Drucksache 18 / 17 678 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 24. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2019) zum Thema: Organisierte Kriminalität – Kampf gegen die Rockerkriminalität - „Health Gym Berlin“ (II) und Antwort vom 12. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17678 vom 24. Januar 2019 über Organisierte Kriminalität – Kampf gegen Rockerkriminalität –„Health Gym Berlin“ (II) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Sportveranstaltungen wurden seit dem 01.03.2015 durch das „Health Gym“, Alt-Biesdorf 29 in 12683 Berlin, durchgeführt und welche konkreten Trainingsgruppen trainieren dort täglich? (Aufstellung nach Jahren, Veranstaltungen und Trainingsgruppen erbeten.) Zu 1. Das Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf hat hierüber keine Kenntnisse. Es besteht auch keine gesetzliche Verpflichtung seitens der Betreiber, dies mitzuteilen. 2. In wessen Verantwortung fällt die Überprüfung, ob die bei der Gewerbeanmeldung angegebenen Aktivitäten und Angebote einer Einrichtung bzw. eines Gewerbetreibenden auch deren tatsächlichen Aktivitäten und Angeboten entsprechen? Zu 2.: Für die Entgegennahme und Bestätigung der Gewerbemeldung ist das bezirkliche Ordnungsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Betriebsstätte betrieben wird, zuständig (Nr. 21 Abs. 2 a ZustKatOrd). Für die Überwachung von Gewerbebetrieben und gewerblichen Tätigkeiten ist der Polizeipräsident in Berlin (LKA 33) zuständig (Nr. 23 Abs. 6 ZustKatOrd). 3. Ist das „Health Gym“ auch für Personen nutzbar, welche nicht Mitglied der „Hells Angels MC Nomads Germany“ sind? Zu 3.: Hinweise, dass der Gewerbebetrieb ausschließlich von Mitgliedern der „Hells Angels MC Nomads Germany“ nutzbar ist, sind hier nicht bekannt. 4. Welche Bauanträge wurden in den letzten zehn Jahren bezüglich baulicher Veränderungen auf dem Gelände des „Health Gyms“ gestellt, um welche geplanten baulichen Änderungen handelte es sich und wie wurden die Anträge schließlich beschieden? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Seite 2 von 3 Zu 4: Für das Grundstück Alt-Biesdorf 29 in 12683 Berlin wurden in den letzten zehn Jahren folgende Bauanträge gestellt: Jahr Vorhaben Antrag vom Bescheid 2009 --- --- --- 2010 --- --- --- 2011 --- --- --- 2012 Errichtung eines Boardinghouses mit gewerblicher Unterlagerung 08.06.2012 Zurücknahme des Antrages am 22.12.2013 2013 Nutzungsänderung eines Lager- und Bürogebäudes zu einem Gesundheits-zentrum 23.12.2013 Baugenehmigung vom 04.03.2014 2014 Denkmalrechtliche Genehmigung zur Instandsetzung und Nutzungsänderung des Lager- und Bürogebäudes zu einem Gesundheitszentrum 28.02.2014 Denkmalrechtliche Genehmigung vom 01.04.2014 2015 Nachtrag zur Baugenehmigung vom 04.03.2014 zur Nutzungsänderung eines Lager- und Bürogebäudes zu einem Gesundheitszentrum 20.01.2015 Nachtragsgenehmigung vom 18.02.2015 2016 Erweiterung Health Center Alt-Biesdorf in den Dachraum, Errichtung von zwei Veranden und einem Wasserbecken im Außenraum 19.05.2016 Baugenehmigung vom 08.12.2016 2017 --- --- --- 2018 --- --- --- 5. Wie viele Bäume waren vor dem 01.03.2015 auf dem gesamten Gelände vorhanden und wie viele Bäume sind davon bis heute ohne Genehmigung gefällt worden? Zu 5.: Eine Baumzählung auf privat genutzten Grünflächen oder Grundstücken findet nicht statt. Hinweise auf illegale Fällungen liegen nicht vor. Ein Luftbildvergleich 2015/2018 ergibt keine erkennbaren Veränderungen im Bestand. 6. Ist für das laufende Jahr 2019 seitens des Gewerbeamtes Marzahn-Hellersdorf eine Begehung des „Health Gyms“ geplant? (Wann ja, wann? Wenn nein, warum nicht?) Seite 3 von 3 Zu 6.: Eine Überprüfung der Betriebsstätte ist nicht geplant. Anhaltspunkte für mögliche gewerberechtliche Verstöße sind nicht bekannt. Eine regelmäßige Pflicht zur Überprüfung besteht nicht. 7. Weshalb wird das Gewerbeamt erst aktiv, wenn ein gewerberechtlicher Verstoß vorliegt anstatt proaktiv zu agieren? Zu 7.: Dem Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf liegen keine Erkenntnisse vor, die eine besondere gewerberechtliche Überwachung dieser Betriebsstätte erfordern. Im Bezirk gibt es derzeit mehr als 20.000 Gewerbebetriebe. Eine ständige Vorortprüfung ist hier nicht möglich und auch nicht gesetzlich vorgesehen. 8. Befindet oder befand sich auf dem Gelände des „Health Gyms“ eine gewerblich angemeldete KfZ-Werkstatt? Zu 8.: Seit dem 1. März 2015 ist u.a. der Betrieb einer Kraftfahrzeugpflegestätte gewerblich angezeigt. Berlin, den 12. Februar 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport