Drucksache 18 / 17 657 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 23. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Januar 2019) zum Thema: Polizei Berlin - Digitalfunkgeräte beim LKA Berlin und Antwort vom 08. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 657 vom 23. Januar 2019 über Polizei Berlin - Digitalfunkgeräte beim LKA Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Digitalfunkgeräte besitzt das LKA Berlin derzeit? (Aufstellung nach Abteilungen 1 – 7 des Landeskriminalamtes Berlin erbeten.) Zu 1.: Die Anzahl der Digitalfunkgeräte des LKA Berlin mit Stand vom 29.01.2019 ist der folgenden Aufstellung zu entnehmen: Abteilung Anzahl LKA 1 85 LKA 2 131 LKA 3 101 LKA 4 388 LKA 5 152 LKA 6 1.081 LKA 7 82 LKA KT 84 LKA ST 116 Anzahl Gesamt 2.220 2. Wie viele dieser Geräte sind derzeit defekt bzw. nicht einsetzbar? Zu 2.: Derzeit (Stand: 29.01.2019) sind drei Geräte defekt bzw. nicht einsetzbar. 3. Wie viele Digitalfunkgeräte wurden bzw. werden in den Doppelhaushalten 2016/17, 2018/19 und 2020/21 angemeldet bzw. beschafft? Zu 3.: Im Doppelhaushalt 2016/17 wurden 180 Funkgeräte und 226 Bedienteile bzw. Zubehör beschafft. Seite 2 von 2 Im Jahr 2018 wurden 211 Funkgeräte und 49 Bedienteile beschafft. Für das Jahr 2019 sind derzeit noch keine Mittel für Funkgeräte eingeplant. Die Beschaffung befindet sich noch in Prüfung. Ab dem Jahr 2020 ist eine langfristige Austauschmaßnahme vorgesehen. 4. Wie hoch ist der derzeitige Investitionsbedarf um die Polizei Berlin vollständig mit Digitalfunkgeräten auszurüsten und somit an den bundesweiten Ausstattungsstandard anzugleichen? Zu 4.: Die Polizei Berlin ist den Anforderungen entsprechend vollständig mit Digitalfunkgeräten ausgestattet. 5. Wie hoch ist der derzeitige Investitionsbedarf um die Polizei Berlin insgesamt an den bundesweiten Ausstattungsstandard anzugleichen. (Aufstellung nach Kosten und Ausstattung erbeten.) Zu 5.: Es existiert kein bundesweiter Ausstattungsstandard für die Polizeien der Länder. Jedes Bundesland entscheidet gemäß der eigenen Anforderungen über die Ausstattung mit Digitalfunkgeräten. Eine Ausnahme bilden die Bereitschaftspolizeiabteilungen mit ihren Einsatzhundertschaften, die durch den Bund mit Digitalfunkgeräten ausgestattet und finanziert werden. Berlin, den 08. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport