Drucksache 18 / 17 661 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Albers (LINKE) vom 25. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Januar 2019) zum Thema: Hebammen in Berlin und Antwort vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Dr. Wolfgang Albers (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17661 vom 25. Januar 2019 über Hebammen in Berlin ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Es wurden das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) und der Berliner Hebammenverband um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Die übermittelten Teile sind in der nachfolgenden Beantwortung der Fragen entsprechend gekennzeichnet. 1. Wie viele Hebammen waren in den Jahren 2015 - 2018 in Berlin registriert (bitte pro Jahr angeben)? Zu 1.: Das LAGeSo teilte hierzu mit: „Ein Register für Hebammen ist im LAGeSo nicht vorhanden. Hebammen, die eine selbstständige Tätigkeit im Land Berlin ausüben möchten, müssen dies gegenüber dem LAGeSo anzeigen (siehe Antwort zu Frage 2).“ 2. Wie viele Hebammen hatten in den Jahren 2015 - 2018 in der Stadt eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet (bitte pro Jahr angeben)? Zu 2.: Das LAGeSo teilte hierzu mit: „Die Gesamtzahl der Hebammen, die gemäß § 14 Abs. 1 GDG in den Jahren 2015 – 2018 ihre selbständige Tätigkeit angezeigt hatten, hat sich wie folgt entwickelt: - 2 - 2 2015: 1.012 2016: 1.061 2017: 1.091 2018: 1.111.“ 3. Wie viele Schwangere haben in den Jahren 2016 - 2018 zur Geburtsvorbereitung vorgeburtliche Leistungen einer Hebamme in Berlin in Anspruch genommen (bitte pro Jahr angeben)? 4. Welcher Art waren diese Leistungen? Zu 3. und 4.: Die Daten für 2018 befinden sich vorerst in der Erfassung. Demnach können nur Angaben für die Jahre 2015 – 2017 gemacht werden. In der geburtsgynäkologischen Statistik werden vorgeburtliche Hebammenleistungen für Schwangere in zwei Kategorien erfasst: einerseits Vorsorge und Beratung/Hilfeleistung, andererseits Geburtsvorbereitungskurse. Anhand der Erhebung kann nicht nachvollzogen werden, ob eine schwangere Frau Leistungen einer oder beider Kategorien in Anspruch genommen hat. Unter den Hebammen, die eine freiberufliche Tätigkeit gemeldet haben, befinden sich auch hebammengeleitete Einrichtungen (z. B. Geburtshäuser), die aus den Meldungen nicht mehr herausgerechnet werden können. Hierbei können die gemeldeten Tätigkeiten nicht eindeutig der Anzahl der dort tätigen Hebammen zugeordnet werden. 2015 haben insgesamt 29.753 Schwangere Leistungen von freiberuflich tätigen Hebammen in Anspruch genommen (insgesamt haben 698 Hebammen bzw. hebammengeleitete Einrichtungen eine freiberufliche Tätigkeit im Land Berlin gemeldet). 10.453 schwangere Frauen haben einen Geburtsvorbereitungskurs besucht. 2016 haben insgesamt 26.914 Schwangere Leistungen von freiberuflich tätigen Hebammen in Anspruch genommen (insgesamt haben 693 Hebammen bzw. hebammengeleitete Einrichtungen eine freiberufliche Tätigkeit im Land Berlin gemeldet). 11.442 schwangere Frauen haben einen Geburtsvorbereitungskurs besucht. 2017 haben insgesamt 26.751 Schwangere Leistungen von freiberuflich tätigen Hebammen in Anspruch genommen (insgesamt haben 674 Hebammen bzw. hebammengeleitete Einrichtungen eine freiberufliche Tätigkeit im Land Berlin gemeldet). 11.750 schwangere Frauen haben einen Geburtsvorbereitungskurs besucht. 5. Wie viele Schwangere betreute eine freiberuflich tätige Hebamme in Berlin in den Jahren 2015-2018 im Durchschnitt pro Jahr? - 3 - 3 Zu 5.: Die Daten für 2018 befinden sich vorerst in der Erfassung. Demnach können nur Angaben für die Jahre 2015 – 2017 gemacht werden. Unter den Hebammen, die eine freiberufliche Tätigkeit gemeldet haben, befinden sich auch hebammengeleitete Einrichtungen (z.B. Geburtshäuser ), die aus den Meldungen nicht mehr herausgerechnet werden können. Hierbei können die gemeldeten Tätigkeiten nicht eindeutig der Anzahl der dort tätigen Hebammen zugeordnet werden. Jahr 2015: 29.753 Schwangere/698 Hebammen bzw. hebammengeleitete Einrichtungen, die eine freiberufliche Tätigkeit gemeldet haben = 42,63 betreute Schwangere je Hebamme. Jahr 2016: 26.914 Schwangere/693 Hebammen bzw. hebammengeleitete Einrichtungen, die eine freiberufliche Tätigkeit gemeldet haben = 38,84 betreute Schwangere je Hebamme. Jahr 2017: 26.751 Schwangere/674 Hebammen bzw. hebammengeleitete Einrichtungen, die eine freiberufliche Tätigkeit gemeldet haben = 39,69 betreute Schwangere je Hebamme. 6. Wie viele Geburten begleitete eine freiberuflich tätige Hebamme in Berlin in den Jahren 2015-2018 im Durchschnitt pro Jahr? Zu 6.: Die Daten für 2018 befinden sich vorerst in der Erfassung. Demnach können nur Angaben für die Jahre 2015 – 2017 gemacht werden. Unter den Hebammen, die außerklinische Entbindungen gemeldet haben, befinden sich auch hebammengeleitete Einrichtungen (z. B. Geburtshäuser), die aus den Meldungen nicht mehr herausgerechnet werden können . Hierbei können die gemeldeten Tätigkeiten nicht eindeutig der Anzahl der dort tätigen Hebammen zugeordnet werden. Jahr 2015: 1.408 außerklinische Geburten/81 Hebammen bzw. hebammengeleitete Einrichtungen, die außerklinische Entbindungen gemeldet haben = 17,38 außerklinische Geburten je Hebamme. Jahr 2016: 1.237 außerklinische Geburten/70 Hebammen bzw. hebammengeleitete Einrichtungen die außerklinische Entbindungen gemeldet haben = 17,67 außerklinische Geburten je Hebamme . Jahr 2017: 1.142 außerklinische Geburten/64 Hebammen bzw. hebammengeleitete Einrichtungen, die außerklinische Entbindungen gemeldet haben = 17,84 außerklinische Geburten je Hebamme. - 4 - 4 7. Hat der Senat Kenntnis davon, wie viele Hebammen in Berlin zurzeit auch die Begleitung von Hausgeburten anbieten? Zu 7.: Das Angebot wird im Rahmen der geburtsgynäkologischen Statistik nicht erfasst. 8. In Berlin hat die Senatsverwaltung für Gesundheit in ihrer statistischen Kurzinformation „Geburtsgeschehen in Berlin 2011“ den Anspruch formuliert, dass im Rahmen einer sicheren Geburtshilfe eine außerklinische Entbindung stets von zwei Hebammen begleitet werden soll. Hat der Senat Kenntnis davon, ob diese Vorgabe bei den Geburten in Geburtshäusern und bei Hausgeburten eingehalten wird? Zu 8.: Die Vorsitzende des Berliner Hebammenverbands teilte hierzu mit, „dass dieses Vorgehen , unseres Wissen nach, Standard in allen Berliner Geburtshäusern und bei vielen Hausgeburtshebammen ist. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass der in der statistischen Kurzinformation „Geburtsgeschehen in Berlin 2011“ formulierte Anspruch keinerlei verpflichtenden Charakter hat und kein Vorgehen ist, das eingehalten werden muss. Die Tatsache, dass die Berliner Hebammen, die außerklinisch Geburten betreuen, dies tun, hat nichts mit der statistischen Kurzinformation „Geburtsgeschehen in Berlin 2011“ zu tun, sondern mit der Selbstverpflichtung der Hebammen zu hohen Qualitätsstandards und wurde schon lange so gehandhabt.“ 9. Wie hoch war der Anteil von Hausgeburten in Berlin in den Jahren 2015-2018, die nur von einer Hebamme begleitet wurden? Zu 9.: Die Daten für 2018 befinden sich vorerst in der Erfassung. Demnach können nur Angaben für die Jahre 2015 – 2017 gemacht werden. Jahr 2015: 347 Hausgeburten (46,4 % von einer Hebamme durchgeführt). Jahr 2016: 380 Hausgeburten (40,3 % von einer Hebamme durchgeführt). Jahr 2017: 338 Hausgeburten (50,3 % von einer Hebamme durchgeführt). 10. Wie hoch war der Anteil der Geburten in Geburtshäusern in Berlin in den Jahren 2015-2018, die nur von einer Hebamme begleitet wurden? - 5 - 5 Zu 10.: Die Daten für 2018 befinden sich vorerst in der Erfassung. Demnach können nur Angaben für die Jahre 2015 – 2017 gemacht werden. Jahr 2015: 1.061 Entbindungen in hebammengeleiteten Einrichtungen (31,8 % von einer Hebamme durchgeführt). Jahr 2016: 854 Entbindungen in hebammengeleiteten Einrichtungen (23,8 % von einer Hebamme durchgeführt). Jahr 2017: 803 Entbindungen in hebammengeleiteten Einrichtungen (8,8 % von einer Hebamme durchgeführt). Weitere Informationen zum Thema Hebammen und Entbindungen finden sich in den Publikationen „KURZ INFORMIERT: Hebammen in Berlin“ sowie „KURZ INFORMIERT: Entbindungen und Geborene in Berlin“; abrufbar unter https://www.berlin.de/sen/gesundheit/service/gesundheitsberichterstattung/veroeffentlichu ngen/kurz-informiert/. Berlin, den 11. Februar 2019 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung