Drucksache 18 / 17 656 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 23. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Januar 2019) zum Thema: Polizei Berlin - Beschaffungsaktivitäten und Antwort vom 07. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 17656 vom 23. Januar 2019 über Polizei Berlin - Beschaffungsaktivitäten ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) waren von 2015 bis heute im Bereich der Serviceeinheit Technik und Logistik Berlin (SE TL B) tätig? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) 2. Wie viele Stellen sind derzeit besetzt bzw. unbesetzt? Zu 1. und 2.: Die Angaben über Stellen und Vollzeitäquivalente sind der folgenden Tabelle zu entnehmen : Jahr SE TL B Stellen (Soll)(1) Vollzeitäquivalent (Ist)(2) 2016 106,50 126,02 2017 106,50 142,81 2018 104,75 143,56 * Alle Auswertungen erfolgten ausschließlich auf der Basis der im System IPV zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres hinterlegten Daten und spiegeln den Datenbestand zu diesem Stichtag wider. (1) Einschließlich Stellen des Hauptstadtkapitels (HSK) und unter Berücksichtigung der unterjährigen Stellenumsetzungen (2) Angaben mit beurlaubten Dienstkräften 3. Wie viele VZÄ sind für die Beschaffung von Dienstkleidungsartikeln sowie die Einkleidung der Dienstkleidungsträger zuständig? Seite 2 von 2 Zu 3.: Es sind 2 VZÄ für die Beschaffung und 29 VZÄ für die Leitung der Bekleidungskammer , die Kontenführung, die Ausgabe und die Rücknahme von Kleidungsartikeln zuständig . 4. Wird in Erwägung gezogen, den Einkleidedienst zukünftig wieder in die Polizei Berlin einzugliedern und die ehemaligen Kleiderkammern am Standort Berlin wieder in Betrieb zu nehmen? (Falls ja, ab wann ist hiermit zu rechnen; falls nicht, was spricht dagegen?) 5. Wird die Polizei Berlin zukünftig wieder eigenständig ihre Mitarbeiter/innen mit Bekleidung versorgen oder bleibt die Kooperation mit dem Land Brandenburg bestehen? (Begründung erbeten.) Zu 4. und 5.: Mit Einführung der allgemeinen Dienstbekleidung (blau) wurde der bis dahin polizeieigene Kleiderkammerbetrieb zu Gunsten einer Bekleidungskooperation mit dem Land Brandenburg teilweise aufgelöst. Beschaffung, Ausgabe und Rücknahme von Sonderbekleidung erfolgen weiterhin durch die Bekleidungskammer der Polizei Berlin. Das Verfahren hat sich bewährt. Der Senat beabsichtigt daher nicht, die derzeitige Verfahrensweise zu ändern. 6. Welchen konkreten Investitionsbedarf gibt es bei der SE TL B? Zu 6.: Im Hinblick auf das laufende Haushaltsplanaufstellungsverfahren können derzeit noch keine konkreten Aussagen zu dem Investitionsbedarf getroffen werden. Berlin, den 07. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport