Drucksache 18 / 17 686 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 28. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2019) zum Thema: Asbeststrategie - Wie läuft‘s? II und Antwort vom 11. Februar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17686 vom 28.01.2019 über Asbeststrategie - Wie läuft`s? II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie weit ist der in der Mitteilung zur Kenntnisnahme (MzK) vom 17.7.2018 konstatierte „Untersuchungs- und Forschungsbedarf“ im Zusammenhang mit der Strategie „Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin“, die das Abgeordnetenhaus am 8. März 2018 beschlossen hat, bereits befriedigt? Frage 2: Wie sind der Arbeitsstand und der Zeitplan des Arbeitsgremiums, welches laut MzK durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einberufen wurde? Antwort zu 1 und 2: Unter der Federführung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen fand die erste Sitzung des Arbeitsgremiums am 27.11.2018 statt. Prioritär und in dieser Reihenfolge wurden dort die Grundlagen zur Umsetzbarkeit einer zentralen Asbestberatungsstelle sowie eines Asbestregisters zusammengetragen und erörtert. Als Vorstufe der Asbestberatungsstelle wird derzeit die Einrichtung einer fachübergreifenden gemeinsamen Internetpräsenz geprüft. Die Prüfung der rechtlichen und technischen Umsetzbarkeit einer schrittweisen Erfassung von Gebäuden sowie eines (öffentlich einsehbaren) Asbestregisters erfolgt an Umsetzungsmodellen, die derzeit im Arbeitsgremium definiert werden. Die Untersuchung der technischen und rechtlichen Grundsatz- sowie Detailfragen ist daher noch nicht abgeschlossen. Vorbewertungen werden in der kommenden Sitzung des Arbeitsgremiums Ende Februar 2019 beraten. 2 Frage 3: Auf welche konkreten Fragestellungen hat sich das mit der Bearbeitung des konstatierten „Untersuchungsund Forschungsbedarfs“ befasste Arbeitsgremium bisher geeinigt? Antwort zu 3: Zur Frage der Asbestberatungsstelle besteht im Arbeitsgremium Einvernehmen darüber, dass eine fachliche Beratung nur bis zu einer definierten Tiefe erfolgen kann, da die Verbindlichkeit von Auskünften insbesondere einer nicht behördlichen Stelle nicht gewährleistet ist. Die Möglichkeit der Verschiebung von Aufgaben der aktuell zuständigen Behörden auf eine zentrale Asbestberatungsstelle setzt daher eine genaue Abgrenzung von Auskunfts- und Eingriffstätigkeiten voraus. Fragestellungen betreffen u.a. Auskunftsumfang und -tiefe auch unter haftungsrechtlichen Aspekten, die Schnittstellen zu behördlichen Handlungserfordernissen, das Aufkommen von Anfragen oder die bereitzustellenden Fachkompetenzen einer Beratungsstelle. Eine Verschiebung von Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden auf eine zentrale Stelle sowie die Beratung zu strafrechtlichen Fragen ist ausdrücklich auszunehmen. In Bezug auf ein öffentlich zugängliches Asbestregister sieht das Arbeitsgremium maßgeblich verfassungs- und datenschutzrechtlichen Untersuchungsbedarf. Zudem sind u.a. Fragen von möglichen Auslösetatbeständen, von technisch zumutbaren Erkundungstiefen oder der Definition von „Asbestfreiheit“ zu untersuchen. Frage 4: Welche konkreten Fragestellungen konnten im Rahmen des „Untersuchungs- und Forschungsbedarfs“ durch das Arbeitsgremium bereits beantwortet werden? Antwort zu 4: Das Arbeitsgremium vertritt die Auffassung, dass die Erteilung von Auskünften zu behördlich relevanten Sachverhalten sowie die Entgegennahme von Anzeigen hoheitliche Aufgaben darstellen, die nicht auf private Dritte übertragen werden können. Frage 5: Welche konkreten Fragestellungen wurden oder werden im Rahmen des „Untersuchungs- und Forschungsbedarfs“ zur Beantwortung an Externe übergeben? Antwort zu 5: Das Arbeitsgremium hat die Prüfung verschiedener Grundsatz- und Einzelfragen noch nicht abgeschlossen. Ob und in welchem Umfang Fragestellungen an externe Gutachter vergeben werden, steht noch nicht fest. Frage 6: Was hat der Senat in den letzten drei Monaten unternommen um auf den „Nationalen Asbestdialog“ der Bundesregierung Einfluss zu nehmen und welche Arbeitsergebnisse des „Nationalen Asbestdialogs“ lassen sich für die Umsetzung von Berliner Strategien nutzen? 3 Antwort zu 6: Die Bundesländer, so auch Berlin, sind nicht Teil des „Nationalen Asbestdialogs“. Sie nehmen eine beobachtende, punktuell auch beratende Position ein. Im Nachgang zu den drei großen Dialog-Foren im Mai, Juni und Juli 2017 wurden 8 Themenblöcke herausgearbeitet, mit denen sich entsprechende Arbeitsgruppen beschäftigen. Zuletzt wurde im Juli 2018 eine Zwischenbilanz vorgestellt, jedoch noch keine Ergebnisse. Diese bleiben abzuwarten. Sofern die Ergebnisse der Arbeitsgruppen neue Erkenntnisse hervorbringen, die für Berlin nutzbar sind, werden sie in den hiesigen Prozess einbezogen. Frage 7: Wann wird die vom Abgeordnetenhaus beschlossene Beratungsstelle für Asbestfragen eröffnet? Antwort zu 7: Grundlagen zur Schaffung einer Asbestberatungsstelle sind in der Erarbeitung. Eine Terminierung der Eröffnung der Asbestberatungsstelle ist derzeit noch nicht möglich. Frage 8: Welche Senatsverwaltung übernimmt bis zur Eröffnung der Beratungsstelle hilfsweise die Aufgabe der komplexen Beratung von BewohnerInnen und EigentümerInnen in Fragen von Asbest in Wohngebäuden? Antwort zu 8: Derzeit wird die Einrichtung einer zentralen Internetplattform als Vorstufe einer Asbestberatungsstelle geprüft (s. auch Antwort zu Frage 1 und 2). Frage 9: Wie zufrieden ist der Senat mit dem Arbeitsstand der Berliner Asbeststrategie? Antwort zu 9: In Anbetracht der komplexen und umfangreichen Aufgabenstellung wird der derzeitige Arbeitsstand auch dank der konstruktiven Zusammenarbeit des Arbeitsgremiums als zielführend bewertet. Berlin, den 11. Feb. 2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen