Drucksache 18 / 17 679 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Joschka Langenbrinck, Tom Schreiber und Dr. Maja Lasić (SPD) vom 22. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2019) zum Thema: Arabischer Sprachunterricht an Berliner Schulen und Antwort vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck, Herrn Abgeordneten Tom Schreiber und Frau Abgeordnete Dr. Maja Lasić (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17679 vom 22. Januar 2019 über Arabischer Sprachunterricht an Berliner Schulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welchen jeweiligen Berliner Schulen bzw. sonstigen Einrichtungen in welchen Bezirken wird aktuell muttersprachlicher Ergänzungsunterricht in arabischer Sprache von welchem jeweiligen Träger angeboten? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Bezirken besuchen aktuell den muttersprachlichen Ergänzungsunterricht in arabischer Sprache in welcher jeweiligen Schule bzw. sonstigen Einrichtung ? 4. Inwiefern wird der muttersprachliche Ergänzungsunterricht in arabischer Sprache von der Schulaufsicht kontrolliert, insbesondere hinsichtlich der weltanschaulichen und religiösen Neutralität? Zu 1., 2. und 4.: Gemäß § 15 Abs. 3 des Schulgesetzes (SchulG) und § 12 Abs. 3 der Grundschul- Verordnung (GsVO) können Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Angebote zum Erlernen ihrer Muttersprache erhalten. Gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 25.07.1977 (77/486/EWG) über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern wird an einigen Berliner Schulen Muttersprachlicher Ergänzungsunterricht (MEU) in alleiniger Verantwortung der diplomatischen Vertretungen erteilt. Die Ausgestaltung dieses Angebots er- 2 folgt auf Grundlage der derzeit geltenden rechtlichen Regelungen. Grundsätzlich unterliegt der MEU der Schulaufsicht und es besteht die Möglichkeit der schulaufsichtlichen Prüfung. Allerdings zeigte eine Abfrage aus dem November 2018 an allen Berliner Grundschulen, dass es dort keine MEU-Angebote in arabischer Sprache gibt. Darüber hinaus liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine Daten über MEU in arabischer Sprache vor. 5. An welchen Berliner Schulen in welchen Bezirken werden in welchen Klassenstufen aktuell AGs „Herkunftssprache Arabisch“ angeboten? 6. Wie viele Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Bezirken besuchen jeweils an welcher Schule in welcher Klassenstufe aktuell die angebotenen AGs „Herkunftssprache Arabisch“? Zu 5. und 6.: An insgesamt sechs Grundschulen werden zurzeit 284 Schülerinnen und Schüler (SuS) in den Klassenstufen 1-6 in der Herkunftssprache Arabisch im Rahmen des staatlichen Angebots unterrichtet: Mitte: 01G31 Wedding-Grundschule, Jahrgang 1/2 mit 31 SuS, Jg. 3 mit 23 SuS, Jg. 4 mit 11 SuS, Jg. 5/6 mit 13 SuS (insgesamt 78 SuS) 01G18 Carl-Bolle-Grundschule, JG. 1/2 mit 29 SuS, Jg. 3 mit 17 SuS, Jg. 4 mit 11 SuS, Jg. 5/6 mit 6 SuS (insgesamt 63 SuS) 01G41 Erika-Mann-Grundschule, Jg. 1/2 mit 26 SuS, Jg. 3 mit 10 SuS, Jg. 4 mit 9 SuS (insgesamt 45 SuS) Neukölln: 08G33 Schule am Fliederbusch, Jg. 1/2 mit 25 SuS, Jg. 3 mit 10 SuS, Jg. 4 mit 6 SuS, Jg. 5/6 mit 14 SuS (insgesamt 55 SuS) 08G36 Löwenzahn-Grundschule, Jg. 1/2 mit 32 SuS 08G21 Silberstein-Grundschule, Jg. 1/2 mit 11 SuS 7. Auf welcher Grundlage erfolgt der Unterricht in den AGs „Herkunftssprache Arabisch“ und wer erstellt das Curriculum und die Unterrichtsmaterialien? Zu 7.: Die curricularen Grundlagen für den Herkunftsprachlichen Unterricht (HSU) Arabisch befinden sich derzeit im Entwicklungsprozess. Die im Projekt tätigen Lehrkräfte entwickeln ein verbindliches Curriculum und Unterrichtsmaterialien unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für die Jahrgänge 1-6. 8. Ist die Ausweitung der AGs „Herkunftssprache Arabisch“ auf weitere Schulen geplant und wenn ja, ab wann und auf welche konkreten Schulen in welchen Bezirken? 3 Zu 8.: Im Rahmen der derzeit zur Verfügung stehenden Ressourcen ist eine Ausweitung des Angebots auf weitere Grundschulen nicht realisierbar. Interessenbekundungen einzelner Grundschulen liegen jedoch bereits vor. Berlin, den 11. Februar 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie