Drucksache 18 / 17 650 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 24. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Januar 2019) zum Thema: Computer- und Internetkriminalität in Berlin im Jahr 2018 und Antwort vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für inneres und Sport Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 650 vom 24. Januar 2019 über Computer- und Internetkriminalität in Berlin im Jahr 2018 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind – gemessen an Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) – im Jahr 2018 die Deliktszahlen im Land Berlin bei - Betrug mittels Debitkarten mit PIN, - Computerbetrug, - Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsnetzen, - Fälschung beweiserheblicher Daten, - Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung, - Datenveränderung, - Computersabotage, - Ausspähen von Daten, - Abfangen von Daten, - Vorbereitung des Ausspähens und Abfangens von Daten, - Softwarepiraterie (privat), - Softwarepiraterie (gewerbsmäßig), Zu 1.: Die Deliktszahlen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Delikt 2018 erfasste Fälle 2018 Aufgeklärte Fälle AQ in % Betrug mittels Debitkarten mit PIN 7.659 957 12,5 Computerbetrug 375 91 24,3 Missbräuchliche Nutzung von Telekommunikationsdiensten 18 3 16,7 Fälschung beweiserheblicher Daten 323 195 60,4 Täuschung im Rechtsverkehr bei der Datenverarbeitung 8 2 25,0 Datenveränderung 291 53 18,2 Computersabotage 31 15 48,4 Seite 2 von 3 Ausspähen von Daten 609 95 15,6 Abfangen von Daten 3 0 0,0 Vorbereitung des Ausspähens und Abfangens von Daten 29 2 6,9 Softwarepiraterie (privat) 1 1 100 Softwarepiraterie (gewerbsmäßig) 3 2 66,7 AQ = Aufklärungsquote PIN = Persönliche Identifikationsnummer 2. Wie viele Delikte mit dem Tatmittel Internet wurden in der PKS im Jahr 2018 erfasst (bitte jahresweise)? - darunter: wie viele Phishing-Fälle? - darunter: wie viele Skimming-Fälle? - darunter: wie viele Fälle, die dem Deliktsbereich Kinderpornographie zugeordnet werden können? Zu 2.: Die Fallzahlen zu Delikten mit dem Tatmittel „Internet“ sowie darunter Fälle, die dem Deliktsbereich Kinderpornographie zugeordnet werden können, wurden auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erhoben: Tatmittel Internet 2018 erfasste Fälle 2018 Aufgeklärte Fälle AQ in % Straftaten insgesamt 30.783 9788 31,8 darunter: Verbreitung, Erwerb Besitz und Herstellung von kinderpornographischen Schriften gemäß § 184b StPO 162 143 88,3 Beim „Phishing“ handelt es sich um ein äußerst vielschichtiges Phänomen, welches je nach Zielrichtung (bspw. Phishing im Zusammenhang mit dem Onlinebanking, Account-Phishing zur betrügerischen Warenbestellung etc.) und modus operandi statistisch unterschiedlichsten Deliktsbezeichnungen zugeordnet wird. Aus den Daten der PKS lassen sich daher keine belastbaren Zahlen zum Phishing abbilden. Beim „Skimming“ befindet sich der Tatort häufig im Ausland, so dass eine Abbildung über die PKS derzeit noch nicht möglich ist. Die Fallzahlen zum Skimming werden deshalb durch eine Recherche in der Verlaufsstatistik des Vorgangsbearbeitungssystems POLIKS (Polizeiliches Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung) erhoben, da hier die Gesamt-Fallzahl unabhängig vom Tatort festgestellt werden kann. Bei der Interpretation der Fallzahlen ist zu beachten, dass es sich hierbei nicht um die Anzahl einzelner Manipulationsvorfälle handelt. Vielmehr werden je nach Fallkonstellation (Manipulation von Geldausgabeautomaten im Inland, Schadenseintritt bei höherer Anzahl von Geschädigten durch Verfügungen in der Regel im Ausland) pro Vorfall mehrere Ermittlungsverfahren geführt, die statistisch jeweils einzeln gezählt werden können. Seite 3 von 3 Delikt Fälle 2018 Skimming 2.802 Quelle: Datawarehouse – Führungsinformation vom 30.01.2019 3. Wie hoch sind die Schäden, die im benannten Zeitraum 2018 durch Delikte der Computer- und Internetkriminalität entstanden sind (bitte jahresweise ausweisen)? Zu 3.: In den nachfolgend ausgewiesenen Schadenssummen sind auch die Delikte enthalten, die unter beiden Phänomenen erfasst werden können. Eine Summierung der Schadenssummen ist somit nicht möglich. Schadenssummen in Euro 2018 Computerkriminalität Tatmittel Internet 25.574.887 28.457.385 Quelle: PKS 4. Wie hat sich die Aufklärungsquote im Jahr 2018 entwickelt? Zu 4.: Siehe Tabelle zu Frage 1. Berlin, den 11. Februar 2019 In Vertretung Torsten Amann Senatsverwaltung für Inneres und Sport