Drucksache 18 / 17 669 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 28. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Januar 2019) zum Thema: Causa Knabe – War der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge? – Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 18/16967 und Antwort vom 12. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17669 vom 28. Januar 2019 über Causa Knabe – War der Direktor der Gedenkstätte Berlin- Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge? (V) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass Dr. Lederer am 27.09.2018 im Abgeordnetenhaus zu dem „Frauenzusammenschluss “-Schreiben erklärt hat: „Ich habe diesen Brief am 14.6.2018 erhalten. Ich habe ihn zunächst als Fax und dann in schriftlicher Form bekommen.“ Und: „Ich habe den Brief erhalten, wie einen Posteingang . Dass der aus meinem Haus abgeschickt ist, halte ich für abenteuerlich, bei aller Liebe!“? Zu 1.: Siehe Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/16967. 2. Hat Dr. Lederer die Abgeordneten hinsichtlich des Eingangsdatums 14.06.2018 wahrheitsgemäß unterrichtet? Welches Datum, welche Uhrzeit und welche Faxkennung sind auf dem Fax angegeben, welches Herr Dr. Lederer erreicht hat? Weshalb hat er erklärt, es für „abenteuerlich“ zu halten, dass das Schreiben an ihn aus seinem Haus abgeschickt worden sei, wenn dieses ausdrücklich als Absenderadresse angegeben ist? Zu 2.: . Herr Dr. Lederer hat die Abgeordneten hinsichtlich des postalischen Eingangsdatums des Briefes zutreffend unterrichtet. Der Brief ist per Einschreiben in einem verschlossenen Umschlag am 14.06.2018 in der Senatsverwaltung für Kultur und Europa (SenKultEuropa) eingegangen. Auf dem Briefumschlag ist vermerkt, dass der Brief per Post am 12.06.2018 verschickt wurde. Bereits am 12.06.2018 haben die Frauenvertreterin und die Personalleiterin den Brief vorab per Email erhalten und hausintern in den frühen Abendstunden weitergeleitet. Von diesem Zeitpunkt an hatten der Senator und sein Stab Kenntnis vom Inhalt des Schreibens. Dies meinte Dr. Lederer mit seiner Äußerung vom 27.09.2018 im Abgeordnetenhaus , auch wenn er irrtümlich „Fax“ anstatt „E-Mail“ sagte. Seite 2 von 2 3. Gab es vor Absendung des Schreibens Kontakte der Frauenbeauftragten mit dem Stab von Dr. Lederer oder Herrn Dr. Lederer selbst, die dazu dienten, die Übermittlung des Schreibens zeitlich oder inhaltlich abzustimmen? Zu 3.: Es gab keine inhaltliche Abstimmung; weder mit dem Stab des Senators noch mit dem Senator selbst. Die Frauenvertreterin erfuhr am 30.05.2018, dass ein Schreiben mehrerer Frauen an den Senator mit Vorwürfen gegen die Leitung der Gedenkstätte abgefasst würde und setzte den Stab von Senator Dr. Lederer davon in Kenntnis. Die Frauenvertreterin betonte, dass die Frauen großen Wert auf ihre Anonymität gegenüber Herrn Knabe legen würden. Eine Behandlung der Vorwürfe unter Nennung der Namen in der bevorstehenden Sitzung des Stiftungsrates am 11.06.2018 schied damit unter Fürsorgegesichtspunkten mit Blick auf die Frauen, aber auch gegenüber den mutmaßlichen Adressaten der Vorwürfe aus. Überdies hätte bis zur Sitzung eine substantiierte Prüfung der Vorwürfe nicht erfolgen können. Mit Blick auf diese beiden Aspekte wurde die Frauenvertreterin am 04.06.2018 in einem regulären Vorgespräch zur Stiftungsratssitzung am 11.06.2018 gebeten, dem Zusammenschluss vorzuschlagen, das Schreiben nicht unmittelbar vor der in Rede stehenden Stiftungsratssitzung zu übermitteln . Die Frauenvertreterin teilte diese Überlegungen einer der Verfasserinnen mit. Diese teilte ihr mit, dass der Brief sowieso noch nicht versandfertig sei, weil die Unterschriften der Verfasserinnen noch nicht vollständig vorlagen. Der konkrete Inhalt des Schreibens war bis zum Eingang der E-Mail am 12.06.2018 unbekannt. 4. In Unterlagen der Kanzlei Knauthe Rechtsanwälte, die die Vorwürfe der sechs Frauen im Auftrag von Herrn Dr. Lederer untersucht haben, soll ein anderer chronologischer Ablauf als der von Dr. Lederer behauptete, geschildert worden sein. Angeblich heißt es dort: „Am 12.06.2018 [und nicht erst am 14.06.2018, Anm. des Verf.] erhielt unsere Mandantschaft [also die Behörde von Dr. Lederer, Anm. des Verf.] Kenntnis von dem [...] Schreiben vom 08.06.2018.“ Welche der beiden genannten Daten ist zutreffend, der 12.06.2018 oder der 14.06.2018? 5. Sollte die Darstellung von Dr. Lederer zutreffen: Wie erklärt es sich, dass ein auf den 08.06.2018 datiertes und per Fax übermitteltes Schreiben ihn erst am 14.06.2018 erreicht hat? 6. Sollte die Darstellung von Knauthe Rechtsanwälte zutreffen, hätte Dr. Lederer das Schreiben exakt einen Tag nach der Sitzung des Stiftungsrats am 11.06.2018 erhalten. Warum kam das Faxschreiben, das als Absender die Adresse der Kulturverwaltung trägt, erst vier Tage beim Leiter dieser Verwaltung an? Wurde das Schreiben vom 08.06.2018 möglicherweise zurückgehalten, damit Dr. Lederer den Sachverhalt nicht in der Stiftungsratssitzung am 11.06.2018 thematisieren musste? Zu 4. - 6.: Siehe Antworten zu 1.- 3. Berlin, den 12.02.2019 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa