Drucksache 18 / 17 655 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 23. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Januar 2019) zum Thema: Kampf gegen die Rockerkriminalität – Pressekonferenz der „Hells Angels“ im Hostel und Antwort vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 655 vom 23. Januar 2019 über Kampf gegen die Rockerkriminalität – Pressekonferenz der „Hells Angels“ im Hostel ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann und wie oft haben die Berliner „Hells Angels“ im Zusammenhang mit einer angemeldeten Demonstration ihre Pressekonferenz mit Herrn André S. im Hostel „Singer 109“ in der Singerstraße 109, 10179 Berlin veranstaltet? (Aufstellung erbeten.) 2. War dem Eigentümer des Hostels bekannt, dass die angemieteten Räumlichkeiten für Pressekonferenzen der „Hells Angels“ zur Verfügung gestellt wurden? Zu 1. und 2.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. 3. Gab es in diesem Zusammenhang Gespräche zwischen dem Betreiber des Hostels und der Polizei Berlin? (Wenn ja, wann und mit welcher Zielsetzung, wenn nein, wieso nicht?) Zu 3.: Derartige Gespräche fanden nicht statt. 4. Sind Mitarbeiter des Hostels bekannt, welche Kontakte zu den „Hells Angels“ unterhalten? Zu 4.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 5. Ist davon auszugehen, dass auch im Jahr 2019 die Pressekonferenzen der Berliner „Hells Angels“ anlässlich von Demonstrationen im Hostel „Singer 109“ stattfinden werden? Seite 2 von 2 Zu 5.: Pressekonferenzen bedürfen keiner Genehmigung oder vorherigen Abstimmung. Ob und wo Berliner „Hells Angels“ künftig ihre Pressekonferenzen abhalten, entzieht sich grundsätzlich der Kenntnis des Senats. Berlin, den 11. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport