Drucksache 18 / 17 668 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 25. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Januar 2019) zum Thema: Causa Knabe – War der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge? – Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 18/16966 und Antwort vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 5Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17668 vom 25. Januar 2019 über Causa Knabe – War der Direktor der Gedenkstätte Berlin- Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge? (IV) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat, eine im Internet veröffentlichten Version eines Schreibens, dass mit dem Absender „Frauenzusammenschluss c/o Senatsverwaltung für Kultur und Europa, FV Frauenvertreterin K., Brunnenstr. 188-190, 10119 Berlin“ versehen ist und von sechs Frauen stammen soll, bekannt? Zu 1.: Siehe Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/16966. 2. Wann wurde der „Frauenzusammenschluss“ ins Leben gerufen, wie ist er organisiert und weshalb ist als c/o die „Senatsverwaltung für Kultur und Europa“ angegeben? Zu 2.: Wann der „Frauenzusammenschluss“ ins Leben gerufen wurde, entzieht sich der Kenntnis des Senats. Nach Auskunft unserer Frauenvertreterin wurde dieser Absender gewählt, um die gewünschte Anonymität der Frauen zu gewährleisten. 3. Wann und wie kam der Kontakt der Frauenvertreterin Frau K. mit den sechs Frauen zustande? Wann und weshalb hat die Frauenbeauftragte erneut mit den drei Frauen gesprochen, deren Beschwerden sie bereits 2016 dem Stiftungsratsvorsitzenden, Staatssekretär Renner, übermittelt hatte? Wann hat Frau K. jeweils Kontakt zu den drei Frauen gehabt, die neu hinzugekommen sind? Zu 3.: Dies entzieht sich der Kenntnis des Senats. Der guten Ordnung halber wird darauf hingewiesen, dass die Frauenvertreterin der gesetzlichen Schweigepflicht gemäß § 16 Abs. 5 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) unterliegt, die auch und insbesondere gegenüber der Hausleitung besteht. Seite 2 von 2 4. Wer hat das Schreiben des „Frauenzusammenschluss“ abgefasst, war Frau K. daran als Autorin beteiligt? Von wem stammte die Idee, dieses Schreiben an die Staatsministerin Prof. Monika Grütters, den Kultursenator Dr. Lederer und nachrichtlich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu richten ? Zu 4.: Das Schreiben ist von den sechs Frauen namentlich unterzeichnet. Die Frauenvertreterin war daran als Autorin auskunftsgemäß nicht beteiligt. Alles Weitere entzieht sich der Kenntnis des Senats. 5. Wann wurde der Direktor über die Vorwürfe gegen den Vizedirektor im Einzelnen informiert, so dass er eine Rechtsgrundlage für arbeitsrechtliche Maßnahmen hatte? Zu 5.: Unter anderem am 29.02.2016, 29.01.2018 sowie am 06.08.2018. 6. Wann wurde der Direktor über die Vorwürfe gegen den Vizedirektor im Einzelnen informiert, so dass er eine Rechtsgrundlage für arbeitsrechtliche Maßnahmen hatte? Ist es richtig, dass der rbb lange vor dem Direktor die Aussagen der Beschwerdeführerinnen kannte? Zu 6.: Siehe Antwort zu 5. Über die Kenntnislage des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ist nichts bekannt. Berlin, den 11.02.2019 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa