Drucksache 18 / 17 684 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 28. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2019) zum Thema: Landeseigene Bauhütte und Antwort vom 10. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17684 vom 28.01.2019 über Landeseigene Bauhütte Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Wohnraumversorgung Berlin AöR um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde von der Wohnraumversorgung Berlin AöR in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie weit sind die Überlegungen des Senats gediehen, eine eigene Bauhütte zur Durchführung von landeseigenen Bauvorhaben zu gründen und wie ist der Zeitplan? Frage 2: Welche Rolle soll die Bauhütte beim Wohnungsbau einnehmen? Frage 3: Welche Rolle soll die Bauhütte bei der Errichtung und baulichen Betreuung von Verwaltungs- und anderen landeseigenen Gebäuden einnehmen? Frage 4: Welche Struktur und welchen Personalkörper soll die Bauhütte haben? Frage 5: Wie kann die Bauhütte helfen, den Mangel an Baukapazitäten in Berlin und Brandenburg zu mildern? Frage 6: Welche Rolle soll die Bauhütte bei der Ausbildung von Facharbeitern für Bauberufe übernehmen? Frage 7: Welche Rolle soll die Bauhütte bei der ökologischen Neuorientierung des Bauwesens in Berlin übernehmen? Antwort zu Frage 1 bis 7: Der Senat hat am 04.09.2018 Maßnahmen zur Beschleunigung und Ausweitung des Wohnungsbaus in Berlin beschlossen. Bestandteil des Beschlusses ist die Beauftragung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Finanzen und der Wohnraumversorgung Berlin AöR sowie den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen zu prüfen, ob die Ausweitung der Planungsund Baukapazitäten dieser Wohnungsunternehmen eine Beschleunigung der Vorhaben erwarten lässt. Der Wohnraumversorgung Berlin AöR wurde der Auftrag erteilt, die Erstellung des „Konzept für die bedarfsgerechte Erweiterung der Bau- und Planungskapazitäten der WBG“ zu organisieren und Arbeitsgruppen einzurichten. Hierzu finden derzeit Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen statt. Eine Arbeitsgruppe ist eingerichtet. Zunächst steht die Erfassung der bereits von den Unternehmen entwickelten oder in Planung befindlichen Maßnahmen zur Sicherung von künftig ausreichenden Bau- und Planungskapazitäten auf dem Markt im Vordergrund. Auf dieser Grundlage werden weitere Konzepte geprüft. Berlin, den 10. Februar 2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen