Drucksache 18 / 17 658 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 23. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Januar 2019) zum Thema: Organisierte Kriminalität – Clankriminalität: Ergebnisse des „OK-Gipfels“ im November 2018 und Antwort vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 658 vom 23. Januar 2019 über Organisierte Kriminalität - Clankriminalität: Ergebnisse des „OK-Gipfels“ im November 2018 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche fünf konkreten Punkte wurden seitens des Berliner Senats und der zuständigen Behörden beschlossen? (Aufstellung mit Erläuterungen erbeten.) Zu 1.: Nachfolgender 5-Punkte-Plan zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität wurde am 26. November 2018 beschlossen: 1. Konsequente Verfolgung und Ahndung von Regelverstößen: Niedrigschwelliges Eingreifen im Vorfeld und Umfeld der Organisierten Kriminalität z.B. bei Profilierungsfahrten und Ordnungswidrigkeiten. 2. Vermögen einziehen: Intensivierung der rechtlichen Möglichkeiten zur Vermögensabschöpfung. Gründung einer Spezialabteilung durch die Generalstaatsanwaltschaft zur Abschöpfung kriminellen Vermögens. Einbindung der Kompetenzen der Senatsverwaltung für Finanzen, z.B. bei der Vermögensschätzung. 3. Verstärkte Gewerbe- und Finanzkontrollen: Steigerung der Zahl steuerrechtlicher Gewerbekontrollen und Verbesserung des Informationsaustauschs zur Verhinderung von Geldwäsche. Konsequente Anzeige von Steuerstraftaten und entsprechende Hinweise durch alle beteiligten Behörden an die Finanzverwaltung. 4. Einstieg verhindern, Ausstieg ermöglichen: Erarbeitung eines ressortübergreifenden phänomenbezogenen Landesrahmenkonzepts zur Entwicklung präventiver Maßnahmen und entsprechender Ausstiegsszenarien. Seite 2 von 4 5. Ressortübergreifende Zusammenarbeit: Aufbau einer neuen Koordinierungsstelle Organisierte Kriminalität (KO-OK). Einrichtung der Geschäftsstelle Anfang Dezember 2018 beim LKA Berlin, erstes Treffen der beteiligten Ressorts noch in diesem Jahr. 2. Welcher konkrete Zeitplan liegt für die Umsetzung dieser Punkte vor? (Aufstellung erbeten.) Zu 2.: Die Umsetzung der Punkte ist eine dauerhafte Aufgabe aller beteiligten Behörden im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und insoweit an keinen Zeitplan gebunden. 3. Welche Maßnahmen konnten seit dem Gipfel im November 2018 bereits umgesetzt werden und welche Maßnahmen werden konkret im Jahr 2019 umgesetzt? Zu 3.: Die Geschäftsstelle der für die ressortübergreifende Zusammenarbeit eingerichteten KO-OK beim Landeskriminalamt (LKA) nahm am 1. Dezember 2018 ihre Tätigkeit auf. Die konstituierende 1. Sitzung der KO-OK fand am 17. Dezember 2018 statt. Sie führte zur Einrichtung eines Leitungsgremiums und Gründung von drei Task Forces, welche ihre Tätigkeit bereits aufgenommen haben. Unter der Federführung der Staatsanwaltschaft Berlin werden in der Task Force „Ermittlungen/ Ahndungen“ insbesondere die Ziele 1. bis 3. des „5-Punkte-Plans“ (konsequente Verfolgung und Ahndung von Regelverstößen, niedrigschwelliges Eingreifen; Intensivierung der rechtlichen Möglichkeiten zur Vermögenabschöpfung unter Einbindung der Kompetenzen der Finanzverwaltung, Einrichtung einer Spezialabteilung bei der Staatsanwaltschaft; verstärkte Gewerbe- und Finanzkontrollen etc.) verfolgt. Hier werden sich die Staatsanwaltschaft und Polizei Berlin primär zu konkreten verfahrens- und personenbezogenen Maßnahmen im Rahmen der OK-Bekämpfung untereinander austauschen und abstimmen. Am 23. Januar 2019 fand die Auftaktsitzung der unter Federführung der Polizei Berlin stehenden Task Force „Vernetzung/Struktur“ statt, an der Vertreterinnen und Vertreter der Ausländerbehörde Berlin, der Senatsverwaltungen für Inneres und Sport, für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung sowie für Finanzen, der Staatsanwaltschaft Berlin, der Steuerfandung und der Polizei Berlin teilnahmen. Durch die Task Force sollen grundsätzliche strukturelle oder rechtliche Hürden bei der ressortübergreifenden Zusammenarbeit festgestellt und beseitigt, ein behördenübergreifendes Netzwerk zur Bekämpfung krimineller Strukturen etabliert sowie der behördenübergreifende Informationsaustausch und die Koordination von Maßnahmen auf operativer Ebene optimiert werden. Die Task Force „Prävention/ Ausstieg“ unter der Federführung des Bezirksamtes Neukölln soll unter Einbeziehung dort bereits bestehender Bemühungen und in Abstimmung u. a. mit der Polizei Berlin ein Landesrahmenkonzept erarbeiten. Darüber hinaus wird derzeit zur Optimierung der Bekämpfung krimineller Strukturen beim LKA Berlin in der Abteilung für Schwere und Organisierte Kriminalität das „Zentrum für Analyse und Koordination zur Bekämpfung krimineller Strukturen“ (ZAK BkS) aufgebaut. Seite 3 von 4 Neben der polizeiinternen Datenanalyse und Maßnahmenkoordination werden im ZAK BkS auch die aus der KO-OK resultierenden Aufgaben wahrgenommen. Das ZAK BkS arbeitet in den beiden anderen Task Forces der KO-OK mit, beteiligt sich an einer Arbeitsgemeinschaft des Bundeskriminalamtes zum Thema „Clankriminalität“ und ist in ein Kooperationsprojekt der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit der Innenverwaltung des Bundeslandes Bremen eingebunden. Losgelöst von den aktuellen Entwicklungen zum ZAK BkS wurde im Laufe des Jahres 2018 die im LKA 44 angesiedelte „Gemeinsame Ermittlungsgruppe Zigarette“ nach intensiver Abstimmung mit der Generalzolldirektion, dem Zollkriminalamt und dem Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg strategisch und operativ in Teilen neu ausgerichtet und um die Zuständigkeit für die Bekämpfung des illegalen Handels mit unversteuertem Wasserpfeifentabak erweitert. Ziel ist es, im Verbund von Zoll und Polizei Berlin ganzheitlich gegen sich nicht regelkonform verhaltende Betreibende von Shisha-Bars sowie anlässlich polizeilich relevanter Feststellungen im Umfeld der Lokalitäten vorgehen zu können. Erste Kontrolleinsätze wurden bereits seit Jahresbeginn durchgeführt. 4. Mit wie vielen Vollzeitäquivalenten wurde bei der Umsetzung des „Fünf-Punkte-Plans“ gerechnet und welche konkreten Stellen wurden zusätzlich zur Umsetzung des Plans neu geschaffen? (Aufstellung erbeten.) Zu 4.: Zu dieser Frage können gegenwärtig keine abschließenden Angaben gemacht werden. Die Umsetzung des „5-Punkte-Plans“ erfolgt im Rahmen der verstärkten Bekämpfung Organisierter Kriminalität in Berlin. Bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung wurden im Nachtragshaushalt 2019 5 R1-Stellen im Kapitel 0612 für die Intensivierung der Strafverfolgung berücksichtigt. Das im Aufbau befindliche ZAK BkS wird im Rahmen der Schwerpunktsetzung des Senats Landeskriminalamtes aufgabengerecht mit Personal ausgestattet. Im Rahmen der Dienstkräfteanmeldung für den Haushalt 2020/2021 sollen Stellen des Polizeivollzuges berücksichtigt werden. 5. Inwieweit wird das Maßnahmenpaket bei der Haushaltsplanaufstellung 2020/21 bei den jeweiligen Senatsverwaltungen und Bezirken konkret Berücksichtigung finden müssen? Zu 5.: Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020/ 2021 werden Mittel zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen angemeldet. Über die Bewilligung entscheidet das Abgeordentenhaus. 6. Ist ein „Runder Tisch“ zur Organisierten Kriminalität und ihren unterschiedlichen Facetten mit allen Berliner Bezirken angedacht und in Planung und wenn ja, wann soll dieser stattfinden? (Wenn nein, warum nicht?) Zu 6.: Ein „Runder Tisch“ im Sinne der Fragestellung ist nicht angedacht. Im Rahmen der Einrichtung der Koordinierungsstelle OK (KO-OK) und der Gründung der drei Task Forces wird in der Task Force „Vernetzung/ Struktur“ die Etablierung eines behördenübergreifenden Netzwerkes zur ganzheitlichen Bekämpfung krimineller Seite 4 von 4 Strukturen angestrebt. Zwischen den beteiligten Behörden sollen ein Informationsaustausch und die Maßnahmenkoordination auf operativer Ebene gewährleistet werden. Die Erfüllung dieser Aufgaben wird konsequent und kontinuierlich vorangetrieben. Dazu werden ein monatlicher Jour Fixe sowie anlassbezogene Besprechungen durchgeführt, Problemfelder identifiziert und durch die beteiligten Behörden lösungsorientiert bearbeitet. Ferner wird der Kreis der in der Task Force mitarbeitenden Behörden sukzessive erweitert. 7. Wird es neben dem jährlichen Lagebild zur Organisierten Kriminalität einen Bericht zur Umsetzung des Fünf-Punkte-Plans gegenüber dem Innenausschuss geben und wenn ja, durch wen wird dieser verantwortet? (Wenn nein, wieso nicht?) Zu 7.: Die Umsetzung des 5-Punkte-Planes stellt für alle beteiligten Behörden eine dauerhafte Aufgabe zur Bekämpfung krimineller Strukturen dar. Über die weitere Umsetzung der Maßnahmen wird zu gegebener Zeit entsprechend der Fortschritte berichtet. Berlin, den 11. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport