Drucksache 18 / 17 680 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Joschka Langenbrinck, Tom Schreiber und Dr. Maja Lasić (SPD) vom 22. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2019) zum Thema: Islamischer Religionsunterricht in Berlin III und Antwort vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck, Herrn Abgeordneten Tom Schreiber und Frau Abgeordnete Dr. Maja Lasić (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 680 vom 22. Januar 2019 über Islamischer Religionsunterricht in Berlin III ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welchen Berliner Schulen in welchen Bezirken wurde und wird in den Schuljahren 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 der freiwillige islamische Religionsunterricht an Berliner Schulen angeboten ? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Bezirken besuchten bzw. besuchen jeweils in den Schuljahren 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 an welcher jeweiligen Schulen den freiwilligen islamischen Religionsunterricht an Berliner Schulen? Zu 1. und zu 2.: Es werden für die Statistik Teilnehmende am Religions- und Weltanschauungsunterricht an allgemeinbildenden Schulen nur die Teilnehmenden nach Bezirken ausgewiesen (s. Anlage). 3. Wie viele Lehrkräfte für den freiwilligen islamischen Religionsunterricht an Berliner Schulen waren und sind in den einzelnen Bezirken in den Schuljahren 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 an welchen jeweiligen Schulen im Einsatz? Zu 3.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erfasst diese Daten nicht. 2 4. Wann und durch wen fand die letzte jeweilige Prüfung der Qualität und der Inhalte des freiwilligen islamischen Religionsunterrichts an jeder einzelnen Schule statt, die den freiwilligen islamischen Religionsunterricht anbietet? Zu 4.: Unterrichtsbesuche zur Prüfung der Inhalte und der Qualität des freiwilligen islamischen Religionsunterrichts finden in der jeweiligen Verantwortung der entsprechenden Schule statt (Nummer 8 Abs. 1 der Ausführungsvorschriften für den Religionsoder Weltanschauungsunterricht). 5. Welche Mittel in welcher Höhe erhielt und erhält die Islamische Föderation in Berlin jeweils in den Jahren 2017, 2018 und 2019 (bitte Fortschreibung der Tabelle zu Frage 4 der Drs. 18/10068)? Zu 5.: Die Islamische Föderation erhielt in den genannten Jahren Zuschüsse für Religionsunterricht in folgender Höhe: Jahr Zuschuss in € 2017 1.205.869,02 2018 1.230.223,57 2019 (erstes Quartal) 297.595,74 Berlin, den 11. Februar 2019 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anlage zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/17 680 Teilnehmende am Islamischen Religionsunterricht nach Bezirken für die Schuljahre 2016/17; 2017/18; 2018/19 – absolute Gesamtschülerzahl Bezirk Teilnehmende am islamischen Religionsunterricht Schuljahr 2016/17 Schuljahr 2017/18 Schuljahr 2018/19 Mitte 761 975 1.041 Friedrichshain-Kreuzberg 1.822 1.702 1.573 Pankow - - - Charlottenburg- Wilmersdorf 291 310 297 Spandau 143 147 130 Steglitz-Zehlendorf - 56 25 Tempelhof-Schöneberg 557 602 591 Neukölln 1.326 1.446 1.505 Treptow-Köpenick - - - Marzahn-Hellersdorf - - - Lichtenberg - - - Reinickendorf 87 163 133 Berlin insgesamt 4.987 5.401 5.295