Drucksache 18 / 17 660 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 23. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Januar 2019) zum Thema: Organisierte Kriminalität – LABO und Sportwetten in Berlin und Antwort vom 12. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 660 vom 23. Januar 2019 über Organisierte Kriminalität – LABO und Sportwetten in Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Vollzeitäquivalente sind derzeit beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) ausschließlich für den Bereich Sportwetten und Wettbüros eingeplant? Zu 1.: Es gibt keine Vollzeitäquivalente, die ausschließlich zur Betreuung des Bereichs Sportwetten und Wettbüros zur Verfügung stehen. Die Aufgaben im Glücksspielwesen gemäß Nr. 33 Abs. 5 der Anlage zu § 2 Abs. 4 Satz 1 des Allgemeinen Sicherheits - und Ordnungsgesetzes werden insgesamt von 3,25 VZÄ abgedeckt. 2. Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt und wie viele unbesetzt? (Aufstellung erbeten.) Zu 2.: Es gibt in dem Aufgabenbereich Sportwetten und Wettbüros des LABO keine unbesetzten Stellen. 3. Wie viele Anträge auf die Einrichtung von Sportwettbüros wurden seit 2015 bis heute gestellt? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 3.: Seit 2015 wurden keine Genehmigungsverfahren für Wettvermittlungsstellen für Sportwetten durchgeführt, da es aktuell keine auf Grundlage des 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrags konzessionierten Sportwettanbieter gibt. Allerdings wird gegen die Wettvermittlungsstellen ordnungsrechtlich vorgegangen, die sich – unabhängig von der fehlenden Konzessionierung des Sportwettenanbieters – auch nach materiellem Recht, z.B. bei Nichteinhaltung von Mindestabständen zu Schulen, nicht als genehmigungsfähig erweisen. Hier werden zunächst Musterverfahren zur Klärung der Rechtslage durchgeführt. Seite 2 von 2 4. Wie viele Razzien durch Polizei, Ordnungsamt und/oder Steuerfahndung fanden seit 2015 bis heute in Berlin statt? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 4.: Die Polizei Berlin hat in Bezug auf Sportwettbüros in dem betreffenden Zeitraum keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung durchgeführt. Die Ordnungsämter haben keine Zuständigkeit bei der Kontrolle von Sportwettbüros. Diese Kontrollen werden in der Zuständigkeit des LABO durchgeführt. Die Anzahl der Kontrollen auf Grundlage des materiellen Rechts, die durch das LABO durchgeführt wurden, sind nachfolgend aufgeführt. LABO 2015 0 2016 0 2017 0 2018 11 2019 3 Im Bereich der Steuerverwaltung werden keine gesonderten Aufzeichnungen über Razzien in Sportwettbüros geführt. 5. Welche Rolle spielte Geldwäsche bei den durchgeführten Razzien? Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 4. 6. Wird der Bereich Sportwetten und Wettbüros beim LABO im kommenden Doppelhaushalt 2020/21 personell verstärkt werden? (Falls ja, wie? Wenn nicht, warum nicht?) Zu 6.: Aufgrund der laufenden und noch nicht abgeschlossenen Haushaltsverhandlungen können derzeit keine Aussagen über die Ergebnisse zu dem personellen Mehrbedarf für die Aufgaben im Glücksspielwesen im LABO getroffen werden. Berlin, den 12. Februar 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport