktionsentscheidung in Höhe des Minderungsbetrages nicht an den Kunden ausgekehrt und verbleiben im Budget. Es existiert keine Sonderverwendung. 3. Wie bewertet der Senat diese Beschlussfassung der BVV Spandau im Hinblick auf den Titel des SGB II: „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ – also eines Gesetzes, dass mit Beratung, aber auch mit Sanktionsdruck die Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit erreichen soll? a. Welche zusätzlichen Kosten würden mit diesem Pilotprojekt für den Steuerzahler entstehen? b. Wer muss eventuelle Mehrkosten übernehmen? 3 Zu 3.: Der Senat befürwortet eine Entschärfung der Sanktionen im SGB II. Hierzu bedarf es jedoch einer bundesgesetzlichen Regelung, die vom Land Berlin immer wieder eingefordert wird. a + b) Bei einem reinen Verzicht auf Sanktionen ist mit Mehrkosten nicht zu rechnen. 4. Darf ein einzelner Berliner Bezirk überhaupt solch eine Maßnahme umsetzen? Wie ist das rechtlich geregelt? Zu 4.: Rechtlich ist es nicht möglich, auf kommunaler Ebene eine entsprechende Maßnahme einzuleiten. Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen sind im SGB II geregelt; die Jobcenter müssen diese Gesetzeslage zwingend berücksichtigen. Es ist einzig der Bundesgesetzgeber, der hier Änderungen herbeiführen kann. 5. Steht der Beschluss der Spandauer BVV im Zusammenhang mit dem geplanten Pilotprojekt des Senats zum Solidarischen Grundeinkommen (siehe Antwort auf Drucksache 18/17030)? Zu 5.: Das Pilotprojekt zum Solidarischen Grundeinkommen soll Langzeitarbeitslose in unbefristete sozialversicherungspflichtige Jobs, vergütet nach Landesmindestlohn bzw. bei tariflicher Bindung des Arbeitgebers nach Tariflohn, vermitteln. Zentral ist, dass Langzeitarbeitslose freiwillig an dem Projekt teilnehmen und keine Sanktionen bei Nichtteilnahme ausgesprochen werden. Einen Zusammenhang des geplanten Pilotprojekts aus Spandau mit dem Pilotprojekt zum Solidarischen Grundeinkommen kann der Senat nicht erkennen. Berlin, den 05. Februar 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales