Drucksache 18 / 17 644 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefan Taschner (GRÜNE) und Michael Efler (LINKE) vom 24. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Januar 2019) zum Thema: Feuerwerk beim Weihnachtscircus – Schreckensnacht für die Tiere? und Antwort vom 07. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Stefan Taschner (Bündnis 90/Die Grünen) und Herrn Abgeordneten Michael Efler (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17644 vom 24.01.2019 über Feuerwerk beim Weihnachtscircus – Schreckensnacht für die Tiere? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wurde für das Feuerwerk eine notwendige Ausnahmegenehmigung beim zuständigen Bezirksamt beantragt, da der Zirkus keine Privatperson ist, sondern ein Unternehmen? a) Wenn nein, wird das zuständige Bezirksamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten? b) Wenn nein, warum durfte das Feuerwerk ohne entsprechende Genehmigung durchgeführt werden? 2. Liegt evtl. bereits eine Anzeige bzgl. eine Ordnungswidrigkeit beim zuständigen Bezirksamt vor? Zu 1. a), b) und 2.: Nach § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 im Freien, in den vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) festgelegten Zeiten am 31.12. und 01.01., keine Anzeige oder Genehmigung erforderlich. Daher konnte und wurde auch keine Ausnahmegenehmigung erteilt. 3. Wie bewertet der Senat, dass der Zirkus ein Silvesterfeuerwerk in der Nähe eines leicht brennbaren Gebäudes (Zirkuszelt) veranstaltet hat? 4. Wie bewertet der Senat grundsätzlich ein Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Zirkustieren? 5. Wie bewertet der Senat mit Blick auf das Zirkustierwohl, dass der Weihnachtscircus auf seiner Homepage dazu aufruft, dass Zirkusbesucher*innen Böller und Raketen mitbringen und vor Ort zünden können? Zu 3., 4. und 5.: Zirkuszelte (Fliegende Bauten) müssen nach Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (M-FlBauR) grundsätzlich aus schwerentflammbaren Materialien bestehen. 2 Der Senat bewertet Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Zirkustieren aus tierschutzrechtlichen Gründen als bedenklich. Dem Senat liegen keine Erkenntnisse vor, in welchem Abstand zu den Unterbringungen der Tiere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt wurden. Auf einer Internetseite wird als Abbrennort der Olympische Platz genannt, der sich nicht auf dem Zirkusgelände befindet, sondern auf der anderen Straßenseite. Berlin, den 07. Februar 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales