Drucksache 18 / 17 649 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 24. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Januar 2019) zum Thema: Arbeiten, Leben und Wohnen in Friedrichshain-Kreuzberg – Noch einmal die Parkraumbewirtschaftung und Antwort vom 06. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17649 vom 24. Januar 2019 über Arbeiten, Leben und Wohnen in Friedrichshain-Kreuzberg – Noch einmal die Parkraumbewirtschaftung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wie kommen die Preisfestlegungen für die Parkraumbewirtschaftung am Viktoriapark und im Bergmannkiez zustande? Gibt es Unterschiede und warum? Antwort zu 1: Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit: „Die Spanne für zu erhebende Parkgebühren ist in der Berliner Parkgebührenordnung festgelegt und bewegt sich zwischen 25 Cent und 75 Cent pro Viertelstunde. Ob und von wann bis wann 25 Cent, 50 Cent oder 75 Cent erhoben werden, hängt zunächst jeweils davon ab, welche Erkenntnisse vor Einführung einer Parkzone durch einen beauftragten Gutachter über Verkehrsaufkommen, Nutzerverhalten, Parkdruck, Parksuchverkehre gewonnen werden. So auch im Bereich Viktoriapark und Bergmannkiez. Im laufenden Betrieb können dann durch das Bezirksamt weitere Erkenntnisse gewonnen werden, die ggf. zu einer Anpassung der Gebühren führen können. Aufgrund von Erkenntnissen über einen erhöhten Parkdruck nach 17 Uhr, welcher jedoch noch nicht vergleichbar mit anderen innerstädtischen Lagen, etwa im Bezirk Mitte ist, wurde seitens des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg im Bergmann- und Viktoriakiez eine Gebühr von 50 Cent pro Viertelstunde nach 17 Uhr festgelegt.“ 2 Frage 2: Auf welcher Datengrundlage (Beobachtung, Zählung o.ä.) wurden etwaige unterschiedliche Entgelte für die Parkraumbewirtschaftung im Bezirk und speziell in Kreuzberg festgelegt? Antwort zu 2: Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit: „Es fand eine professionelle Begutachtung bzw. Zählung durch ein Gutachterbüro statt. Alle Planungen, Personalberechnungen und die Aufstellung des Wirtschaftsplans mit Prognosen über Ausgaben und Einnahmen fußen auf den Ermittlungen und Berechnungen des Gutachters.“ Frage 3: Wie viele Gästeausweise wurden in den Zonen seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung jeweils beantragt? Antwort zu 3: Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit: „Für die Parkzonen 60 und 61 wurden seit 01.10.2018 (geplanter Beginn der Bewirtschaftung) bis heute 52 Gästevignetten beantragt und ausgestellt. Zone 60: 25 Gästevignetten Zone 61: 27 Gästevignetten.“ Frage 4: Wie bewertet der Senat die Bürokratiekosten für Gäste, die unter die Bedingungen der Parkraumbewirtschaftung fallen? Ist der Service bürger- und kundenfreundlich organisiert? Antwort zu 4: Die Beantragung von Gästeparkausweisen und deren Bearbeitung ist nach Einschätzung der Senatsverwaltung angemessen sowie bürger- und kundenfreundlich organisiert. Berlin, den 06.02.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz