Drucksache 18 / 17 681 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 28. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2019) zum Thema: Wieviel, wo und was – Drogen in Justizvollzugsanstalten und Antwort vom 13. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17681 vom 28. Januar 2019 über Wieviel, wo und was - Drogen in Justizvollzugsanstalten -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Inhaftierte galten in Berlin in den Jahren 2017 und 2018 als Drogenkonsumierende? (bitte nach JVA gesondert darstellen in absoluten Zahlen und prozentual in Bezug auf die Gesamtzahl der jeweils Inhaftierten) Zu 1.: Im Rahmen der bundeseinheitlichen Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug werden die Daten zur Suchtbelastung der Gefangenen nicht nach Justizvollzugsanstalten getrennt erhoben, sondern nach der Vollzugsform, nach Geschlecht und den entsprechend diagnostizierten substanzbezogenen Abhängigkeiten und dem substanzbezogenen Missbrauch. Die Diagnoseerstellung erfolgt entsprechend der internationalen Klassifizierung der WHO (ICD-10). Somit sind nur die Gefangenen erfasst , die eine verfestigte Suchtproblematik (inklusive Alkohol) aufweisen. Stichtag Gesamtbelegung (alle Vollzugsformen , männlich und weiblich ) Substanzabhängigkeit männliche Gefangene Substanzabhängigkeit weibliche Gefangene Substanzmissbrauch männliche Gefangene Substanzmissbrauch weibliche Gefangene Anteil zur Gesamtbelegung männlich und weiblich (% der Gefangenen mit Suchtbelastung ) 31.03.2017 4.301 1.080 70 418 4 36,55 % 31.03.2018 4.106 1.008 60 390 7 35,68 % 2. Wie viele Inhaftierte galten in den anderen Bundesländern in den Jahren 2017 und 2018 als Drogenkonsumierende (bitte gesondert darstellen nach Bundesland in absoluten Zahlen und prozentual in Bezug auf die Gesamtzahl der Inhaftierten)? Zu 2.: Zu Gegebenheiten in anderen Bundesländern macht der Senat keine Angaben. 3. Wie viele Anträge gemäß § 35 BtMG (Zurückstellung der Strafvollstreckung) wurden in Berlin in 2015 und 2016 gestellt und wie viele davon wurden abgelehnt? Zu 3.: Bezüglich der Jahre 2015 und 2016 wird auf die Antwort zu Frage 4 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12932 vom 4. Dezember 2017 verwiesen. 2 Für die Jahre 2017 und 2018 sind im Aktenverwaltungsprogramm MESTA (Mehrländer- Staatsanwaltschafts-Automation) der Staatsanwaltschaft Berlin Anträge auf Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG), die von einzelnen Personen teils mehrfach gestellt wurden, wie folgt erfasst: Jahr Anzahl der Anträge davon abgelehnt 2017 357 138 2018 289 92 4. Welche Art von Drogen wurden in 2017 und 2018 in den Berliner Haftanstalten aufgefunden (bitte aufgeschlüsselt nach Haftanstalt, Menge und Art der Drogen)? 5. Wie haben sich die Zahlen gegenüber dem jeweiligen Vorjahr entwickelt? Worauf ist die Entwicklung zurückzuführen ? (bitte aufgeschlüsselt nach Haftanstalt und Entwicklung in Prozent und absolut) Zu 4. und 5.: Die Bestimmung der in den Berliner Justizvollzugsanstalten sichergestellten Substanzen erfolgt überwiegend nach Schnelltest. Sofern Ergebnisse der polizeilichen Untersuchungen eingehen, werden gegebenenfalls Daten der Vorquartale angepasst. Demnach können die Zahlen nach Abschluss von Ermittlungsverfahren durch Polizei und Staatsanwaltschaft noch nachträgliche Änderungen erfahren. Die statistische Erhebung der Funde in den einzelnen Justizvollzugsanstalten wurde weiter vereinheitlicht. Hieraus resultiert, dass ab dem Jahr 2017 sieben Betäubungsmittel erfasst werden und seit dem Jahr 2018 werden alle Betäubungsmittel auch gewichtsmäßig angegeben (in Gramm). Justizvollzugsanstalt (JVA)/Jahr/prozentuale Entwicklung (%) Cannabis Heroin Kokain Subutex Spice Amphetamine Tilidin JVA Moabit 2017 2018 817,67 1007,46 1 2,9 2 0 13*) 21,4 0 1 47,84 275,81 44,6 37,8 % - Zunahme - Abnahme 23,21 190 100 **) 476,53 15,25 JVA Tegel 2017 2018 2.379,41 451,52 46,78 23,62 28,7 13,22 84,82 57,36 203,36 187,69 71,59 16,26 0 0 % - Zunahme - Abnahme 81,02 49,51 53,94 32,37 7,71 77,29 JVA Plötzensee 2017 2018 619,31 1370,9 2,3 9,8 23,09 2,2 1,5*) 0,04 0 0 0 69,4 0 29 % - Zunahme - Abnahme 121,36 326,09 90,47 **) 3 Justizvollzugsanstalt (JVA)/Jahr/prozentuale Entwicklung (%) Cannabis Heroin Kokain Subutex Spice Amphetamine Tilidin JVA Heidering 2017 2018 1.299,37 1.650,14 2,38 3,18 5,88 15,66 241,1 83,77 3,82 34,24 16,98 0 16,7 62,44 % - Zunahme - Abnahme 27 33,61 166,33 65,26 796,34 100 273,89 Jugendstrafanstalt Berlin 2017 2018 220,7 403,8 0 0 9,2 1,1 0 0 0 0 0 9,8 0 3,5 % - Zunahme - Abnahme 82,96 88,04 JVA für Frauen Berlin 2017 2018 0,5 45,6 4 0,88 0 0,68 0 3,7 0 2 0 0 0 0 % - Zunahme - Abnahme 9020 78 JVA des Offenen Vollzuges Berlin 2017***) 2018 6 1,5 0 0 3 1,4 1 0 7 13 0 0 0 0 % - Zunahme - Abnahme **) **) **) **) *) Erfassung noch nach Anzahl der Tabletten, **)nicht auswertbar, ***) nur Anzahl der Funde Die Gründe für die aufgezeigten Entwicklungen sind nicht bekannt und können nur vermutet werden, da sowohl Zu- als auch Abnahmen einzelner Substanzmengen aufgetreten sind. So kann beispielsweise die Zunahme einer aufgefundenen Substanz das vermehrte Vorhandensein innerhalb der jeweiligen Anstalt bedeuten, aber auch das Ergebnis erfolgreicher Kontrollmaßnahmen sein. Auch außergewöhnliche Einzelfunde (insbesondere nach Überwürfen) können zu einmaligen Effekten führen. 6. Wie viele unangekündigte Kontrollen mit Drogen-Spürhunden haben in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten in den Jahren 2017 und 2018 stattgefunden (bitte gesondert darstellen nach Jahr und Anstalt)? Zu 6.: Folgende unangekündigte Kontrollen mit Drogen-Spürhunden haben in den Jahren 2017 und 2018 stattgefunden: Justizvollzugsanstalt (JVA) 2017 2018 JVA Moabit 1 5 JVA Tegel 4 9 JVA Plötzensee 3 7 JVA Heidering 4 8 Jugendstrafanstalt Berlin 0 5 JVA für Frauen Berlin 0 3 JVA des Offenen Vollzuges Berlin 2 9 Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg 0 2 Gesamt 14 48 4 7. Wie viele Haftraumkontrollen durch Justizvollzugsbeamte wurden in den einzelnen Justizvollzugsanstalten in den Jahren 2017 und 2018 durchgeführt (bitte gesondert darstellen nach Jahr und Anstalt) Zu 7.: In der JVA Heidering, der Jugendstrafanstalt und der Jugendarrestanstalt erfolgt keine statistische Erfassung der Haftraumkontrollen. Für die übrigen Justizvollzugsanstalten liegen diese Zahlen wie folgt vor: JVA 2017 2018 JVA Moabit 13.310 15.448 JVA Tegel 10.075 12.047 JVA Plötzensee 4.178 4.249 JVA für Frauen Berlin 7.028 3.769*) JVA des Offenen Vollzuges Berlin 8.730**) 9.016**) *)Zählung ab Einführung eines neuen Revisionswesens im Juni 2018 **)Anzahl der Haftplatzkontrollen 8. Gibt es der Beantwortung der Anfrage zu dem Thema der Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen? Zu 8.: Aus Sicht des Senats gibt es nichts hinzuzufügen. Berlin, den 13. Februar 2019 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung