Drucksache 18 / 17 642 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dieter Neuendorf (AfD) vom 24. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Januar 2019) zum Thema: Städtepartnerschaft mit Paris und Antwort vom 08. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. \\bk15\AbtII\bibdok\Schriftliche Anfragen\anfragen\18. WP\Antwort\S18-17642.docx Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei Herrn Abgeordneten Dr. Dieter Neuendorf (AFD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 642 vom 24. Januar 2019 über Städtepartnerschaft mit Paris ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat den am 22.01.2019 geschlossenen Vertrag von Aachen über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration im Hinblick auf die Städtepartnerschaft Berlin – Paris? Zu 1.: Der Senat begrüßt den Vertrag von Aachen über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration als wichtige und zukunftsweisende Grundlage für die weitere Vertiefung der engen Beziehungen zwischen beiden Ländern. Es ist davon auszugehen, dass das Abkommen – der Senat war über die Vertragskommission der Länder eng in die Ausarbeitung eingebunden – positive Auswirkungen auch für die Städtepartnerschaft von Berlin und Paris entfalten wird. So ist in Artikel 12 des Vertrages die Einrichtung eines gemeinsamen Bürgerfonds vorgesehen, der Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften fördern soll. Sobald der Zeitpunkt der Einrichtung und die finanzielle Ausstattung des Fonds feststehen, wird sich Berlin aktiv an diesem Projekt beteiligen. 2. Welche finanziellen Mittel für welche Projekte wurden in den Jahren 2017 und 2018 im Rahmen der Städtepartnerschaft aufgewendet? Zu 2.: Die Senatskanzlei hat im genannten Zeitraum überwiegend durch ergänzende Zuwendungen folgende Finanzierungen gewährt: 2 2017: „Jim Avignon – das interdisziplinäre Festival“ im Kunsthaus Urban Spree sowie ein Street-Art-Projekt mit je fünf jungen Künstlern aus Paris und Berlin, die gemeinsam ein Projekt konzipierten, das im Rahmen der Veranstaltung im Kunsthaus Urban Spree aus Anlass des 30-jährigen Jubiläums der Städtepartnerschaft präsentiert wurde. 9.800€ Interkulturelle Jugendbegegnung von schwerhörigen und gehörlosen Jugendlichen aus Berlin, Paris und Warschau in Berlin 2.000€ 2018: Interkulturelle Jugendbegegnung in Paris und Warschau von schwerhörigen und gehörlosen Jugendlichen aus Berlin, Paris und Warschau 1.500€ Fachkräfteaustausch zur Kinder- und Jugenddelinquenz in Berlin und Paris 1.500€ Deutsch-Französisches Filmwochenende im Rahmen der Urban Art Week in Berlin 3.000€ Darüber hinaus verfügen die Senatsverwaltungen in Berlin über eigene Budgets zur Gestaltung der internationalen Zusammenarbeit, über deren jeweilige Verteilung die Senatskanzlei keine Kenntnis hat. 3. Welche Projekte sind für die nächsten Jahre geplant? Werden sich die Aktivitäten in den kommenden Jahren durch den Aachener Vertrag ausweiten? Zu 3.: Der Jugendaustausch wird weiter fortgesetzt. Gleiches gilt für den Austausch auf der Ebene der Verwaltungsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter. Darüber hinaus wird es weiterhin einen engen Austausch in den Städtenetzwerken EUROCITIES und C40 geben, ansonsten siehe Antwort zu 1. 4. Wie bewertet der Senat die Aktivitäten der Bezirke mit einer französischen Partnerstadt? Welche Veränderungen in den Beziehungen sind durch den Vertrag zu erwarten? Zu 4.: Die Aktivitäten der Bezirke mit französischen Partnerstädten sind ein wichtiges und positives Element in der Zusammenarbeit mit Frankreich. Inwieweit der Vertrag zur Vertiefung der Beziehungen führen wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. Berlin, den 8. Februar 2019 Regierender Bürgermeister In Vertretung ________________________ Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei