Drucksache 18 / 17 670 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stephan Standfuß und Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 25. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Januar 2019) zum Thema: Förderung der Integration von Menschen mit Flüchtlingshintergrund im Bereich Sport und Antwort vom 05. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) und Herrn Abgeordneten Tim-Christoper Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 670 vom 25.01.2019 über Förderung der Integration von Menschen mit Flüchtlingshintergrund im Bereich Sport ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit reichen die Zuschüsse aus, um den Bedarf der Projekte zur Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund abzudecken? Zu 1.: Im Haushalt 2018/19 stehen pro Jahr 700.000 Euro für Sportprojekte im Rahmen des Masterplans Integration und Sicherheit und seit dem 11.12.2018 im Rahmen des Gesamtkonzeptes zur Integration und Partizipation Geflüchteter in Kapitel 0510/Titel 684 19 (Teilansatz 22) zur Verfügung. Um alle beauftragten und positiv geprüften Projekte durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport fördern zu können, ergab sich für das Jahr 2018 eine Gesamtbewilligungssumme in Höhe von 868.742,00 Euro. Die Differenz wurde im Rahmen der Haushaltswirtschaft ausgeglichen. Im Förderprogramm „Sportangebote für geflüchtete Menschen“, für das der Landesportbund Berlin (LSB) die Zuwendungen an die Sportorganisationen weitergibt, gehen so viele Anträge ein, dass die Mittel in der Regel schon im April vollständig gebunden sind. 2. Wie wurde die Auswahl der sechs Sportprojekte zur Integration von Menschen mit Fluchthintergrund getroffen? Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat die zwei Projekte des Landessportbundes Berlin ausgewählt, weil der LSB über die Kapazitäten, Kenntnisse und Netzwerke verfügt, die für die Weitergabe von Zuwendungen an Sportorganisationen (Programm „Sportangebote für geflüchtete Menschen“) und die Durchführung des Projektes „SPORTBUNT – Vereine leben Vielfalt!“ notwendig sind. Der Berliner Boxverband hatte sich mit einem überzeugenden Konzept um Förderung beworben. Darüber hinaus wurden alle sechs Berliner Proficlubs gebeten, sich mit Projekten zur Integration Geflüchteter zu beteiligen. Seite 2 von 4 Zudem gab es Anträge für kleinere Projekte, die zum Teil über das Teilhabeprogramm gefördert wurden. Beispielsweise erhielt das Projekt „Refugee for Referee“ des Sportvereins Freie Basketball Liga Berlin e. V. 2018 eine solche Förderung. In dem Projekt wurden Menschen mit Fluchthintergrund zu Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern ausgebildet. Zu den aus dem Teilhabeprogramm geförderten Sportorganisationen gehörte in den Jahren 2016 – 2018 auch der Berliner Leichtathletik- Verband e. V. 3. Welche Kriterien müssen die Projekte erfüllen? Zu 3.: Es werden Projekte gefördert, die geeignet sind, geflüchtete Menschen durch Sportmaßnahmen zu integrieren. Gefördert werden prinzipiell nur Sportorganisationen, die von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport als förderungswürdig anerkannt wurden (also ein entsprechendes Antragsverfahren durchlaufen haben). 4. Wonach richten sich die Förderperioden? Zu 4.: Da die Förderung auf der Bereitstellung von Haushaltsmitteln basiert, entspricht die Förderperiode der Laufzeit des Haushaltsplans. Die Zuwendungen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport werden daher für ein bis zwei Jahre bewilligt. 5. Gibt es über die monetären Zuwendungen hinaus Unterstützungsbedarf und wenn ja, wie wird dieser gewährleistet? Zu 5.: Die Berliner Sportvereine benötigen nach wie vor Unterstützung, um zielgerichtet Sportangebote für geflüchtete Menschen zu entwickeln und durchzuführen. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport finanziert daher mit dem Programm „SPORT- BUNT – Vereine leben Vielfalt!“ Sport-Integrations-Coaches, die als regionale Netzwerk -Verantwortliche dafür ausgebildet werden, die Berliner Sportvereine mit ihren Kenntnissen zu unterstützen. Darüber hinaus beinhaltet die Zuwendung an den LSB Mittel für gezielte Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Pflege und Weiterentwicklung der Homepage, Übersetzung entsprechender Broschüren in andere Sprachen und Veranstaltungen). 6. Wann haben neue Projekte wieder die Chance eine Förderung zu beantragen? Zu 6.: Neue Projekte können noch Mittel aus dem Förderprogramm „Sportangebote für geflüchtete Menschen“ beim LSB beantragen. Die Mittel der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die direkt an die Proficlubs, den Berliner Boxverband und den LSB vergeben werden, sind für 2019 schon gebunden. 7. Gibt es darüber hinaus auch bei den landeseigenen Berliner Bäder-Betrieben geförderte Projekte? Zu 7.: Die Berliner Bäder-Betriebe stellen ihre Schwimmflächen Vereinen und deren Mitgliedern zur Verfügung. Aus dem Förderprogramm „Sportangebote für geflüchtete Menschen “ wurden von verschiedenen Vereinen Schwimmangebote für Geflüchtete unterbreitet . Seite 3 von 4 8. Welchen finanziellen Ansatz plant der Senat für die nächsten Haushaltsplanungen im Bereich der Förderung des Sports von Menschen mit Fluchthintergrund? Zu 8.: Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2020/2021 hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Fortführung der Maßnahmen aus dem Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter erneut einen Finanzierungsbedarf von jeweils 700.000 Euro für 2020 und 2021 bei der Senatsverwaltung für Finanzen angemeldet , um die Finanzierung von weiteren Maßnahmen zum Zwecke der Gewährleistung einer langfristigen Integration sichern zu können. 9. Welche besonderen Herausforderungen müssen die Projekte mit Flüchtlingsbezug bewältigen? Zu 9.: Um Sportangebote strukturiert und zielgerichtet für die unterschiedlichen Zielgruppen entwickeln und durchführen zu können, müssen die Projektträger wissen, wie sie mit Not- und Gemeinschaftsunterkünften, anderen gemeinnützigen Initiativen, Kindergärten und Schulen in Verbindung treten. Sie müssen darüber hinaus fachliche und soziale Kompetenzen für den Umgang mit geflüchteten (und z.T. traumatisierten) Menschen mitbringen. Zu den besonderen Herausforderungen gehört die begrenzte Verfügbarkeit von Sportanlagen wie z.B. Eisflächen und Schwimmmöglichkeiten unter Ausschluss von Männern, aber auch die mangelnde Kontinuität der Zusammenarbeit mit Flüchtlingsunterkünften , weil die Geflüchteten in andere Unterkünfte wechseln. Das führt zu Brüchen in der Betreuung, aber auch zu der Notwendigkeit, die inzwischen gebildeten Teams neu aufzubauen. Der Übertritt von einem regelmäßig besuchten Sportangebot für Geflüchtete in den Verein wird behindert, wenn der Mitgliedsbeitrag über dem Bildungs- und Teilhabepaket -Satz (von derzeit 10 Euro monatlich) liegt. Grundsätzlich besteht die Herausforderung, vor der die Integrationsmaßnahmen stehen , darin, dass nach einer ersten Phase der Integration in den Sport weitere Schritte notwendig sind, um eine gesellschaftliche und kulturelle Integration durch den Sport zu erreichen. Hauptindikator dafür ist das gemeinsame Sporttreiben innerhalb der Sportvereine. 10. Wann und durch wen findet eine Evaluation der Projekte statt? Zu 10.: Zur Bewertung des Projekterfolgs wird im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport die Zielerreichung überprüft. Darüber hinaus werden zusätzliche Daten zur Geschlechterverteilung (im Rahmen des Gender Mainstreaming), zum Übertritt in reguläre Vereinsangebote und zur Übernahme von Ehrenämtern über einen zusätzlichen Fragebogen erfasst. Zukünftig wird die Umsetzung der Maßnahmen ebenfalls im Zuge eines ressortübergreifenden Monitorings zum Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter erfolgen. 11. Welche Erkenntnisse konnten bisher aus den geförderten Projekten gewonnen werden, die auf andere Initiativen übertragen werden können? Zu 11.: Der Landessportbund Berlin e. V. hat im Rahmen der Förderung durch den Senat sehr gute Ergebnisse bei der Integration von Mädchen und Frauen mit Fluchthintergrund erzielt, die auf andere Initiativen übertragen werden können. Seite 4 von 4 12. Welche Unterstützung erfahren die Projekte neben der monetären Zuwendung durch den Senat? 13. Inwiefern steht der Senat im Austausch mit den Initiativen? Zu 12. und 13.: In der Arbeitsgruppe „Geflüchtete im Sport“ tauschen sich verschiedene Projekte und der LSB regelmäßig mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie aus. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport führt mit den Projekten darüber hinaus Beratungsgespräche und Vor-Ort-Besuche durch. 14. Inwiefern wird mit Flüchtlingsunterkünften und sozialen Einrichtungen zusammengearbeitet? Zu 14.: Die Integrations-Coaches stellen den Kontakt zu den Flüchtlingsunterkünften und sozialen Einrichtungen her und pflegen ihn. In den Bezirken gibt es verschiedene AGs bzw. „Runde Tische“ in denen die Integrationscoaches, Sportvereine, Initiativen und Vertreter der Flüchtlingsunterkünfte zusammenarbeiten. 15. Besteht ein Austausch zwischen den Akteuren der verschiedenen Projekte? Zu 15.: Siehe Antwort zu Frage 12. Der LSB bietet den Projektträgern Möglichkeiten für Kontakte und Austausch. Auf dem Sportfest zum Tag der Integration am 29.9.2018 waren zum Beispiel alle Berliner Sportvereine mit ihren Projekten eingeladen, sich vorzustellen . 16. In welcher Art und Weise findet eine Verknüpfung mit anderen sozialen, kulturellen u. ä. Einrichtungen/Angeboten/Projekten statt? Zu 16.: Das Begegnungszentrum „TENTAJA“, auf dem Areal des ehemaligen Flughafens Tempelhof, verfolgt das Ziel, das Engagement der verschiedenen Träger und Initiativen zu stärken und die Akteure zu vernetzen. Im Hangar 1 bietet „TENTAJA“ Angebote aus den Bereichen Kultur, Bildung und Beratung neben solchen aus dem Sportund Bewegungsbereich an. Der Sport fungiert dabei häufig als Türöffner. Der Anteil geflüchteter Menschen, die die Angebote nutzen, beträgt aktuell etwa 20 Prozent. Im Rahmen der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes zur Integration und Partizipation Geflüchteter wurden die Bereiche Sport und Kultur gemeinsam in der Facharbeitsgruppe Sozialräumliche Integration behandelt und das konzeptionelle Vorgehen koordiniert . Berlin, den 05. Februar 2019 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport